Wegen zu schmutziger Luft in vielen deutschen Städten verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Auch fünf andere EU-Länder werden verklagt, wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitteilte. Zudem mahnte sie Deutschland und andere Länder wegen der zu zögerlichen Reaktion auf den Dieselskandal bei Volkswagen ab. EU-Umweltkommissar Karmenu Vella will damit nach eigenen Worten gezielt Druck aufbauen, um Bürger vor Gesundheitsschäden zu schützen und Schadstoffe rasch einzudämmen.
Bei der Klage geht es um die Missachtung von EU-Grenzwerten für Stickoxide, die bereits seit 2010 verbindlich für alle EU-Staaten sind. Auch 2017 wurden sie jedoch in 66 deutschen Städten überschritten, in 20 Kommunen sehr deutlich. Verantwortlich gemacht werden dafür vor allem Dieselautos, deren Zahl jahrelang stark zugenommen hatte. Im Zuge des Dieselskandals wurde deutlich, dass sie im Verkehr auch viel mehr Schadstoffe ausstoßen als in Tests.
Mitgliedsstaaten hatten jahrelang "genügend Chancen"
Vella sagte, Deutschland und fünf ebenfalls verklagte EU-Staaten hätten keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um die Grenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten. "Die heute vor dem Gerichtshof angeklagten Mitgliedstaaten haben in den zurückliegenden zehn Jahren genügend "letzte Chancen" erhalten, um die Situation zu verbessern", meinte er. "Ich bin überzeugt, dass die heutige Entscheidung sehr viel schneller zu Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger führen wird."
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) relativierte die Situation: Sie sehe Deutschland auf einem "sehr guten Weg" zu besserer Luft in Städten, sagte die Bundeskanzlerin beim EU-Westbalkan-Gipfel in Sofia. Die Bundesregierung habe in "beispielloser Weise" Förderprogramme aufgelegt. Die Bundesregierung werde diesen Weg "konsequent" weitergehen. Die EU-Kommission kenne diesen Weg. Es werde "sehr schnell" Fortschritte gegeben.
Milliardenschweres Programm
Die Bundesregierung hatte ein milliardenschweres Programm für saubere Luft in Kommunen auf den Weg gebracht. Es sieht etwa die Umrüstung von Bussen oder eine bessere Taktung des öffentlichen Nahverkehrs vor.
Merkel hatte sich erst am Mittwoch unter Verweis auf hohe Kosten erneut skeptisch zu Umbauten an Motoren älterer Diesel geäußert. Der Koalitionspartner SPD verlangt diese technischen Nachrüstungen, um den Schadstoffausstoß stärker zu verringern. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Ich fordere schon lange technische Nachrüstungen für Diesel-Pkw. Wir brauchen sie jetzt so schnell wie möglich, und zwar auf Kosten der Automobilhersteller. Denn die haben das Problem verursacht." Wer sich weiter diesem Weg versperre, riskiere nicht nur Fahrverbote und weitere Wertverluste bei den Dieselautos, sondern auch eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.
"Wir brauchen größere Fortschritte"
"Wenn wir vor Gericht bestehen wollen, brauchen wir größere und schnellere Fortschritte, um die Luft sauber zu bekommen. Darauf zu hoffen, dass sich das Problem von selbst erledigt – wie manche das offenbar tun – ist spätestens jetzt keine Option mehr. Blockieren und Aussitzen sollte in dieser Frage niemand mehr", erklärte die Bundesumweltministerin.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist auf die Notwendigkeit einer schnellen Umrüstung der kommunalen Fuhrparks hin: Präsidenten Michael Ebling: „Die Diskussion um Maßnahmen zur Luftreinhaltung in den Kommunen betrifft kommunale Unternehmen in besonderer Weise. Die Unternehmen haben teilweise große Fuhrparks mit Fahrzeugen in verschiedenen Schadstoffklasse und Fahrzeugklassen. Die Modernisierung dieses Fuhrparks kann einen wichtigen Beitrag für die sauberere Luft in den Städten leisten. Nach der Ankündigung der Bundesregierung, dass die Förderung auch für Fahrzeuge der kommunalen Flotten erweitert werden soll, fehlt jetzt konkret noch die entsprechende Förderrichtlinie. Umso schneller diese kommt, umso besser. Und weiterhin muss gelten, dass die Hersteller nicht aus der Pflicht genommen werden dürfen.“
Hin zu alternativen Antrieben
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert ein Umdenken. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: "Wir müssen im Mobilitätssektor dringend umsteuern: weg von herkömmlichen Verbrennungsmotoren, hin zu klimaschonenden Elektro- und Gasantrieben." Im Schwerlastverkehr habe gerade der Energieträger Gas Potenzial: So könnten sich mit verflüssigtem Erdgas (LNG) betriebene Lastwagen zu einer effizienten und umweltfreundlichen Alternative zu herkömmlichen Kraftstoffen entwickeln.
Kurioserweise kam es gestern im Finanzausschuss der Bundesregierung zu einer Anhörung zur Diesel-Problematik. Dabei machte der Verband der Automobilindustrie deutlich, dass der Diesel unverzichtbar sei. "Der Dieselmotor leistet einen wesentlichen Beitrag, um die ehrgeizigen EU-Flottengrenzwerte für den Ausstoß von Kohlendioxid einzuhalten", erklärte Kurt-Christian Scheel vom Verband der Automobilindustrie.
Erstes Verfahren datiert aus dem Jahr 2015
Die Kommission hatte schon 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder eingeleitet und die Regierungen immer wieder ermahnt. Die Bundesregierung steuerte unter anderem mit ihrem «Sofortprogramm für saubere Luft» nach. Beim Diesel-Gipfel 2017 versprach die Autoindustrie zudem Software-Updates für Dieselwagen, die Schadstoff-Emissionen um 25 bis 30 Prozent drücken sollen. Dennoch gelang es nicht, kurzfristig die Grenzwerte einzuhalten.
In einem zweiten, Ende 2016 gestarteten Verfahren wirft Brüssel der Bundesregierung im Abgasskandal massive Versäumnisse vor. Sie habe VW nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft. Zudem habe die Regierung nicht ausreichend überwacht, ob die Autohersteller die Vorschriften einhalten.
Deutschland verwahrt sich gegen die Vorwürfe
Die Bundesregierung hatte sich schon bei der Einleitung des Verfahrens gegen die Vorwürfe verwahrt. Die Kommission geht nun weiter gegen Deutschland, Italien, Luxemburg und Großbritannien vor. Formal bezieht sich das auf die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen, die missachtet worden seien. Nach EU-Recht müssten die EU-Staaten «über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen». Bei den vier Staaten sieht die Kommission das nicht gegeben.
Klagen vor dem EuGH gegen EU-Staaten sind nicht ungewöhnlich. Helfen Ermahnungen in einem Vertragsverletzungsverfahren nichts, sind sie der übliche nächste Schritt, um den Rechtsstreit zu klären. Unterliegt Deutschland, könnte die EU-Kommission in einem weiteren Verfahren hohe Zwangsgelder durchsetzen.
Nachrüstung oder Fahrverbote?
Allerdings wächst mit den Verfahren schon jetzt der politische Druck, etwas gegen die zu hohen Schadstoffwerte in deutschen Städten und gegen die zu schmutzigen Diesel zu unternehmen. Verkehrsexperten sehen kurzfristig nur zwei Lösungsmöglichkeiten: die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen oder Fahrverbote. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote in Städten im Februar grundsätzlich erlaubt, solange sie verhältnismäßig sind. (dpa/al)
