Nächste EEG-Pleite: Kappungsklausel für Ausschreibungen
Gut gemeint ist leider oft nicht gut gemacht, das tritt auch auf das novellierte EEG zu, wenn man den Vertretern der Energiewirtschaft Gehör schenkt. Seit Monaten häuft sich die Kritik an der Arbeit der Bundesregierung. Wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes, verweist der BEE nun auf eine heikle Regelung zu den Ausschreibungsmengen.
In Paragraph 28 sind nicht nur die Ausbaukorridore für Wind, PV und Biomasse festgelegt, sondern es wird auch klar geregelt, dass die Bundesnetzagentur angehalten ist, das jeweils geplante Ausschreibungsvolumen zu reduzieren, wenn eine Unterdeckung der…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In