Das schwarz-rote Strompreis-Senkungspaket für 2027 nimmt Gestalt an. Am Donnerstag endete auch für das Netzentgeltzuschuss-Gesetz die Stellungnahmefrist für Länder und Verbände. Was plant die schwarz-rote Bundesregierung genau und wie geht es weiter? Hier ein Überblick mit Grafiken.
1. Stromsteuersenkung
Es dürfte dabei bleiben: Die Stromsteuer wird auch im kommenden Jahr nicht pauschal auf das EU-Mindestmaß gesenkt. Für Haushalte und Unternehmen im Dienstleistungsbereich gilt weiterhin der reguläre Stromsteuersatz von 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Produzierende Unternehmen sowie Forst- und Landwirtschaft profitieren dagegen das dritte Jahr in Folge von einer Stromsteuersenkung. Statt regulär 2,05 müssen sie nur noch 0,05 Cent pro kWh zahlen. Für energieintensive Prozesse gab es schon zuvor Vergünstigungen.
Nach Schätzungen des Finanzministeriums kostet die begrenzte Stromsteuersenkung den Bund im kommenden Jahr 4,6 Milliarden Euro. Für Stadtwerke-Vertriebe ändert sich bei der Stromsteuer im Vergleich zum laufenden Jahr nichts.
2. Netzentgeltzuschuss
Insgesamt will der Bund zur Senkung der Übertragungsnetzkosten rund 5,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zuschießen. Das ist eine Milliarde Euro weniger als im laufenden Jahr.
Die Kürzung des Zuschusses wurde von verschiedenen Branchen kritisiert. Sebastian Bolay von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) etwa sprach von einem "Schritt in die falsche Richtung".
Wie stark Stromverbraucher entlastet werden, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt von der jeweiligen Netzstruktur, dem Verbrauch und der Kostenwälzung ab. Tendenziell profitieren Verbraucher im Höchstspannungsnetz stärker als Verbraucher in nachgelagerten Netzen. Verbraucher in Netzgebieten mit viel eigener Ökostromerzeugung profitieren tendenziell weniger als Verbraucher in Netzgebieten mit wenig eigener Ökostromerzeugung.
Das Bundeswirtschaftsministerium geht bei Haushalten im kommenden Jahr von einer Entlastung von durchschnittlich rund 1,7 Cent pro kWh aus. Das wären 0,3 Cent pro kWh weniger als im laufenden Jahr.
Mehr Klarheit gibt es, wenn die Übertragungsnetzbetreiber bis zum 1. Oktober ihre vorläufigen Netzentgelte für 2027 veröffentlichen. Bis zum 15. Oktober sind die Verteilnetzbetreiber am Zug. In der Folge arbeiten Stromanbieter die neuen Entgelte in ihre Preise ein.
Für Stadtwerke-Vertriebe ist dieser Ablauf gängige Praxis. Insofern hält sich der Aufwand in Grenzen. Schwerer könnte die Kommunikation werden, wenn auch wegen geringerer staatlicher Zuschüsse der Strompreis steigt.
3. EEG-Kosten, Strompreiskompensation und Industriestrompreis
Der Bund entlastet Stromverbraucher, indem er die Kosten zur Förderung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) übernimmt. Für das kommende Jahr ist ein Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16,5 Milliarden Euro eingeplant. Für Stadtwerke-Vertriebe ändert sich dadurch nichts.
Der Bund entlastet zudem insbesondere die energieintensive Industrie mit zwei weiteren Förderinstrumenten: dem Industriestrompreis (2,4 Milliarden Euro) und der Strompreiskompensation (5,0 Milliarden Euro). In beiden Fällen müssen Unternehmen Subventionen im Nachgang bei staatlichen Stellen beantragen. Für Stadtwerke-Vertriebe gibt es dadurch keinen Mehraufwand.
4. Strom-Umlagen
Eine Reihe von Umlagen verteuern den Strompreis in Deutschland. Der größte Einzelposten ist der Aufschlag für die besondere Netznutzung (aktuell 1,56 Cent pro kWh). Es folgen die Offshore-Netzumlage (derzeit 0,96 Cent pro kWh) und die KWKG-Umlage (aktuell 0,45 Cent pro kWh).
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schlägt schon seit Längerem vor, die Senkung der Übertragungsnetzkosten hälftig zwischen Netzentgeltzuschüssen und Senkung netzbezogener Umlagen aufzuteilen.
Auch aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) sollte der Bundeszuschuss genutzt werden, um die Strompreisumlagen zu senken. "Diese Umlagen müssen von allen privaten Haushalten über den Strompreis in gleicher Höhe gezahlt werden", schreibt er in seiner Stellungnahme.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt dagegen den Kurs der Bundesregierung. "Mit dem Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten werden nicht nur Verbraucher auf der Ebene der Übertragungsnetze, sondern alle stromverbrauchenden Netznutzer auch in nachgelagerten Netzen wirksam entlastet", schreibt er.
Die Übertragungsnetzbetreiber müssen bis zum 25. Oktober mitteilen, wie hoch die Umlagen im Jahr 2027 sein werden.