Zum Beethoven-Energiepaket der Stadtwerke Bonn gehört auch das Beethoven-Gas. Dieses wird durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten CO2-neutral gestellt (Symbolbild).

Zum Beethoven-Energiepaket der Stadtwerke Bonn gehört auch das Beethoven-Gas. Dieses wird durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten CO2-neutral gestellt (Symbolbild).

Bild: © lassedesignen/AdobeStock

Einig waren sich die Teilnehmer des Fachgesprächs am Freitag darüber, dass das BVerfG-Urteil zum Klimaschutz als historisch bewertet werden kann. Stelle es doch klar, dass durch das Aufschieben von Klimaschutzmaßnahmen Freiheitsrechte − der künftigen Generationen − eingeschränkt werden. Dass also nicht Klimaschutz primär individuelle Freiheitsrechte beschneide, was bisher die gängige Lesart war.

"Doch das Urteil muss jetzt nicht nur Konsequenzen bei den Klimaschutzzielen haben, sondern auch bei den Maßnahmen“, unterstrich Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen. Wobei er auch darauf hinwies, dass die von der Bundesregierung geplante gesetzliche Verschärfung des Klimaschutzziels auf 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen bis 2030 (gegenüber dem Basisjahr) noch zu wenig ambitioniert sei. Um die Rechte künftiger Generationen zu schützen, sei eine 70-prozentige Reduzierung nötig.

"Sehe auch Konflikte in unseren eigenen Reihen"

Mit den jetzt von der Bundesregierung geplanten Klimaschutzzielen sei ein CO2-Budget, das sich an dem Ziel orientiert, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, bis 2030 schon zu 91 Prozent aufgebraucht, konstatierte Lisa Göldner von Greenpeace. Sie verwies hierbei auf Berechnungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung.

"Wir haben jetzt einen ganz neuen Drive in der Debatte" sagte Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR). "Doch wenn ich schaue, was vor uns liegt, sehe ich auch Konflikte in unseren eigenen Reihen", räumte er ein. Sei es beim Ausbau der erneuerbaren Energien wie der Windkraft, der nötigen Veränderung des Mobilitätsverhaltens beispielsweise bei Flugreisen oder beim Essen, beispielsweise weniger Fleischkonsum. „Da müssen wir miteinander Antworten finden, die manchmal gar nicht so einfach sind", so Niebert.

Früherer Kohleausstieg mit geringeren Entschädigungszahlungen

Als eine Konsequenz der BVerfG-Urteils – sowie auch der jetzt schon ansteigenden CO2-Preise – fordert der DNR-Präsident auch einen früheren Kohleausstieg schon vor 2030 sowie eine Reduzierung der Entschädigungssummen für die Betreiber. Entsprechend müsse die für 2023 geplante Revision des Kohleausstiegsgesetzes auf dieses Jahr vorgezogen werden, sagte Niebert, der selbst Mitglied der Kohlekommission war.

Doch es müsse auch darum gehen im Bereich der boomenden erneuerbaren Energien tarifrechtlich abgesicherte und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen, um die Beschäftigten aus der konventionellen Energiebranche mitzunehmen, unterstrich Niebert.

Breite der Gesellschaft mitnehmen

Der Fokus müsse nun neben ehrgeizigen Klimaschutzzielen darauf liegen "gesellschaftliche Mehrheiten für die Umsetzung zu schaffen", betonte Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen. Wenn es nicht gelinge, die Breite der Gesellschaft dabei mitzunehmen, sieht er die Gefahr, dass die Stimmung wieder kippen könnte.

Auch Lisa Badum, Sprecherin für Klimapolitik der Bündnisgrünen Fraktion, sieht die Herausforderung darin, gesellschaftliche Bündnisse zu bilden, um den Schwung infolge des BVerfG-Urteils aufrechtzuerhalten.

Verkehr und Landwirtschaft in den Fokus nehmen

Wichtig sei es,nun auch Sektoren, in denen eine Transformation hin zu mehr Klimaschutz "noch gar nicht richtig begonnen hat", vor allem den Verkehr und die Landwirtschaft in den Fokus nehmen, betonte Greenpeace-Kampaignerin Göldner. (hcn)

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