Dieter Steinkamp ist Vorstandsvorsitzender der Rheinenergie AG.

Dieter Steinkamp ist Vorstandsvorsitzender der Rheinenergie AG.

Bild: @ Rheinenergie

Verbände, Kraftwerksbetreiber und Politiker aus Nordrhein-Westfalen fordern Nachbesserungen am Gesetz zum Kohleausstieg. Die geplanten Regelungen für die Steinkohlekraftwerke sind auch innerhalb der Koalition umstritten. Entschädigungslose Stilllegungen mit hohem Klagerisiko gefährdeten den breiten gesellschaftlichen Konsens der Kohlekommission, sagte der Chef der NRW-Landesgruppe, Achim Post, vor einem Treffen von Vertretern der Steinkohlewirtschaft, Kommunen und Ländern mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstagnachmittag in Berlin. Die einflussreiche Landesgruppe Nordrhein-Westfalen der SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb deutliche Nachbesserungen am Gesetz zum Kohleausstieg. "Wir brauchen jetzt substanzielle Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren", sagte der SPD-Politiker. Es dürfe keine Ungleichbehandlung von Steinkohlestandorten im Ruhrgebiet und Braunkohlestandorten geben.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Die Forderung, Steinkohlekraftwerke nicht ohne Entschädigung stillzulegen, sei im Ansatz richtig, sagte der CDU-Politiker in Düsseldorf. Allerdings müsse der Einzelfall genau betrachtet werden.

Rheinenergie-Chef Steinkamp: Viel zu knapper Auktionszeitraum

Harsche Kritk an den Plänen übte gegenüber der ZfK der Vorstandsvorsitzende des Kölner Regionalversorgers Rheinenergie, Dieter Steinkamp. "Wie zahlreiche Kohle-KWK-Betreiber sehen auch wir das von der Bundesregierung vorgelegte Kohleausstiegsgesetz äußerst kritisch. Der für den Umbau der Energiewirtschaft essentielle Brennstoffwechselbonus wurde dem Tatbestand der Modernisierung beraubt, was im aktuellen KWK-G 2016 noch enthalten ist, und ist finanziell deutlich zu gering ausgestattet", sagte Steinkamp der ZfK. Einerseits schiebe man die Stilllegung von Braunkohlekapazitäten hinaus, andererseits würden Steinkohlekapazitäten "abrupt aus dem Markt genommen".

"Dieser schnelle Stilllegungsdruck wird zu enormem Wettbewerb in dem viel zu knappen Auktionszeitraum führen, weshalb dieser Gesetzentwurf de facto einem entschädigungsfreien Stilllegen ab 2020 entspricht", erklärte der Rheinenergie-Chef weiter. "Zudem haben wir kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung mit den großen Braunkohlekraftwerksbetreibern bilaterale Verhandlungen geführt hat und den kleineren Betreibern von Braunkohlekraftwerken wie uns im Gesetzesentwurf ohne Ankündigung mitteilt, dass sie an der Stilllegungsauktion für Steinkohlekraftwerke teilzunehmen haben", betonte Steinkamp.

DSW21-Chef Pehlke: Juristisch fragwürdig, nicht nachvollziehbar

Die Pläne der Bundesregierung zum Kohleausstieg seien juristisch fragwürdig, inhaltlich nicht nachvollziehbar und somit nicht akzeptabel, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Dortmunder Stadtwerke (DSW21), Guntram Pehlke, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Hier wird Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit zerstört", sagte Pehlke. Die Dortmunder Stadtwerke sind größter Anteilseigner des Kraftwerksbetreibers Steag. Dieser betreibt Steinkohlekraftwerke in Bergkamen, Herne und Walsum sowie an der Saar.

Die Position der nordrhein-westfälischen Bundestagsabgeordneten beschreibe das hohe Klagerisiko treffend, sagte Pehlke weiter. Betreiber von Steinkohlekraftwerken wie die Steag, aber auch der RWE-Konzern, bei dem DSW21 größter kommunaler Anteilseigner ist, könnten gar nicht anders, als den Klageweg zu beschreiten. "Nur so würde das Management seiner Verantwortung gegenüber den Aktionären gerecht", betonte der DSW21-Vorstandsvorsitzende. Der Stadtwerke-Chef forderte, dass sich die Bundesregierung bei einer Nachbesserung an den Empfehlungen der Kohlekommission orientiert. Diese würden "durch einen breiten gesellschaftlichen Konsens getragen".

NRW-Ministerpräsident Laschet: Pauschale Forderung falsch

NRW-Ministerpräsident Laschet sagte, das Unternehmen Uniper habe angeboten, Kraftwerke, die mehr CO2 ausstoßen, vom Netz zu nehmen, nachdem Datteln 4 ans Netz gegangen sei. Uniper werde dafür nicht entschädigt. Er könne sich nicht vorstellen, dass die SPD dafür auch eine Entschädigung verlangen würde, sagte Laschet. Pauschal sei daher die Forderung, nicht entschädigungslos stillzulegen, falsch. "Im Einzelfall ist es aber richtig, dass bei der Steinkohle nachgebessert werden muss."

VKU-Präsident Michael Ebling forderte verlässliche Rahmenbedingungen für Kraftwerksbetreiber: "Das heißt: Zum einen angemessene Entschädigung für Eingriffe in das Eigentum." Zum anderen sei es aber mindestens genauso wichtig, dass die Kommunen und ihre Stadtwerke beim Wechsel von Kohle auf die Kraft-Wärme-Kopplung mit Gas nicht allein gelassen werden.

Zwischen 2024 bis 2026 auch Zwangsabschaltungen möglich

Das Bundeskabinett hatte nach langem Ringen ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle bis spätestens 2038 regelt. Betreiber von Steinkohlekraftwerken sollen sich bis 2026 in einem Ausschreibungsverfahren darauf bewerben können, Blöcke gegen Entschädigungen stillzulegen. Die Zahlungen sind nach dem Gesetzentwurf gestaffelt und sollen sich Jahr für Jahr deutlich verringern. Ziel ist, möglichst viele Treibhausgas-Emissionen für möglichst wenig Entschädigung einzusparen, ohne dass es Versorgungslücken gibt.

Sollte es 2024 bis 2026 nicht genügend Bewerbungen geben, können Kraftwerke auch zwangsabgeschaltet werden. Ab 2027 soll dem Gesetzentwurf zufolge über Ordnungsrecht und ohne Entschädigung abgeschaltet werden. Steinkohleanlagen sollen in der Reihenfolge ihres Alters eine Anordnung zur gesetzlichen Reduzierung erhalten - mit der "Rechtsfolge" des Verbots der Kohleverfeuerung.

"Logische Unwuchten bei der Behandlung von Stein- und Braunkohle"

Für Betreiber von Braunkohlekraftwerken soll es für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken Milliardenentschädigungen geben - Zwangsstilllegungen sind im Gegensatz zur Steinkohle nicht geplant.

Der Chef der Bergbau-Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Beim im Kern ausgewogenen Kohleausstiegsgesetz gibt es logische Unwuchten bei der Behandlung von Stein- und Braunkohle. Wir müssen ausreichend Steinkohlekapazitäten für den Fall vorhalten, dass der Ausbau der Erneuerbaren im selben Schneckentempo verläuft wie bisher." Deshalb brauche es mehr als nur die eine bislang vorgesehene Stilllegungsauktion Mitte der 2020er. "Mit mehreren Auktionen können CO2-Reduktion und Strombedarf am besten austariert werden." (hil/dpa)

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