Die dynamischen Tarife sollen Stromkunden entlasten und dabei helfen, Ökostrom effizienter zu nutzen.

Die dynamischen Tarife sollen Stromkunden entlasten und dabei helfen, Ökostrom effizienter zu nutzen.

Bild: © bluedesign/AdobeStock

Mit der jüngsten EnWG-Novelle, deren Entwurf der ZfK vorliegt, sollen nun endlich auch die dynamischen Tarife angegangen werden. Konkret heißt es dazu im § 41a:

"Lieferanten haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt." Dazu werden vor allem lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife gezählt. Hinzu kommt: "Lieferanten haben daneben für Haushaltskunden mindestens einen Tarif anzubieten, für den die Datenaufzeichnung und -übermittlung auf die Mitteilung der innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Gesamtstrommenge begrenzt bleibt."

Für Stromlieferanten, die zum 31. Dezember eines Jahres über 200 000 Letztverbraucher beliefern gibt es allerdings kein Hintertürchen, falls dies nicht technisch machbar oder wirtschaftlich zumutbar ist: Sie "sind im Folgejahr verpflichtet, den Abschluss eines Stromliefervertrages mit dynamischen Stromtarifen für Letztverbraucher anzubieten, die über ein intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes verfügen."  Maßgeblich für die Kundenanzahl von 200.000 Letztverbrauchern sind demnach alle Kunden des Lieferanten unabhängig von ihrem installierten Zähler – also nicht nur die mit einem intelligenten Messsystem.

Pflicht zur umfassenden Information

Da laut EnWG-Novelle dynamische Verträge für den Kunden sowohl Chancen als auch Risiken bergen, müssen die Lieferanten sie darüber informieren. Dazu gehören vor allem die finanziellen Vor- und Nachteile, die ein statischer Tarif im Gegensatz zu einem dynamischen Tarif hat und die Faktoren, die Einfluss auf diese Dynamik nehmen. Auch müssen Informationen über den Einbau eines intelligenten Messsystems im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes angeboten werden.

Bundesnetzagentur soll Tarife überwachen

Die Bundesnetzagentur soll mit einem jährlichen Monitoringbericht über einem Zeitraum von zehn Jahren die wichtigsten Entwicklungen bei den dynamischen Tarifen überwachen, "darunter das Marktangebot und die Auswirkungen auf die Kosten der Verbraucher und im Besonderen auf die Preisvolatilität".

Im § 41c wird außerdem bestimmt, dass die Bundesnetzagentur sicher stellen muss, dass Haushaltskunden und Kleinstunternehmen, die einen voraussichtlichen Jahresverbrauch von weniger als 100 000 Kilowattstunden haben, unentgeltlich Zugang zu mindestens einem unabhängigen Vergleichsinstrument haben, mit dem sie verschiedene Stromlieferanten und deren Angebote, einschließlich der Angebote für Verträge mit dynamischen Stromtarifen, in Bezug auf die Preise und die Vertragsbedingungen vergleichen und beurteilen können.

Stimmen zu dynamischen Tarifen

EnBW erklärte auf ZfK-Nachfrage, man stehe der EnWG-Novelle offen gegenüber. Zentral sind für den Energiekonzern aus Baden-Württemberg dabei die beiden Merkmale Transparenz und Kundennutzen, "die bei uns auch unabhängig der EnWG-Novelle einen hohen Stellenwert haben."

Und weiter: "Derzeit entwickeln wir neue Produkte, die den Vorgaben des Gesetzes entsprechen. Als eine unserer wichtigsten Aufgaben in diesem Zusammenhang sehen wir, dem zu erwartenden Informationsbedürfnis von Verbraucher*innen zu entsprechen. Denn flexible Stromtarife bedeuten nicht per se, dass Haushalte immer nur finanziell profitieren. Das gilt insbesondere bei solchen Tarifen, die sich am jeweiligen Börsenpreis orientieren. Gerade hier möchten wir unseren Kund*innen gegenüber Transparenz gewährleisten, um sie vor möglichen Zusatzkosten zu schützen. Entsprechend bewerten wir eine regelmäßige, marktweite Analyse seitens der Regulierungsbehörden positiv. In welchem Ausmaß flexible Stromtarife zukünftig bei Kund*innen angenommen werden, können wir aktuell noch nicht absehen", heißt es bei EnBW.

Wenig Nachfrage nach zeitvariablen Tarifen

Die Mitteldeutsche Energie AG (EnviaM) weist darauf hin, dass Stromanbieter schon jetzt zeitvariable Tarife anbieten. Sie würden allerdings wenig nachgefragt. "Ein Problem sind die momentan weitestgehend starren Vorkosten, die für die Stromverbraucher kaum Anreize bieten, zeitvariable Tarife zu nutzen. Hinzu kommt, dass die Stromverbraucher nur bedingt Möglichkeiten haben, ihren Stromverbrauch zu verlagern", so der ostdeutsche Versorger.
 
"EnviaM beschäftigt sich seit langem mit dynamischen Tarifen. So bieten wir beispielsweise für ausgewählte Stromprodukte eine Happy Hour an, in der der Stromkunde für den Stromverbrauch in einem festgelegten Zeitraum nur die Hälfe des Strompreises zahlen muss. Wir arbeiten zudem an dynamischen Tarifen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmespeicherheizungen, Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Einführung intelligenter Messsysteme. Denn nur in Verbindung mit den neuen Messgeräten lassen sich die dynamischen Tarife für die oben genannten Anwendungsfälle umsetzen. Ein Problem ist, dass die aktuellen intelligenten Messsysteme noch nicht den vollen Funktionsumfang haben. Ein weiteres Problem ist, dass die rechtlichen Grundlagen noch fehlen. Hierzu muss das Energiewirtschaftsgesetz, hier speziell der §14a, an die Bedürfnisse des Marktes angepasst werden. Dies ist umso dringlicher, da sich gerade durch die Einbeziehung der witterungsbedingt schwankenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen Ausgestaltungsmöglichkeiten für dynamische Netznutzungsentgelte ergeben."
 


Noch fehlen rechtliche Grundlagen

Der ostdeutsche Energieversorger appeliert zudem: "Damit Stromkunden dynamische Tarife annehmen, müssen diese einfacher und besser über die Nutzungsmöglichkeiten und Vorteile aufgeklärt werden. Sie müssen zudem anregt werden, die dynamischen Tarife in Verbindung mit einem Energiemanagementsystem zu nutzen. Dieses würde den Stromkunden viele Aufgaben abnehmen. Auch dafür sind die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu schaffen."
 
Ob die Einführung einer Regulierungsbehörde für die Markteinführung dynamischer Tarife sinnvoll sei, könne man nicht beurteilen. Es erscheine allerdings ratsam, Markt- und Kundenerwartungen sowie Erfahrungen etablierter Stromanbieter bei der Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen einfließen zu lassen, so das Fazit von EnviaM.

Laut "Tagesspiegel" befindet sich der Entwurf gerade in der Ressortabstimmung der Ministerien – im Februar könnte dann das Bundeskabinett und im März der Bundestag sich damit befassen. (sg)
 

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