Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) unterzeichnete in der vergangenen Woche das Gebäudemodernisierungsgesetz.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) unterzeichnete in der vergangenen Woche das Gebäudemodernisierungsgesetz.

Bild: © Bernd von Jutrczenka/dpa

Das Gebäudemodernisierungsgesetz, auch bekannt als neues Heizungsgesetz, hat die letzte Hürde genommen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Vorhaben am Donnerstag, 23. Juli. Seit diesem Dienstag ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt zu finden und damit offiziell verkündet.

Einen Tag später, also diesen Mittwoch, tritt das Gesetz mit wenigen Ausnahmen in Kraft. Doch wann gilt welche neue Vorgabe? Ein Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Ab sofort

  • 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel entfällt: Neue Heizungen müssen künftig nicht mehr zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Stattdessen gelten die Vorgaben der sogenannten Biotreppe. Heißt: Bei neuen Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 bestimmte Mengen Grüngas oder Grünöl beigemischt werden. Der Anteil steigt über die Jahre.
  • Mit fossilen Energien betriebene Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, sind nicht mehr verboten.

Bis 1. Dezember 2026

  • Die Bundesregierung muss ein Gesetz zur Einführung einer Grüngas- und Grünölquote einführen. Inverkehrbringer sollen darin verpflichtet werden, bis 2045 für den Gebäudebereich vollständig auf Grüngas und Grünöl umzustellen. Die Quote soll 2028 starten. Dies steht aber nicht im Gebäudemodernisierungsgesetz und wird deshalb in dieser Übersicht nicht weiter aufgeführt.

2027

  • Neue Ladepunkte-Regel für Supermärkte und andere Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen: Eigentümer müssen einen Ladepunkt je zehn Stellplätze errichten oder mindestens die Hälfte der barrierefreien und nicht barrierefreien Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausstatten. Für die öffentliche Hand gelten Sonderregeln (siehe Jahr 2033).

2028

  • Die Heizkostenbremse für Mieter greift: Ab jetzt tragen Vermieter und Mieter jeweils zur Hälfte die Netzentgelte und CO2-Kosten für die Gasbelieferung. Dies gilt nur für Gasheizungen, die nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes neu eingebaut wurden. Jetzt wird für Gasversorger auch die verpflichtende Ausweisung des Biogas-Bestandteils in Abrechnungen relevant. Für neue Ölheizungen gelten vergleichbare Regeln.
  • Sonderregel für plötzlichen Heizungsausfall: Wird eine fossil betriebene Heizung wegen eines irreparablen Ausfalls im Jahr 2028 neu eingebaut, greift die Biotreppen-Quote erst zwölf Monate nach dem Einbau.
  • Für neue Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 Quadratmetern müssen Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen ermittelt werden.

2029

  • Die erste Stufe der Biotreppe greift. Für Öl- und Gasheizungen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes neu eingebaut wurden, gilt: Mindestens zehn Prozent des Gases oder Öls müssen klimaneutral sein.
  • Ausweitung der Heizkostenbremse für Mieter: Vermieter und Mieter teilen sich jeweils zur Hälfte die Biotreppen-Kosten.
  • Sonderregel für plötzlichen Heizungsausfall: Wird eine fossil betriebene Heizung wegen eines irreparablen Ausfalls im Jahr 2029 neu eingebaut, greift die Biotreppen-Quote, die zum Zeitpunkt des Heizungsausfalls galt. Die neue Biotreppen-Quote gilt erst mit zwölf Monaten Verzug.

2030

  • Die zweite Stufe der Biotreppe greift. Für Öl- und Gasheizungen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes neu eingebaut wurden, gilt: Mindestens 15 Prozent des Gases oder Öls müssen klimaneutral sein.
  • Für alle neuen Gebäude müssen Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen ermittelt werden.

2033

  • Für ein Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand, das von einer Behörde genutzt wird, gilt: ab dem 1. Januar 2033 müssen mindestens 50 Prozent der barrierefreien und nicht barrierefreien Stellplätze mit einer Vorverkabelung für Elektromobilität ausgestattet werden.

2035

  • Die dritte Stufe der Biotreppe greift. Für Öl- und Gasheizungen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes neu eingebaut wurden, gilt: Mindestens 30 Prozent des Gases oder Öls müssen klimaneutral sein.

2040

  • Die vierte Stufe der Biotreppe greift. Für Öl- und Gasheizungen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes neu eingebaut wurden, gilt: Mindestens 60 Prozent des Gases oder Öls müssen klimaneutral sein.
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