Deutschland

Nächste EEG-Pleite: Kappungsklausel für Ausschreibungen

Die Kritik am frisch in Kraft getretenen EEG reißt nicht ab. Der BEE verweist auf eine Regelung, wonach die BNetzA bei fehlendem Wettbewerb die Ausschreibungsmengen gekürzt wird.
11.01.2021

Für die Windkraftbranche könnte es dank der Regeln im neuen EEG bei Ausschreibungen eng werden.

Gut gemeint ist leider oft nicht gut gemacht, das tritt auch auf das novellierte EEG zu, wenn man den Vertretern der Energiewirtschaft Gehör schenkt. Seit Monaten häuft sich die Kritik an der Arbeit der Bundesregierung. Wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes, verweist der BEE nun auf eine heikle Regelung zu den Ausschreibungsmengen.

In Paragraph 28 sind nicht nur die Ausbaukorridore für Wind, PV und Biomasse festgelegt, sondern es wird auch klar geregelt, dass die Bundesnetzagentur angehalten ist, das jeweils geplante Ausschreibungsvolumen zu reduzieren, wenn eine Unterdeckung der…

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