Aufräumarbeiten nach dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz. (Archivbild)

Aufräumarbeiten nach dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz. (Archivbild)

Bild: © dpa/Michael Ukas

Strenge Vorgaben für Energieunternehmen, Flughäfen und andere große Infrastruktur-Einrichtungen sollen Deutschland künftig besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einem Entwurf für ein "Kritis-Dachgesetz" zugestimmt, dieser muss nun noch das Parlament passieren. Kritis steht hierbei als Abkürzung für kritische Infrastruktur. Der Definition des Bundesinnenministeriums zufolge fallen darunter Anlagen, die die "Grundlage für das Funktionieren moderner, leistungsfähiger Gesellschaften" bilden. 

Die Betreiber kritischer Anlagen sind demnach unter anderem verpflichtet, "einen angemessenen physischen Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen zu gewährleisten". Außerdem müssen sie Vorfälle abwehren und deren negative Auswirkungen begrenzen. Wie diese Auswirkungen im konkreten Fall aussehen können, hat etwa der großflächige Stromausfall im Süden Berlins nach einem Brandanschlag diese Woche gezeigt.

"Mit dem Kritis-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe", sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Mit einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und einem Störungsmonitoring würden die Abwehrfähigkeit und Resilienz der Einrichtungen der kritischen Infrastruktur erhöht.

Wer Vorgaben ignoriert, muss Bußgeld zahlen

Wenn sich Betreiber nicht an die Vorgaben des neuen Gesetzes halten, sollen sie mit Bußgeldern rechnen müssen. Der Gesetzentwurf schreibt ihnen unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor. Auch sollen die Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden. 

Zu dem Gesetzesvorhaben gab es schon zu Zeiten der Ampel-Regierung einen Kabinettsbeschluss. Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP fand sich dafür allerdings keine Mehrheit mehr im Bundestag.

Nur große Einrichtungen betroffen

Zur kritischen Infrastruktur zählen Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Zudem werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt – beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell.

NIS-2-Richtlinie kommt am Donnerstag ins Parlament 

Das Kritis-Dachgesetz und die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, bei der es um den Schutz wichtiger Einrichtungen vor Cyberangriffen geht, sind aus Sicht von Experten zwei wichtige Komponenten einer Gesamtstrategie, um Deutschland widerstandsfähiger zu machen. Über den Entwurf für die Umsetzung von NIS-2 in deutsches Recht, der bereits das Kabinett passiert hat, soll an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden.

Verbände haben weiterhin Kritik

Die beiden großen Energieverbände BDEW und VKU begrüßten das Gesetz, allerdings besteht weiterhin Kritik.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung erklärte nach dem Beschluss, dass Kritis-Betreiber schnellstmöglich Rechts- und Investitionssicherheit benötigten, damit sie den Schutz ihrer Anlagen weiterhin bestmöglich vorausschauend gewährleisten könnten. "Positiv ist, dass die IT-Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur künftig auch für die neuen Anforderungen an physische Sicherheit und Resilienz anerkannt werden sollen", sagte Andreae. Damit werde eine zentrale Forderung des BDEW aufgegriffen. Nur so sei eine schnelle und wirtschaftliche Umsetzung eines einheitlichen Nachweisverfahrens für Resilienz- und Cybersicherheitsanforderungen möglich. Zugleich werde eine enge Verzahnung von Kritis-Dachgesetz und NIS2-Richtlinien-Umsetzung gewährleistet.

"Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass über das Dachgesetz hinaus für die Energie- und Wasserwirtschaft geeignete Regelungen zur Kostenanerkennung, Gebührenfähigkeit und Finanzierung neuer Schutzbedarfe geschaffen werden", so Andreae weiter. Dazu gehörte auch eine staatliche Finanzierung über den Verteidigungshaushalt.

Besonders kritisch bewertete der VKU am Entwurf zuletzt die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Stadtwerke, die in mehreren Sparten und teils über Ländergrenzen hinweg tätig sind, müssten mit einer Vielzahl von Behörden auf unterschiedlichen Ebenen interagieren. Das würde die Bürokratie massiv erhöhen und im Zweifel die tatsächliche Sicherheit schwächen. Der VKU fordert deshalb eine klare Zentralisierung auf Bundesebene. (mit dpa)

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