Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Sebastian Gollnow/dpa

Es war ein seltener Einblick, den Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche in die Verhandlungen zum Wärmenetzpaket gewährte. Die Koalition sei sich in grundlegenden Sachfragen einig, sagte die CDU-Politikerin bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Strittig sei noch das Thema Schiedsstelle.

"Ist eine Schiedsstelle im Falle von unterschiedlichen Auffassungen zu Preiskalkulationen notwendig? Wir sagen: Nein, das brauchen wir nicht, weil wir Verbraucherschutzstellen haben, die das regeln", erläuterte Reiche die Position ihrer Partei. "Darüber diskutieren wir (mit dem Koalitionspartner, Anm. d. Red.) noch."

Offen ließ die Ministerin, welche Verbraucherschutzstellen sie genau meinte. Unklar blieb zudem, ob eine Schiedsstelle aus ihrer Sicht mehr Befugnisse hätte als eine Schlichtungsstelle, auf die sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt hatten.

Schieds- und Schlichtungsstellen

Im Alltag werden Schieds- und Schlichtungsstellen häufig synonym verwendet. Beide sollen Streit außergerichtlich beilegen. Allerdings zeichnen sich Schlichtungsverfahren dadurch aus, dass durch Vermittlung ein Ausgleich zwischen Verbrauchern und Energieunternehmen hergestellt wird. Empfehlungen der Schlichtungsstelle sind nur Empfehlungen, die von beiden Seiten akzeptiert werden müssen, ehe sie bindend sind. Am Ende eines Schiedsverfahrens stehen dagegen in der Regel Schiedssprüche, die für Verbraucher und Energieunternehmen sofort verbindlich sind.

Die Einrichtung einer Schiedsstelle schaffte es bereits ins Abschlusspapier des Fernwärmegipfels 2023, den das damalige Bundeswirtschaftsministerium organisiert hatte. "Dabei muss sichergestellt werden, dass der Schutz von Kund:innen auf einem hohen Niveau gewährleistet bleibt und gestärkt wird, etwa durch mehr Preistransparenz und die Einrichtung einer Schiedsstelle", stand dort.

Das Abschlusspapier wurde nicht nur von den zuständigen Ministerien unterzeichnet, sondern auch von 30 Verbänden. Dazu gehörten die Fernwärmeverbände VKU und AGFW sowie der Contracting-Verband Vedec. Außerdem waren der GdW, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) beteiligt. Die Schiedsstelle war Teil eines Fernwärme-Gesamtpakets, das die damalige Ampel-Koalition nie verwirklichte.

AGFW: Schiedsstelle "nicht zwingend nötig"

Gut drei Jahre später fallen die Reaktionen auf Reiches Ausführungen unterschiedlich aus. Der Fernwärmeverband AGFW hält eine Schiedsstelle für "nicht zwingend nötig". Noch eindeutiger positionierte sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU): "Aus unserer Sicht bedarf es keiner neuen Schlichtungsstelle extra für die Fernwärme", teilte er mit.

Dem VZBV geht eine Schieds- oder Schlichtungsstelle dagegen nicht weit genug. Aus seiner Sicht braucht es vorrangig eine stärkere staatliche Preisaufsicht, die Preisänderungsklauseln kontrolliert, missbräuchliche Preisgestaltung verhindert und faire sowie bezahlbare Wärmepreise sicherstellt.

Auch der GdW mahnt, dass eine spezialisierte Schlichtungsstelle eine wirksame Preisaufsicht nicht ersetze. Seine Forderung: "Wegen der monopolartigen Strukturen der Wärmenetze braucht es eine starke Rolle der Bundesnetzagentur." Diese ist bislang im Energiebereich für Strom- und Gasnetze zuständig, nicht aber für Wärmenetze.

Universalschlichtungsstelle: Rund 100 Fernwärme-Anträge im Jahr 2025

Sollte sich die Bundesregierung auf eine Schlichtungsstelle statt einer Schiedsstelle mit verbindlichen Schiedssprüchen einigen, sind vor allem zwei Möglichkeiten denkbar: die Stärkung der Universalschlichtungsstelle des Bundes, die schon jetzt Fernwärme-Fälle betreut, oder eine gesonderte Schlichtungsstelle nach Vorbild der Schlichtungsstelle Energie, die 2011 gegründet wurde und sich um den Strom- und Gasbereich kümmert.

Bei der Universalschlichtungsstelle gingen in den Jahren 2024 und 2025 nach eigenen Angaben jeweils rund 100 Fernwärme-Anträge ein. Für das laufende Jahr nannte die Stelle keine konkrete Zahl. Ihre Schätzung: Im Gesamtjahr könnten es 150 bis 200 Anträge werden, weil die Antragszahl insgesamt gestiegen sei.

In der Universalschlichtungsstelle bearbeitet ein Team von sechs Juristinnen und Juristen Anträge. Angesichts der breiten Zuständigkeit sind alle für sämtliche Bereiche zuständig. Dazu zählen beispielsweise Streitfälle zu Pauschalreisen, Medikamenten, Sprachkursen und Flugverkehr.

AGFW und VKU bevorzugen Universalschlichtungsstelle

Aus Sicht des AGFW ist die Universalschlichtungsstelle am besten geeignet, die Rolle einer "unbürokratischen Schlichtungsstelle" auszufüllen, wie sie Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Auch der VKU hält die Verfahren bei der Universalschlichtungsstelle für "bewährt und bekannt". Die Verbände AGFW, VKU und BDEW empfehlen schon seit Längerem allen Wärmenetzbetreibern, sich an der Universalschlichtungsstelle zu beteiligen.

Anders positioniert sich der Contracting-Verband Vedec. Er sieht grundsätzlich Bedarf für eine fachlich spezialisierte Schlichtungsstelle im Bereich der Wärmeversorgung. "Die Erfahrungen mit der Universalschlichtungsstelle des Bundes zeigen, dass dort häufig die erforderliche energie- und wärmerechtliche Expertise fehlt", schreibt er. "Das führt zu langen Bearbeitungszeiten und teils zu Empfehlungen, die die eigentliche Streitfrage nicht lösen."

Vedec für gesonderte Schlichtungsstelle

Eine fachliche Schlichtungsstelle könne Gerichte dagegen entlasten und Streitigkeiten schneller und sachgerechter klären. Voraussetzung sei aber, dass sie über fundierte Kenntnisse des Energie-, Wärme- und Mietrechts verfüge und auf Basis der geltenden Regelungen arbeite, insbesondere der AVB Fernwärmeverordnung.

Auch der GdW hält die bestehenden Schlichtungsmöglichkeiten im Fernwärmebereich nicht für ausreichend. "Eine spezialisierte Schlichtungsstelle nach dem Vorbild der Schlichtungsstelle Energie kann daher sinnvoll sein", schreibt er.

Dem pflichtet der VZBV bei, "sofern Verbraucherrechte bei Wärmelieferverträgen auf ein mit Strom und Gas vergleichbares Niveau gehoben werden". Er weist zudem auf eine besondere Herausforderung hin: Eine große Mehrheit der mit Fernwärme versorgten Verbraucher wohnt zur Miete und ist kein direkter Vertragspartner von Versorgern. Diese Besonderheit müsse bei der Ausgestaltung einer Schlichtungslösung berücksichtigt werden.

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