Beim Kohleausstieg zeigt sich die Bundesregierung unnachgiebig gegenüber Wünschen nach großzügigeren Regelungen für Steinkohle-Kraftwerke. Das geht aus der Gegenäußerung hervor, mit der die Regierung auf Vorschläge des Bundesrats reagiert und die vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen wurde.
Der Bundesrat hatte etwa gefordert, dass Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken sich bis 2030 aufs Abschalten gegen Entschädigung bewerben können statt bis 2026, und dass die maximale Entschädigung für jüngere Kraftwerke nicht sinkt, je später abgeschaltet wird. "Die Bundesregierung lehnt diese Vorschläge ab", heißt es dazu in der Gegenäußerung. Das gilt auch für die Forderung, die Grundförderung für die Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen bzw. den Kohleersatzbonus, der den Umstieg von Steinkohle zum Beispiel auf Erdgas fördert.
Entschädigungsregelung muss nachgebessert werden
Kritik kam von den Branchenverbänden VKU und BDEW. "Jetzt kommt es darauf an, dass der Bundestag an wesentlichen Stellen des Kohleausstiegsgesetzes nachbessert", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Notwendig seien ausreichende Anreize für den Umstieg von Kohle- auf Gas-KWK. Zudem stellten die vorgesehenen Entschädigungen für Steinkohlekraftwerke Anfang der 2020er Jahre und die entschädigungslosen ordnungsrechtlichen Abschaltungen bereits ab 2027 kommunale Kraftwerksbetreiber vor große Probleme.
Da es sich bei 85 Prozent der im Rahmen des Kohleausstiegs stillzulegenden Steinkohlekraftwerke um Anlagen mit KWK handele, seien insbesondere auch die Änderungen entscheidend, die das Kohleausstiegsgesetz im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vornimmt, erklärte der BDEW. "Diese sind bislang im Kabinettsentwurf zum KAG völlig unzureichend ausgestaltet und würden den für eine sichere Stromversorgung notwendigen Ersatzneubau von Erdgas-KWK-Anlagen nicht annähernd anreizen", sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae.
Fester Abschaltplan für die Braunkohlekraftwerke
Im Jahr 2038 soll in Deutschland Schluss sein mit der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Kohle. Im Entwurf für das Kohleausstiegsgesetz ist vorgesehen, dass Steinkohle-Betreiber sich bis 2026 darauf bewerben können, Kraftwerke gegen Entschädigung abzuschalten.
Ziel ist dabei möglichst viel Klimaschutz für möglichst wenig Geld, ohne die Versorgung mit Strom und Wärme zu gefährden. Danach soll per Ordnungsrecht festgelegt werden, wer wann ohne Entschädigung vom Netz geht. Für die Braunkohle-Kraftwerke, an denen auch Tagebaue hängen, gibt es einen festen Plan mit Abschaltdaten und Entschädigungen. Derzeit wird das Gesetz im Bundestag behandelt. (hil/dpa)
