Nach der derzeit gültigen Rechtslage können die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung für fossile Heizstoffe vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Dies obwohl ja die Mieter keinen Einfluss auf die Art der eingebauten Heizung haben und ob verstärkt erneuerbare Energien beim Heizen zum Einsatz kommen, kritisierte Bundesumweltministerin Svenja Schulze am Donnerstag bei einem Pressegespräch.
Damit werde nicht nur die angestrebte Lenkungswirkung der Anfang des Jahres angelaufenen CO2-Bepreisung verfehlt, sondern dies sei auch sozial ungerecht, unterstrich Schulze. Sie sprach sich deshalb für eine "faire Aufteilung" der Mehrkosten zwischen Mietern und Vermietern aus. Die CO2-Umlage müsse für Mieter auf mindestens 50 Prozent begrenzt werden. "Das ist das Mindeste, was passieren muss", unterstrich Schulze.
Federführendes BMI und BMWi in Reservestellung - BMU prescht vor
Die Bundesumweltministerin verwies auf einen entsprechenden Prüfauftrag des Klimaschutzpakets, um sicherzustellen, dass Mieter nicht einseitig belastet werden. Allerdings hätten das federführende Bundesinnenministerium sowie das Bundeswirtschaftsministerium (beide von der Union geführt) hierzu bisher keine Vorschläge auf den Tisch gelegt.
Deshalb habe nun das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesjustizministerium (alle SPD) einen entsprechenden Vorschlag für eine 50-prozentige Kostenaufteilung erarbeitet.
Schulze zuversichtlich für baldige Lösung - offen für weitergehende Vorschläge
Entsprechende Gespräche mit der Union liefen nun an, so Schulze. Sie ist deshalb optimistisch, dass noch im Laufe des Januars oder im Februar eine Einigung innerhalb der Bundesregierung erzielt werden kann und eine entsprechende Regelung kommt. Gleichzeitig ist Schulze auch offen für eine 100-prozentige Entlastung der Mieter, wie sie der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten und die SPD-Bundestagsfraktion fordern.
95,80 Euro müsste eine Familie mit zwei Kindern in der Stadt, die zur Miete wohnt, in diesem Jahr aufgrund der C02-Bepreisung in Höhe von 25 Euro/Tonne mehr für fossile Heizstoffe (Öl, Gas, Kohle) ausgeben, wenn sie die C02-Umlage vollständig tragen muss, rechnete Schulze vor. Durch eine 50-prozentige Umlagenaufteilung mit Vermietern bzw. Eigentümern würden sich diese jährlichen Mehrausgaben auf 47,90 Euro reduzieren.
Lenkungswirkung der ansteigenden CO2-Bepreisung sicherstellen
Auch angesichts der vorgesehenen jährlichen ansteigenden C02-Bepreisung sei es wichtig, dass es nun bald zu einer faireren Verteilung der Mehrkosten und einer Sicherstellung der Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung komme, unterstrich Schulze. (hcn)
