Die Deutsche Umwelthilfe hat zwei Klagen in Mainz eingereicht.

Die Deutsche Umwelthilfe hat zwei Klagen in Mainz eingereicht.

Bild: © fotofox33/AdobeStock

Einmal gehe es um Fahrverbote, welche die Stadt nach dem Willen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verhängen soll. Das andere Mal richte sich die Klage gegen die Kfz-Zulassungsstelle, welche Fahrzeuge mit Abgas-Schummel-Software stilllegen solle, sagte am Freitag eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Mainz. Andere Städte in Rheinland-Pfalz werden derzeit nicht von der DUH beklagt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Mittwoch entschieden, dass die vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel nicht von den Straßenverkehrsämtern stillgelegt werden müssen. Die DUH ficht die Entscheidung an. Sie erhofft sich eine höchstrichterliche Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wie ein DUH-Anwalt sagte.

Bundesverwaltungsgericht gibt im Februar Entscheidung bekannt

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich derzeit auch mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe um Fahrverbote für Diesel. Dazu soll im Februar eine Entscheidung bekanntgegeben werden. Bis dahin ruht das Mainzer Verfahren um ein mögliches Fahrverbot. Im anderen Verfahren in Mainz um den Betrieb von Autos mit Schummel-Software werden derzeit Stellungnahmen von beiden Seiten erwartet. Wann ein Gerichtstermin angesetzt wird, war zunächst unklar. (dpa/hil)

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