Ab dem 1. Januar 2028 müssen Verteilernetzbetreiber jedermann eine unverbindliche Auskunft über freie Netzanschlusskapazitäten anbieten, für Anlagen ab einer Nennleistung von 135 Kilowatt (kW), digital und ohne vollständiges Netzanschlussbegehren. Das sieht der neue Paragraf 17c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch als Teil des Netzanschlusspakets beschlossen hat. Zusätzlich müssen alle Netzbetreiber schon jetzt geografische Karten mit freien Kapazitäten auf den Umspannebenen von Höchst- zu Hochspannung sowie von Hoch- zu Mittelspannung veröffentlichen und monatlich aktualisieren.
Was nach einer technischen Detailregelung klingt, dürfte einer der politisch heikelsten Punkte des gesamten Pakets sein. Auf der Kabinettspressekonferenz musste sich Reiche direkt dazu äußern, warum ihr Ministerium trotz Warnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mehrerer Netzbetreiber an den Offenlegungspflichten festhält. Die Ministerin räumte ein, Deutschland sei "in der Vergangenheit sehr großzügig mit dem Teilen von technischen Daten, von Infrastrukturdaten" gewesen "und dies in einer Zeit, wo wir verwundbar geworden sind".
Sie nannte die Sicherheitsbedenken einen "validen Punkt", verwies aber auf den bereits gefundenen Kompromiss und stellte weitere Korrekturen im parlamentarischen Verfahren in Aussicht: "Wenn es im parlamentarischen Verfahren Anpassungsbedarf geben sollte, dann werden wir dem nicht im Wege stehen."
Sicherheitsbehörde warnt vor Angriffsplanung
Das BSI hat seine Kritik gegenüber ZFK auf Anfrage schriftlich präzisiert. Grundsätzlich könne die Behörde nachvollziehen, dass Transparenzvorgaben beim Netzausbau Vorteile bringen: Projektentwickler würden frühzeitig freie Kapazitäten erkennen können und bereits vorhandene Netze würden sich dadurch besser auslasten lassen. Das könne "durchaus positive Effekte auf die Geschwindigkeit der Energiewende haben", teilte das BSI mit.
Allerdings gehe mit jeder Veröffentlichung auch das Risiko des Datenmissbrauchs einher, warnt die Behörde. Angreifer könnten aus den Daten "Rückschlüsse auf Bereiche mit geringer Netzreserve" ziehen oder Netzabschnitte identifizieren, die "besonders kritisch für den Lastfluss" seien. Entscheidend seien die räumliche Auflösung und die Aktualität der Daten, beides könne zusammen mit anderen frei verfügbaren Informationen "die Identifizierung kritischer Netzstrukturen und dadurch die Planung gezielter Angriffe erleichtern". Diese Risiken seien auch den Netzbetreibern bewusst, so das BSI.
Stadtwerkeverband warnt vor Rekonstruktion der Netzstruktur
Genau an diesem Punkt setzt die Stellungnahme des Stadtwerkeverbands VKU an. Mehr Transparenz über freie Kapazitäten unterstütze der Verband grundsätzlich. Kritisch sei aber die konkrete Ausgestaltung: Die Kombination aus der geografischen Netzkapazitätskarte nach Paragraf 17c Absatz 1 und der unverbindlichen Netzauskunft nach Absatz 2 ermögliche "faktisch eine Rekonstruktion der Netzstruktur sowie Rückschlüsse auf kritische Anlagen und potenzielle Verwundbarkeitspunkte", heißt es in der Stellungnahme des Verbands. Für die Umspannebene von Hoch- zu Mittelspannung entstehe so ein "inakzeptables Sicherheitsniveau".
Der VKU kritisiert zudem den im Entwurf angesetzten Erfüllungsaufwand als "deutlich unterschätzt". Die angenommenen 48 Stunden für den monatlichen Aktualisierungszyklus bildeten weder Implementierungs- noch laufenden Betriebsaufwand ab; unberücksichtigt blieben Datenpflege, Systemanpassungen und die zusätzlichen Prüfprozesse, die mehr Transparenz nach Einschätzung des Verbands erst auslöse.
Netzpaket: Übertragungsnetzbetreiber fordern mehr Spielraum
Auch die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und Tennet positionierten sich auf Anfrage der ZFK gemeinsam. Beide Unternehmen unterstützten das Ziel, die Transparenz im Netzanschlussverfahren zu erhöhen, teilten sie mit. Entscheidend sei aber ein "ausgewogener Ansatz zwischen Transparenz, Praktikabilität und dem Schutz kritischer Infrastruktur". Netzbetreiber bräuchten deshalb "ausreichend Flexibilität bei Aktualisierungsintervallen und Veröffentlichungsformaten", um aussagekräftige Informationen bereitzustellen, "ohne unnötige operative Aufwände oder sicherheitsrelevante Risiken zu erzeugen".
Die Position hat Gewicht: Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben mit dem sogenannten Reifegradverfahren bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ein eigenes, transparentes Vergabesystem für Netzanschlüsse von Speichern und Großverbrauchern eingeführt. Seit dem 1. April 2026 gilt dort "first ready, first served" statt des bisherigen Windhundprinzips, bei dem allein der Zeitpunkt des Antragseingangs zählte. Wie viel zusätzliche, gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung neben diesem selbst entwickelten Verfahren noch nötig ist, bleibt zwischen Netzbetreibern und Ministerium umstritten.
BDEW: Kabinett hat Sicherheitsbedenken nicht ausreichend beachtet
Am deutlichsten formulierte der größte deutsche Energiewirtschaftsverband BDEW seine Kritik. "Der BDEW unterstützt das Ziel, mehr Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten zu schaffen", erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, auf Anfrage von ZFK. Geografische Netzkarten und unverbindliche Netzanschlussauskünfte könnten Projektentwicklern helfen, geeignete Standorte frühzeitig zu identifizieren, und zugleich die Netzbetreiber von wenig aussichtsreichen Anschlussanfragen entlasten, so Andreae weiter.
Transparenz dürfe jedoch nicht dazu führen, dass sensible Informationen über kritische Energieinfrastrukturen uneingeschränkt öffentlich zugänglich würden, warnte die Verbandschefin. Insbesondere müsse ausgeschlossen sein, dass sich aus den veröffentlichten Daten die Standorte einzelner Umspannwerke oder andere sicherheitsrelevante Details ableiten ließen.
BDEW-Chefin äußert sich schärfer als VKU
Ein zu hoher Detaillierungsgrad könne Risiken durch Sabotage, Terrorismus oder Cyberangriffe erhöhen. Der BDEW fordert deshalb ausreichend räumlich aggregierte Netzkarten sowie die Möglichkeit, detailliertere Informationen nur in geschützten Bereichen und für berechtigte Interessenten bereitzustellen, etwa über registrierungspflichtige Netzanschlussportale.
Anders als VKU und Übertragungsnetzbetreiber ging Andreae mit dem Kabinettsbeschluss selbst hart ins Gericht: "Das Kabinett hat den Bedenken aus unserer Sicht nicht ausreichend Rechnung getragen." Der Schutz kritischer Energieinfrastrukturen müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren "ausdrücklich und rechtssicher gewährleistet werden", forderte sie. Der BDEW geht dabei über das Netzpaket hinaus: Der Verband spricht sich dafür aus, die notwendigen Anpassungen zügig über ein eigenes Artikelgesetz des Bundesinnenministeriums umzusetzen, um Transparenz- und Schutzpflichten bei Anlagen der kritischen Infrastruktur (Kritis) einheitlich zu regeln. Entsprechende Vorschläge hatte der Verband bereits im April 2026 veröffentlicht.
Netzpaket: Erneuerbaren-Verbände widersprechen der Risikologik
Aus Sicht der Erneuerbaren-Branche stellt sich die Lage entgegengesetzt dar. "Wenn die Netzbetreiber nicht transparent arbeiten, wird niemals ein faires System zwischen Netzbetreibern und Erzeugern entstehen können", sagte Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), am Mittwoch auf Nachfrage. Das sei das Hauptproblem, und je transparenter sich Netzbetreiber verhielten, "desto schwieriger wird es" für sie, ergänzte Heinen-Esser mit Blick auf deren Zurückhaltung.
Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE), wies die Sicherheitsargumentation grundsätzlich zurück. In einem dezentralen Energiesystem sei "das Anschlagsrisiko ungleich geringer als bei einem zentralisierten mit Großkraftwerken", sagte Heidebroek. Digitalisierung und Temperaturmonitoring der Netze hätten mit einem Anschlagsrisiko "nichts zu tun".
Es gehe vielmehr darum, dass Netzbetreiber ihre Leitungen besser auslasten. Ein flächendeckendes Temperaturmonitoring könne "ein Vielfaches der Transportleistung" heben, so Heidebroek: "Und das hat mit größerem oder kleinerem Anschlagsrisiko eigentlich gar nichts zu tun."
Im parlamentarischen Verfahren, das nach der Sommerpause beginnt, dürfte die Abwägung zwischen Auskunftspflicht und Schutzbedürfnis erneut zu einer hitzigen Debatte führen.