Die verlängerten Realisierungsfristen aufgrund der Corona-Folgen und auch die dauerhafte Abschaffung der Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften begrüßen die Verbände der Energiewirtschaft einhellig. Auch in den Kritikpunkten herrscht weitgehend Einigkeit.
„Mit diesem Vorstoß sorgt die Bundesregierung für mehr Rechtsicherheit für Unternehmen, die durch die aktuelle Corona-Pandemie die Realisierungsfristen bei Windenergie-, großen Solar- und Biomasseanlagen nicht halten können“, kommentiert Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.
Abschaffung der Privilegien positiv
Allerdings weist Liebing auf die fehlenden Entlastungen für Anlagen kleiner als 750 kWp hin: Anlagen in der Festvergütung des EEG droht durch die Coronakrise die Degression der Förderung zum Verhängnis zu werden. Hier müsse der Gesetzgeber unterstützend agieren, zum Beispiel indem er die Vergütungssätze für die Dauer der Pandemie auf dem heutigen Niveau einfriert.
Ähnlich steht auch der BDEW zur „Formulierungshilfe zu Änderungen des EEG“, wie der Kabinetts-Beschluss offiziell heißt. „Mit dem Entwurf wird ein entscheidender Webfehler des Erneuerbare-Energien-Gesetzes endgültig beseitigt: Auch für Bürgerenergiegesellschaften sollen bei Ausschreibungen von Windkraftprojekten die gleichen Realisierungsfristen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben gelten wie für alle anderen Marktteilnehmer. Die im EEG bislang enthaltenen Privilegien führten zu Wettbewerbsverzerrungen“, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Missbrauchsanfällige Ungenauigkeit
Die Privilegien seien zudem so ungenau formuliert gewesen, dass zahlreiche Unternehmen ebenfalls von den explizit für die Bürgerenergie geschaffenen Privilegien profitiert hätten. Ähnlich sieht das der VKU.
Seit 2018 waren die Ausnahmereglungen ausgesetzt, hätten aber für alle kommenden Ausschreibungen wieder gegolten, obwohl zahlreiche Projekte von damals immer noch nicht realisiert wurden.
Solar und Offshore nicht berücksichtigt
Kritisch sieht der BDEW die fehlende Abschaffung des Solardeckels, der in wenigen Wochen erreicht sein dürfte. Und auch die Anhebung des Offshore-Ausbaus auf 20 GW fehlt dem Verband.
Der BWE wiederum kritisiert den Stillstand beim Windkraftausbau: „Problematisch ist, dass wichtige gesetzliche Regelungen weiter auf sich warten lassen: Die Ausbaupfade für 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 sind noch nicht definiert, die Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie – die in der 18-Punkte-Liste des BMWi abgelegt sind – noch nicht beseitigt und die im Koalitionsvertrag angekündigte bessere Teilhabe der Kommunen an der Wertschöpfung noch nicht geregelt. Es braucht jetzt schnelle politische Maßnahmen, um der Windenergie zu ermöglichen, einen starken Beitrag für den wirtschaftlichen Neustart nach der COVID-19-Krise zu leisten“, so Hermann Albers, Präsident des BWE. (ls)
