Deutschland

Landtag debattiert über Kommunalbeteiligung

Mecklenburg-Vorpommern will die Kommunen an den Erträgen der Windkraftanlagen teilhaben lassen. Im Gespräch sind eine Art Grundsteuer und eine Neuverteilung der Gewerbesteuer.
15.03.2018

Windkraftanlagen werden vor allem in den windreichen nördlichen Bundesländern installiert.

Die Politik in Mecklenburg-Vorpommern sucht weiter nach Möglichkeiten, für Kommunen in der Nähe von Windparks und deren Einwohner einen finanziellen Nachteilsausgleich zu schaffen. Der Landtag in Schwerin forderte am Donnerstag die Regierung auf, beim Bund auf neue Regelungen zu dringen, die Standortgemeinden besserstellen und damit auch die Akzeptanz von Ökostrom-Anlagen erhöhen.

«Bisher profitieren die Gemeinden kaum von den Umsätzen und Gewinnen der Unternehmen. Das ist nicht fair», sagte der CDU-Abgeordnete Franz-Robert Liskow. In dem von seiner Fraktion initiierten Antrag wird eine zusätzliche Grundsteuer für Areale vorgeschlagen, auf denen Windräder oder Solaranlagen stehen. Liskow nannte 5000 Euro je MW installierter Leistung. Das könnte bei fünf Windrädern mit je zwei MW Einnahmen von jährlich 50 000 Euro bringen.

Die Gewerbesteuer neu verteilen

Alternativ wird eine Neuverteilung der Gewerbesteuer zugunsten der betroffenen Kommunen angeregt. Bislang fließen diese Steuererträge zu mindestens 70 Prozent jenen Städten zu, in denen die Investoren und Betreiber der Energieanlagen ihren Sitz haben. Zum Großteil sind das Großstädte außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. «Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern viele externe Investoren«, sagte Energieminister Christian Pegel (SPD).

Nach seinen Angaben laufen auf Bundesebene bereits Gespräche zu möglichen Änderungen bei der Einnahmenverteilung. Doch gebe es rechtliche Bedenken gegen eine zusätzliche Grundsteuer. Zudem seien deutliche Widerstände aus bislang bei der Gewerbesteuerverteilung bevorteilten Bundesländer zu spüren. «Da sind Verteilungskämpfe zu erwarten. Es wird nicht einfach», sagte Pegel. Er dämpfte auch zu hohe Erwartungen an die Gewerbesteuereinnahmen. Lange Abschreibungsfristen und Weiterverkäufe von Windparks würden die Steuerzahlungen einschränken.

Beteiligungsgesetz zieht nicht

Die Landesregierung hatte schon 2016 versucht, mit einem bundesweit bislang einmaligen Bürgerbeteiligungsgesetz Kommunen und Bürgern Gewinnbeteiligungen zu ermöglichen. Investoren müssen ihnen eine Beteiligung von 20 Prozent anbieten. Doch wurde das Instrument bislang nicht wirksam, auch weil inzwischen Klagen eines Investors dagegen bei den Verfassungsgerichten von Land und Bund vorliegen.

Die Linken-Abgeordnete Mignon Schwenke räumte ein, dass das auch von ihrer Partei mitgetragene Bürgerbeteiligungsgesetz nicht die erhoffte Wirkung entfaltet habe. «Bis heute warten wir auf ein Lebenszeichen des Gesetzes», sagte sie. Doch könne mehr Akzeptanz für die Energiewende nur erreicht werden, wenn auch jene Menschen etwas von den Windrädern hätten, «die sie direkt vor der Nase haben».

Der Verteilungskonflikt blockiert

Der AfD-Abgeordnete Bert Obereiner verwies auf eine rechtswissenschaftliche Expertise, nach der Standortgemeinden auch 100 Prozent der Gewerbesteuer zufließen könnten. Doch der Verteilungskonflikt lasse das bislang nicht zu. Obereiner erneuerte seine Grundsatzkritik an der Energiewende und warnte vor einer weiteren Steigerung der Strompreise durch zusätzliche Steuerlasten, die dann auf die Verbraucher umgelegt würden. (dpa/al)