Das Netzpaket war monatelang Zankapfel zwischen Union und SPD. Jetzt hat sich die Bundesregierung geeinigt.

Das Netzpaket war monatelang Zankapfel zwischen Union und SPD. Jetzt hat sich die Bundesregierung geeinigt.

Bild: © Eyewave/AdobeStock

Aus einer Spanne wird eine Zahl: 20 Prozent des Jahresstromertrags sollen Netzbetreiber künftig ohne Entschädigung abregeln dürfen, wenn eine Erneuerbaren-Anlage in einem kapazitätslimitierten Netzgebiet ans Netz geht. Für Windenergieanlagen in Windvorranggebieten soll ein niedrigerer Wert von 18 Prozent gelten. Das Bundeskabinett hat diese Konkretisierung am Mittwoch beschlossen. Im Referentenentwurf, der im Frühjahr in die Verbändeanhörung gegangen war, stand für den Entschädigungsverzicht noch eine offene Spanne von 10 bis 20 Prozent im Gesetzestext.

Der Stadtwerke Verband (VKU) hält den niedrigeren Wert für zu hoch angesetzt. "Eine Begrenzung der unvergüteten Redispatch-Mengen in Netzengpassgebieten sehen wir nach wie vor als richtig an. Allerdings ist die Schwelle von 18 Prozent für Windenergieanlagen in Windvorranggebieten aus unserer Sicht deutlich zu hoch angesetzt", erklärte Kai Lobo, stellvertretender VKU-Hauptgeschäftsführer. Der Verband fordert damit implizit eine weitere Absenkung des Werts im noch ausstehenden parlamentarischen Verfahren.

Verband pocht auf Datengrundlage

Der größte deutsche Energiewirtschaftsverband BDEW äußerte sich zu der konkreten Zahl zurückhaltender, verlangt aber Nachweise für ihre Wirkung. "Die vom Kabinett beschlossenen Detailregelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten und entschädigungslosen Anteilen bei der Abregelung müssen so schnell wie möglich im Hinblick auf die Folgewirkungen mit der Branche geprüft werden", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Für das parlamentarische Verfahren brauche es "Transparenz über die zugrundeliegenden Annahmen, belastbare Daten und eine fundierte Folgenabschätzung".

Kerstin Andreae: Seit 2019 ist sie BDEW-Chefin.Bild: © Lucas Maier/ZfK

Immerhin einen Punkt konnte der Verband für sich verbuchen: Die vom BDEW geforderte Evaluierungsklausel zum 30. Juni 2029 hat es in den Kabinettsbeschluss geschafft. Sie soll die Wirksamkeit der Instrumente "in beide Richtungen" überprüfen, wie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) es auf der Kabinettspressekonferenz formulierte – also sowohl mit Blick auf mögliche Verschärfungen als auch auf Lockerungen.

Wer haftet, wenn der Netzausbau sich verzögert?

Eine zweite wesentliche Änderung betrifft die Dauer der Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete. Der Referentenentwurf sah dafür eine feste Obergrenze von sechs Jahren vor. Der Kabinettsbeschluss ergänzt eine Verlängerungsoption: Liegen die Voraussetzungen nach Ablauf der sechs Jahre weiterhin vor, verlängert sich der vertragliche Verzicht der Anlagenbetreiber auf finanziellen Ausgleich einmalig um bis zu 18 Monate – es sei denn, der Netzbetreiber hat den ausgebliebenen Netzausbau zu verschulden. Diese Klausel stand im Referentenentwurf noch nicht.

Der VKU sieht an dieser Stelle noch Klärungsbedarf. "Im parlamentarischen Verfahren wird es darauf ankommen, die Anforderungen an ein mögliches Verschulden des Netzbetreibers bei der neu aufgenommenen Verlängerung der Engpassgebietsausweisung um 18 Monate eindeutiger zu definieren, um hier Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen", forderte Lobo. Ohne klare Kriterien drohe Rechtsunsicherheit darüber, wann ein Netzbetreiber tatsächlich für die Verzögerung verantwortlich gemacht werden kann.

Baukostenzuschuss: Zustimmung mit Vorbehalt

Auch beim Baukostenzuschuss (BKZ) hat das Kabinett nachgeschärft. Durften Netzbetreiber im Referentenentwurf noch relativ frei über eine Erhebung entscheiden, ist diese nun ausschließlich im Rahmen einer Festlegung der Bundesnetzagentur möglich. Neu ist zudem die Vorgabe, dass die Bundesnetzagentur dabei Erhöhungen des EEG-Finanzierungsbedarfs vermeiden soll. Ein Bezug, der im Referentenentwurf fehlte.

Kai Lobo der stellvertretende Hauptgeschäftsführer beim VKU
Kai Lobo ist stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim VKU.Bild: © VKU/Bildschön/Julia Karelic Merkel

Der VKU begrüßt vor allem die Ausweitung des Instruments auf Erzeugungsanlagen. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Gesetzentwurf auch die Grundlage geschaffen werden soll, das Instrument des Baukostenzuschusses zukünftig auch auf Erzeugungsanlagen auszuweiten", erklärte Lobo. Der BDEW mahnt dagegen zur Vorsicht vor Wechselwirkungen mit anderen Instrumenten: Der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse wirtschaftlich bleiben und dürfe "nicht durch überlagernde Effekte anderer Maßnahmen wie die beschlossene allgemeine Leistungsbeschränkung eingeschränkt" werden, so Andreae. Eine Prüfung stehe aus Sicht des Verbands noch aus.

Soll oder Muss: Streit um die Technologie-Trennung

Kaum verändert hat sich eine Regelung, für die sich der VKU nach eigener Aussage bereits in der Verbändeanhörung eingesetzt hatte: die technologiespezifische Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete, die zwischen Wind- und Solar-dominierten Engpässen unterscheiden soll. Der Kabinettsbeschluss ergänzt lediglich das Wort "ausschließlich", lässt die Vorschrift aber weiterhin als Soll-Regelung stehen.

Genau daran entzündet sich die nächste Forderung des Verbands. "Auch muss die technologiespezifische Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzgebieten, für die sich der VKU eingesetzt hatte, von einer Soll- in eine Muss-Regelung überführt werden", forderte Lobo. Nur eine verbindliche Vorschrift verhindere aus Sicht des Verbands, dass Netzbetreiber in der Praxis von einer technologiespezifischen Trennung absehen und pauschale Engpassgebiete ausweisen.

Was noch offen bleibt

Weitere technische Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf – etwa ein neuer Bestandsschutz für Anlagen mit bereits ermitteltem Netzverknüpfungspunkt oder eine von drei auf fünf Jahre verlängerte Frist beim Rückbau ungenutzter Anschlusskapazität – kommentierten die Verbände in ihren Stellungnahmen vom Mittwoch nicht.

Nach der Sommerpause beginnt das parlamentarische Verfahren. VKU und BDEW haben ihre Nachbesserungswünsche damit frühzeitig platziert, ob der Bundestag die Prozentwerte, die Verschuldensfrage oder die Soll-Muss-Regelung noch einmal anfasst, wird sich erst in den Ausschussberatungen zeigen.

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