Die Kraftwerksstrategie kommt voran. Am Mittwoch startete das Bundeswirtschaftsministerium die Konsultation zu zwei der drei geplanten Säulen.
Konkret geht es um die erste Säule, die von der EU als Klimaschutzinstrument genehmigt werden soll. In diesem Rahmen soll der Neubau von insgesamt fünf Gigawatt (GW) an Gaskraftwerken bezuschusst werden, die nach wenigen Jahren auf Wasserstoff umgerüstet werden müssen.
Drei Säulen
Zur ersten Säule gehört auch die Modernisierung bestehender Gaskraftwerke hin zu Wasserstoff. Hierfür sollen zusätzlich insgesamt 2 GW ausgeschrieben werden. Abschließend sollen im Rahmen der ersten Säule 500 Megawatt (MW) an Langzeitspeichern und 500 MW an reinen Wassserstoffkraftwerken gefördert werden.
In einem weiteren Papier wird auch der Rahmen für die zweite Säule, die Förderung von 5 GW neu zu bauender Gaskraftwerke, abgesteckt. Diese Säule soll von der EU als Versorgungssicherheitsinstrument genehmigt werden. Die dritte Säule, der Kapazitätsmechanismus, wurde als Teil des künftigen Strommarktdesigns bereits konsultiert. Hierzu sollen bis Mitte Oktober Eckpunkte folgen.
Schwelle bei zehn Megawatt
In den neuen Papieren lässt sich eine Reihe an Details finden, die bislang öffentlich so noch nicht bekannt waren. So wird klarer, ab welcher Größe Betreiber überhaupt mitbieten dürfen. Die Schwelle liegt im Gaskraftwerkebereich bei jeweils 10 MW.
Der Grund: "Kleinere Anlagen werden üblicherweise an das Gas-Verteilnetz angeschlossen und es ist noch offen, ob und bis wann ein Wasserstoffnetzausbau bis in die Verteilnetze erfolgt. Insofern soll die Mindestgrößenvorgabe dazu beitragen, mögliche verlorene Investitionen oder "stranded investments" zu vermeiden. Tatsächlich war die Erwartung in der Branche eher, dass die Schwelle noch höher ausfallen würde.
Maximal 3200 geförderte Volllaststunden
Näheres gibt es auch zum sogenannten Südbonus, der den Zubau neuer Kraftwerke aus Effizienz- und Kostengründen im sogenannten netztechnischen Süden bevorzugen soll. Als netztechnischer Süden werden die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland definiert. Der Südbonus soll sich an Redispatch-Einsparungen orientieren, die sich durch den netzdienlichen Zubau neuer Kraftwerke ergeben. Einen ähnlichen Vorschlag hatte der Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW in die Debatte eingebracht.
Bekannt war bereits, dass das Wirtschaftsministerium im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds Gaskraftwerke der ersten Säule maximal mit jährlich 800 Volllaststunden fördern will, sobald sie Wasserstoff verbrennen. Was neu ist: Insgesamt sollen 3200 Volllaststunden bezuschusst werden. Das entspricht einer Förderdauer von vier Jahren.
Erste Ausschreibung Anfang 2025
Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums soll das Wasserstoff-Kernnetz übrigens maximal 20 Kilometer von den bezuschussten Gaskraftwerken entfernt liegen. Prinzipiell müssen geförderte Kraftwerke der ersten Säule im achten Jahr nach Inbetriebnahme auf einen wasserstoffbasierten Betrieb umstellen. Ist bis dahin das Kernnetz aber noch nicht gebaut, verschiebt sich die Umstellung entsprechend. In diesem Fall ist als Übergangslösung auch der Einsatz sogenannter CO2-Abscheidungs- und Speichertechnologie zulässig.
Auch der Zeitplan für die Ausschreibungen wurde nun konkreter gefasst. Vorgesehen ist eine Art Reißverschlussverfahren zwischen erster und zweiter Säule. Die erste Ausschreibung soll bereits Anfang 2025 starten. 2,5 MW Gaskraftwerke der ersten Säule sollen ausgeschrieben werden. Der Großteil soll auf Neuanlagen entfallen. Dies gilt als sehr sportlich, wenn nicht sogar als unmöglich.
Reißverschlussverfahren bei Ausschreibungen
Immerhin hat die Energiebranche erst einmal bis zum 23. Oktober Zeit, die Papiere zu studieren und eigene Stellungnahmen abzugeben. Danach muss das Wirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorlegen, der mit der EU-Kommission abgestimmt und vom Bundeskabinett beschlossen werden muss. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren. Schwer vorstellbar, dass all dies noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.
In einer zweiten und dritten Runde sollen 2026 und 2027 einmal 2,5 und einmal 2 GW ausgeschrieben werden. Spätestens im dritten Quartal 2025 und ein weiteres Mal im Jahr 2026 sollen jeweils 2,5 GW an Gaskraftwerken der zweiten Säule auktioniert werden.
Habeck: "3-mal Schwung"
Zwischendurch sollen auch 500 MW reine Wasserstoffkraftwerke ausgeschrieben werden. Hierfür gelten etwas andere Rahmenbedingungen. Heißt: Es soll "vergleichsweise geringe Anforderungen" für die Teilnahme geben. Die Mindestgröße fällt hier auf 1 MW.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach in einer Pressemitteilung von "3-mal Schwung", den das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz im Kraftwerksbereich bringe. Auch VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing bezeichnete als "gut", dass es jetzt losgehe.
Unklarheit bei KWK-Gesetz
Zugleich monierte er, dass sich das Ministerium weiterhin stark auf das KWK-Gesetz verlasse, obwohl das Gesetz noch gar nicht über 2026 hinaus verlängert worden sei. Nach ZfK-Informationen arbeitet das Ministerium an einer begrenzten Verlängerung.
Einer der Knackpunkte ist, dass das Ministerium das Gesetz beihilferechtlich sauber aufsetzen will, da es weiterhin juristische Unklarheit auf EU-Ebene gibt, inwiefern das Gesetz beihilferechtlich genehmigt werden muss.
"Nur ein kleiner Schritt zum Kapazitätsmarkt"
Versöhnlich gab sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Hümpfer. Mit dem Konsultationspapier zur Kraftwerksstrategie gebe es endlich eine "belastbare Grundlage", teilte er mit. "Jetzt dürfen wir keine Zeit mehr verlieren".
Als "schwere Geburt" bezeichnete der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse den Prozess. "Robert Habeck hat zwei Jahre lang ergebnislos in die falsche Richtung gearbeitet, das hat Deutschland wertvolle Zeit gekostet", schrieb er. "Die heutige Ideensammlung ist dabei nur ein kleiner Schritt zu dem dringend benötigten Kapazitätsmarkt." (aba)
