Deutschland

Neuer Rechtsrahmen für E-Ladesäulen wird konkreter

Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an der Neuordnung des Ladesäulenrechts ‒ und stellt auch das Verhältnis zum europäischen Recht klar.
31.07.2024

Die Bundesregierung will den rechtlichen Rahmen für das Laden von E-Autos überarbeiten. (Symbolbild)

Die Bundesregierung will den rechtlichen Rahmen für das Laden von Elektrofahrzeugen (E-Autos) neu stecken. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun einen Entwurf für eine Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts vorgelegt. Dabei wird auch das Verhältnis zur europäischen Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) geregelt.

Die AFIR ist bereits zum 13. April 2024 in der gesamten EU in Kraft getreten. Damit wurde die bislang gültige deutsche Ladesäulenverordnung (LSV) in weiten Teilen…

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