E-Mobilität

VKU will Spielraum bei Kartenleser-Pflicht

Der Verband fordert Ausnahmen für bereits bestehende Ladesäulen und Normallader. Ansonsten drohe ein Rückbau.
27.03.2023

Die EU will, dass Ladesäulen mit Kartenlesegeräten ausgestattet werden.

Derzeit verhandeln das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR). Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist dabei auf mögliche Auswirkungen auf die bestehende deutsche Ladesäulen-Verordnung hin. Hauptstreitpunkt ist die geplante Pflicht, die Säulen mit Kartenlesegeräten auszustatten.

Aus Sicht des VKU sollten Betreiber Spielraum haben, was die Zahlungsmöglichkeiten an den Ladesäulen betrifft. Für Normallader unter 50 Kilowatt Ladeleistung sollte es keine Ausrüstpflicht mit Kartenlesegeräten geben, fordert der Verband. Hier lobt der VKU die Position des Ministerrats, die attraktive Investitionsanreize in ein dichteres Ladenetz biete. Zudem sollten, so der VKU, bereits bestehende Ladeinfrastruktur von einer Nachrüstpflicht ausgenommen werden.

„Vorreiter werden mit Nachrüstpflichten bestraft“

„Viele kommunale Unternehmen waren beim Ausbau der Ladeinfrastruktur Vorreiter“, begründet VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing des Vorstoß. Sie hätten damit den Grundstein für flächendeckende E-Mobilität gelegt. „Wir appellieren an das Europäische Parlament, diese Pionierunternehmen nicht mit aufwändigen Nachrüstpflichten zu bestrafen“, so Liebing.

Eine Nachrüstpflicht kann laut Verband vor allem bei Normalladern zum Rückbau bestehender Ladesäulen führen. Mit Blick auf die Klimaschutzziele und der damit verbundenen Mobilitätswende könne das nicht das Ziel der EU-Parlamentarier sein. (wa)