Drohnenabwehr ist in Deutschland bisher Aufgabe des Staates.

Drohnenabwehr ist in Deutschland bisher Aufgabe des Staates.

Bild: © Boris Roessler/dpa

Eine Drohne mit Sprengstoff kommt einer ukrainischen Transportmaschine gefährlich nahe, ein zweites Flugobjekt trifft sogar eine Frachtmaschine – der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht auf Mittwoch hat die Sicherheitsbehörden alarmiert. Er lässt auch eine Debatte wieder aufflammen: Wer schützt kritische Infrastruktur (KRITIS) vor Drohnen, wenn staatliche Kapazitäten nicht reichen?

Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) hat darauf eine klare Antwort: "Insofern ist für die Bekämpfung von Drohnen an kritischer Infrastruktur die Antwort darauf sicherlich nicht, jemand ruft die 110 an und dann fährt die Polizei aus Potsdam los mit einer Drohnenbekämpfungseinheit." Das Zeitfenster, das Betreiber im Ernstfall haben, beziffert Redmann im Gespräch mit der deutschen Presse-Agentur auf 60 bis 90 Sekunden.

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Spezialisten der Bundespolizei entschärften die Drohne in der Nacht zum 5. August mit einem Sprengstoffroboter, der Zünder wurde entfernt. Ein mutmaßlich zweites Flugobjekt kollidierte gleichzeitig mit einer Frachtmaschine, die wegen der gesperrten Landebahn durchstarten musste; das Flugzeug landete mit leichten Beschädigungen in Hannover. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des sächsischen Landeskriminalamts übernahmen die Ermittlungen. Eine politische Motivation schlossen sie nicht aus.

Dobrindt sieht neue Gefahrenqualität

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) unterbrach seinen Urlaub und reiste nach Leipzig. Auf einer Pressekonferenz am Abend sprach er von einem "hybriden Anschlagsszenario" und einer "neuen Gefahrenqualität". Die Drohne sei so konstruiert gewesen, um Drohnenabwehrtechnik zu umgehen – die vorhandenen Systeme seien für dieses Gerät nicht geeignet gewesen.

Dennoch sei sie erkannt und unschädlich gemacht worden. Wer hinter dem Angriff stecke, sei offen: "Es gehört zum Prinzip der hybriden Bedrohungen, dass nicht immer klar ist, wo es herkommt." Dobrindt schloss die Beteiligung fremder Mächte nicht aus.

Sicherheitsexperte Nico Lange, Direktor des Instituts für Risikoanalysen und Internationale Sicherheit, zieht einen klaren Schluss: Der Vorfall "passt ins Schema der russischen hybriden Angriffe gegen Deutschland", sagte Lange dem Fernsehsender "Phoenix". Man könne bei hybriden Angriffen nicht warten, bis alles "gerichtsfest bewiesen" sei.

Deutschland verfüge bislang über zu wenig Instrumente, um Drohnen zuverlässig zu erkennen und nachzuverfolgen. "Wir wehren uns nicht im hybriden Krieg gegen Russland. Es hat also für Russland keine Folgen, wenn es solche Dinge tut." Es brauche elektrooptische und akustische Sensoren zur Erkennung und Instrumente, um Russland für diese Angriffe zur Rechenschaft zu ziehen.

Nicht nur Flughäfen sind betroffen

Für die kommunale Energie- und Versorgungswirtschaft stellt sich nach dem Vorfall eine drängendere Frage: Was gilt für Kraftwerke, Umspannwerke, Gasspeicher und Wasserwerke? Leipzig/Halle ist Deutschlands wichtigster Frachtflughafen und zugleich klassische kritische Infrastruktur – genau wie tausende Anlagen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung, die weitaus weniger öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, aber kaum weniger verwundbar sind.

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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt die Zuständigkeitsfrage klar: "Stadtwerke tun alles, um ihre kritischen Infrastrukturen bestmöglich zu schützen, sind aber keine Sicherheitsbehörden", erklärte eine Verbandssprecherin auf Anfrage. "Sicherheit ist originäre Aufgabe des Staates und die Abwehr von Drohnen oder Anschlägen damit Sache der Polizei und Geheimdienste, nicht von Stadtwerken." Die neuen Bedrohungen würden zeigen, dass die Sicherheitsbehörden hier "schnell wirksame Konzepte finden müssen."

Redmann hatte bereits zuvor mehr Befugnisse für KRITIS-Betreiber gefordert: "Sie sollen die Befugnisse bekommen, im Wege der Beleihung auch Drohnen zu bekämpfen, die auf die kritischen Infrastrukturen zufliegen, ob das jetzt Kraftwerke sind oder große Umspanneinrichtungen oder andere Orte." Man könne nicht neben jedes Wasser- oder Kraftwerk eine Drohnenabwehreinheit der Polizei stellen. Der Gesetzesvorstoß in Brandenburg solle als Blaupause auch für den Bund gelten, so der Wunsch des CDU-Mannes.

Branche verschärft Schutzmaßnahmen – schweigt über Details

Dass die Bedrohungslage nicht abstrakt ist, bestätigt auch die Energiebranche. Der Oldenburger Regionalversorger EWE, der in Niedersachsen, Brandenburg und Bremen Strom-, Gas- und Telekommunikationsnetze betreibt, habe seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine schrittweise Sicherheitsmaßnahmen verschärft, erklärte ein Unternehmenssprecher auf ZFK-Anfrage.

Über konkrete Maßnahmen könne man aus "nachvollziehbaren" Gründen keine Details nennen. Fest steht: Drohnenüberflüge werden bei EWE dokumentiert und an zuständige staatliche Stellen weitergegeben, "damit diese ein möglichst vollständiges Bild aller Aktivitäten haben." Die Abwehr von Drohnen bleibe jedoch vorrangig eine hoheitliche Aufgabe, betonte der Sprecher.

Die Position vertritt neben dem VKU auch der größte deutsche Energiewirtschaftsverband BDEW. Wenn gleich dieser in einem Positionspapier gefordert hat: "In eng begrenzten Ausnahmefällen kann jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Beleihung, also der Übertragung hoheitlicher Aufgaben und Befugnisse auf privatwirtschaftliche Akteure, von Betreibern oder beauftragten Dritten bei vollständiger Kostenneutralität und klarer Haftungsregelung sinnvoll sein, wenn staatliche Kapazitäten nicht ausreichen", schrieb der BDEW bereits im vergangenen Oktober.

Brandenburgs Vorstoß bekommt neuen Rückenwind

Genau an dieser Schnittstelle setzt Brandenburgs Innenminister Redmann an. Er will das Bundesland zum ersten machen, in dem Betreiber kritischer Infrastruktur Drohnen auf dem eigenen Gelände im Wege der Beleihung aktiv bekämpfen dürfen. Kraftwerke, große Umspanneinrichtungen, Wasserwerke – sie alle sollen Befugnisse erhalten, die bislang exklusiv Polizei und im Äußersten der Bundeswehr vorbehalten waren. Das Brandenburger Kabinett beschloss Ende Januar 2026 bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes.

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Hintergrund sind mehrere Anschläge auf Versorgungsinfrastruktur in der Region: Im September 2025 und Januar 2026 legten Brandanschläge auf Berliner Stromtrassen tausende Haushalte ohne Strom. Sabotageakte auf die Stromversorgung des Elektroautobauers Tesla im brandenburgischen Grünheide kamen hinzu. Dazu wächst die Zahl der Drohnensichtungen über Energieanlagen: "Die Zahl der Sichtungen von Drohnen, etwa im Umfeld kritischer Infrastrukturen, steigt in Brandenburg und dem gesamten Bundesgebiet seit einiger Zeit", erklärte der damalige Innenminister René Wilke (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.

Offene Fragen zur Finanzierung und Zuständigkeit

Das Brandenburger Modell stößt aber auch auf Kritik. Verfassungsrechtler zweifeln, ob das Land überhaupt zuständig ist: Die Drohnenabwehr berühre die Sicherheit des Luftverkehrs – und dafür ist der Bund zuständig, nicht die Länder. Zudem ist laut brandenburgischem Innenministerium keine Landesförderung für die notwendigen Detektions- und Abwehrsysteme vorgesehen. Die Kosten sollen vollständig die Betreiber tragen.

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Das widerspricht dem, was Branchenverbände fordern: VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mahnte bereits beim ersten Kritis-Gipfel von VKU und BDEW im März 2026 in Berlin: "Resilienz entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch klare Zuständigkeiten, Tempo und praktikable Regeln. Ergänzend müssen rasch tragfähige Lösungen für die Drohnenabwehr und deren Finanzierung gefunden werden."

Die Frage, ob ein Landesgesetz überhaupt die nötige Reichweite hat, bleibt vorerst offen. Was der Vorfall in Leipzig gezeigt hat: Die Bedrohung wartet nicht auf eine bundesweite Lösung.

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