Mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) setzt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) laut einem Sprecher die Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" um. Die Bundesregierung hat die Empfehlungen der Kommission geprüft und am 22. Mai 2019 „Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung für eine Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vorgelegt. Hierauf baut nun der Referentenentwurf des StStG auf.
Das neue Mantelgesetz besteht aus dem neuen Stammgesetz "Investitionsgesetz Kohleregionen" und weiteren gesetzlichen Änderungen. Den Kern der Förderarchitektur besteht aus Finanzhilfen für Investitionen der Länder nach 104b GG und aus bundeseigenen Projekten. Zudem regelt das "Investitionsgesetz Kohleregionen" die Hilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und für das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt.
BEE: Verknüpfung mit dem Ausbau erneuerbarer Energien fehlt
Kritisch äußert sich in einer ersten Reaktion, welche der ZfK vorliegt, Wolfram Axthelm, Geschäftsführer beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und Bundesverband Windenergie (BWE). "Die Strukturwandelkommission hat als entscheidende Prämisse den Ausbau erneuerbarer Energien auf 65 % bis 2030 im Kontext des Kohleausstiegs und der Strukturhilfen mitbeschlossen bzw. nochmals bekräftigt. Diese Verknüpfung fehlt im Gesetz ebenso wenig wie eine Berücksichtigung der Forderung der Kommission, dass die Bundesregierung sicherstellt, dass spätere Rechtsänderungen beispielsweise des Umwelt- und Planungsrechts das erzielte Ergebnis der Kommission nicht gefährden oder unterlaufen. Dazu zählen auch Regelungen die den Ausbau der erneuerbaren Energien blockieren oder behindern".
Zudem bezeichnete Axthelm die 24 Stunden Frist für die Verbändeanhörung, welche das BMWi einräumte, gegenüber der ZfK als „ein Demokratieplacebo“.
VKU: Unnötige Verzögerung durch Kopplung an Kohleausstiegsgesetz
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kommentiert den vorliegenden Referentenentwurf des BMWi kritisch. " Es ist ein längst überfälliges Signal an die vom Strukturwandel betroffenen Menschen in den Braunkohleregionen und an den Steinkohlekraftwerksstandorten, dass jetzt ein Referentenentwurf vorliegt. Die Eckpunkte dazu hatte die Bundesregierung bereits vor Monaten beschlossen. Es kommt nun darauf an, dass sich die gesamte Bundesregierung hinter die vorgesehen finanziellen Zusicherungen für die Regionen stellt und das Kabinett den Gesetzentwurf zügig beschließt und das parlamentarische Verfahren einleitet", so VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.
"Dieses Signal an die Regionen wird allerdings durch eine völlig unnötige Kopplung des Inkrafttretens des Strukturstärkungsgesetzes an die Verkündung des Kohleausstiegsgesetzes, für das bisher nicht einmal ein Entwurf vorliegt, erheblich getrübt. Der Kohleausstieg ist zwar Grund und Bedingung für die Gewährung der Strukturhilfen. Klar ist aber: Die Strukturhilfen müssen dem Kohleausstieg zeitlich vorausgehen. Dies war auch die Prämisse des Kohlekompromisses. Dass zudem Strukturhilfen für ganze Bundesländer zurückgestellt werden sollen, wenn einzelne Stilllegungen nicht im vorgesehenen Umfang erfolgen, ist der falsche Ansatz. Wenn aus Gründen der Versorgungssicherheit ein einzelnes Kraftwerk etwas länger am Netz bleiben muss, dürfen nicht die Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels für die gesamte Region auf Eis gelegt werden."
Reiche: Akteure vor Ort umfassend einbinden
Darüber griffen einzelne Regelungen des Entwurfs viel zu kurz, betont Reiche. "Der Entwurf trägt durch die Bereitstellung von Strukturhilfen auch für Steinkohlekraftwerksstandorte der Tatsache Rechnung, dass diese Regionen ebenso vom Strukturwandel betroffen sind. Zielführend wäre es, wenn bereits das Gesetz eine prozentuale Aufteilung der Strukturhilfen für die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände festlegt. Außerdem fehlt hier die Festlegung eines Basisjahres zur Ermittlung der wegfallenden Beschäftigung und Wertschöpfung. Nur so kann ein angemessener Mittelfluss sichergestellt werden."
Reiche weiter: "Das Gesetz sieht ein Bund-Länder-Gremium für eine bessere Koordinierung der Strukturhilfen vor. Für die zielgerichtete Verwendung der Strukturhilfen bedarf es aber der umfassenden Einbindung der Akteure vor Ort. Richtig wäre daher, eine Trägerinstitution zur Begleitung des Strukturwandels einzurichten, wie sie die Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ in ihrem Abschlussbericht empfohlen hat. Mit den lokalen Gegebenheiten vertraut, kann eine solche Institution einen effektiven Mitteleinsatz gewährleisten und den Strukturwandel über Jahrzehnte verlässlich begleiten." (hcn)


