Das Steinkohlekraftwerk Walsum 10 hat eine elektrische Bruttoleistung von 790 MW.

Das Steinkohlekraftwerk Walsum 10 hat eine elektrische Bruttoleistung von 790 MW.

Bild: © Steag

Vier Bundesländer haben einen Katalog mit Forderungen zum Kohleausstiegsgesetz an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geschickt. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland fordern in zwölf Punkten Anpassungen, teilte das baden-württembergische Umweltministerium am Freitag (14. Februar) in Stuttgart mit. Die Länder beklagen in dem Brief, über den auch die «Westdeutsche Allgemeine Zeitung» (Samstag) berichtete, eine «erhebliche Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohlekraftwerken».

Steinkohlekraftwerke dürften nicht, wie vorgesehen, ab 2027 zwangsweise und ohne Entschädigung stillgelegt werden, heißt es in dem Schreiben an Altmaier sowie die Regierungsfraktionen im Bundestag, CDU/CSU und SPD. Auch seien die bis dahin möglichen Entschädigungen zu niedrig angesetzt.

Zu wenig Anreize für Kraft-Wärme-Kopplung

Es gehe darum, dass Steinkohlekraftwerke gegenüber Braunkohlekraftwerken nicht benachteiligt werden dürften, sagte ein Sprecher von Nordrhein-Westfalens Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) der Deutschen Presse-Agentur am Freitagabend. «Der Brief ist heute abgeschickt worden.» Die Länder kritisierten zudem, dass im Gesetz zu wenige Anreize für die Kraft-Wärme-Kopplung sowie den Umstieg auf Gas oder erneuerbare Energien enthalten seien.

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) teilte mit: «Wir begrüßen, dass die Bundesregierung jetzt den Kohleausstieg konkret umsetzen will. Aber bitte dann auch das, was in der Kohlekommission vereinbart war.»

Umstrittene Entschädigungsregelung

Die Bundesregierung hatte Ende Januar nach monatelangen Verhandlungen ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle bis spätestens 2038 regelt. Die Regelungen zur Entschädigung für das Abschalten von Steinkohlekraftwerken sind umstritten. Die Zahlungen sind laut Gesetzentwurf gestaffelt und sollen sich Jahr für Jahr deutlich verringern - ab 2027 soll über Ordnungsrecht und ohne Entschädigung abgeschaltet werden. Für Betreiber von Braunkohlekraftwerken soll es für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken Milliardenentschädigungen geben - Zwangsstilllegungen sind im Gegensatz zur Steinkohle nicht geplant. (dpa/hoe)

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