Die Vorgaben des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes sind für die Energiewirtschaft am sportlichsten.

Die Vorgaben des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes sind für die Energiewirtschaft am sportlichsten.

Bild: © Steag

Damit leistet die Energiewirtschaft den mit Abstand größten Beitrag der verschiedenen Sektoren zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2030. Dies geht aus dem Pfad für die zulässigen Jahresemissionen des Entwurfs des geänderten Klimagesetzes hervor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Die zulässigen Jahresemissionen der Energiewirtschaft sollen von 280 Mio. t in 2020 auf 257 Mio. t in 2022 und auf 108 Mio. t in 2030 gesenkt werden. Auch die anderen Sektoren müssen ihre Emissionen deutlich reduzieren, um das verschärfte Klimaschutzziel von mindestens minus 65 Prozent (gegenüber 1990) zu erreichen, doch werden dort die Schrauben weniger scharf angezogen.

Auch sportliche Vorgaben für die Abfallwirtschaft

Die Industrie muss demnach ihre CO2-Emissionen von 186 Mio. t in 2020 auf 118 Mio. t in 2030 zurückfahren, der Gebäudebereich von 118 Mio. t (2020) auf 67 Mio. t (2030), der Verkehr von 150 Mio. t (2020) auf 85 Mio. t (2030).

Relativ gering sind die vorgesehenen Reduktionen der CO2-Emisionen für die Landwirtschaft, von 70 Mio. t in 2020 auf 56 Mio. t in 2030. Deutlich sportlicher sind die Vorgaben für „Abfallwirtschaft und Sonstiges“: von 9 Mio. t in 2020 auf 4 Mio. t in 2030.

Sektorpfad für die kommende Dekade in 2024

Die jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040  sind sektorenübergreifend festgelegt, um die Zielmarke minus 88 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2040 zu erreichen. Spätestens in 2024 sollen sie für die einzelnen Sektoren durch Rechtsverordnung festgelegt werden.

Die sektorscharfen Jahresemissionsmengen für die Jahre 2041 bis 2045 sollen im Jahr 2034 festgelegt werden, um bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität in Deutschland zu erreichen. 

Noch keine Einigung über Erhöhung der Ausbauziele für die Erneuerbaren

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begründete den besonders hohen Klimaschutzbeitrag der Energiewirtschaft, gefolgt von der Industrie, mit den vergleichsweise geringen CO2-Vermeidungskosten in diesen Sektoren sowie deren hohen Emissionen. Dazu komme, dass die erneuerbare Energieversorgung der Schlüsse für Emissionsminderungen in anderen Sektoren sei, in denen erneuerbarer Strom fossile Kraft- und Brennstoffe ersetzen kann.

Den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien sieht Schulze „als Dreh- und Angelpunkt“ für das Erreichen der gesetzlich festgelegten Klimaschutzziele. Allerdings habe bisher innerhalb der Regierungskoalition noch keine Einigung über die Festlegung höherer Ausbauziele für die kommenden Jahre erzielt werden können, räumte Schulze auf die Frage der ZfK bei der Bundespressekonferenz ein. Es liefen jedoch intensive Diskussionen hierzu.

8 Milliarden Euro zusätzliche Fördermittel

Schulze verwies, ebenso wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) darauf, dass das überarbeitete Klimaschutzgesetz nicht nur mehr Generationengerechtigkeit, sondern auch mehr Planungssicherheit für die Wirtschaft schaffe.

Zusätzlich zum Beschluss des neuen Klimaschutzgesetzes kündigte die Bundesregierung an, zusätzliche Fördermittel von bis zu 8 Milliarden Euro zur Umsetzung des Klimaschutzziele in den verschiedenen Sektoren bereitzustellen, sei es für die Erzeugung grünen Wasserstoffs oder die energetische Sanierung.

Vermieter sollen 50 Prozent der Zusatzkosten durch CO2-Bepreisung tragen

Gleichzeitig sollen auch zusätzliche Vorgaben kommen, beispielsweise für die Stärkung der Energiestandards für Neubauten. Die Kosten der seit 1. Januar geltenden CO2-Bepreisung für Öl und Gas sollen künftig hälftig von Vermietern und Mietern zu gleichen Teilen getragen werden. So könne die soziale Balance gewahrt und die Wirkung der CO-Bepreisung verbessert werden, sagte Schulze.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier machte sich in einer virtuellen Pressekonferenz am Mittwoch erneut für die Abschaffung der EEG-Umlage sowie die Senkung des Strompreises stark, um unter anderem die Sektorenkopplung und damit den Klimaschutz voranzubringen. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf muss nun noch vom Bundesrat beraten und beschlossen werden. (hcn)

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