Florian Munder ist Leiter Team Energie bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Florian Munder ist Leiter Team Energie bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Bild: © VZBV

Das Wärmenetzpaket der Bundesregierung, das seit Ende Augut in Eckpunkten vorliegt, ist ein Balanceakt. Es ist der Versuch, sichere Investitionsbedingungen für Fernwärmeversorger und Contracting-Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig die Interessen des Verbraucherschutzes ausgewogen zu berücksichtigen. So haben es Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.

Das Paket kam bei führenden Fernwärmeverbänden bislang überwiegend positiv an. Doch wie sieht es die andere Seite? Ein Gespräch mit Florian Munder, Leiter des Teams Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Herr Munder, wie zufrieden ist Ihr Verband mit den Eckpunkten zum Wärmenetzpaket?

Wir erkennen, dass sich die Ministerien redlich bemüht haben, einen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Versorgern hinzubekommen. Der Stakeholderprozess, der den Eckpunkten vorausgegangen ist, hat sich gelohnt. Trotzdem sehen wir noch Nachbesserungsbedarf.

Wo genau?

Fangen wir beim Kostenneutralitätsgebot an. Bislang gilt im Mietrecht bei der Umstellung auf Wärmelieferung grundsätzlich das Kostenneutralitätsgebot: Die Kosten für die Wärmeversorgung dürfen dadurch zum Zeitpunkt der Umstellung nicht steigen. Künftig sollen Vermieter die Kaltmiete dagegen um monatlich bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen können.

Fernwärmeverbände halten das nur für gerecht, denn bei der Umstellung auf eine Wärmepumpe gibt es eine solche Regelung bereits.

Dieser Vergleich hinkt aber, denn nach der Umstellung auf eine Wärmepumpe können Mieter mit niedrigeren Betriebskosten rechnen. Das ist beim Wechsel zur Fernwärme in der Regel nicht der Fall. Dort sinken die Betriebskosten üblicherweise nicht. Sie steigen sogar, wenn Versorger künftig Investitionen in die Transformation auch noch einseitig weitergeben können. Deswegen halten wir die 50 Cent pro Quadratmeter nicht für sachgerecht.

Was ist Ihr Vorschlag?

Wir können nachvollziehen, dass die Koalition den Anschluss von Bestandsgebäuden an Fernwärmenetze erleichtern will. Die vorgeschlagene Obergrenze ist aber zu hoch. Das Öko-Institut ist in einer Studie zu dem Schluss gekommen, dass ungefähr 35 Cent pro Quadratmeter bei der Umstellung auf Fernwärme angemessen wären.

Wo im Eckpunktepapier sehen Sie sonst noch Nachbesserungsbedarf?

Beim Recht zur Leistungsanpassung. Laut den Eckpunkten dürfen Verbraucher bei einer Überdimensionierung nur in den ersten drei Jahren der Vertragslaufzeit ihre Leistung anpassen.

Das dürfte Versorgern mehr Planungssicherheit verschaffen. Warum ist das aus Ihrer Sicht so problematisch?

Gerade bei älteren Fernwärmeverträgen wurden teilweise deutlich überhöhte Anschlussleistungen vereinbart. Diese Kunden sollten zumindest einmal die Möglichkeit haben, ihre Leistung nach unten anzupassen. Aktuell müssen Versorger ihre Altverträge kündigen und Neuverträge anbieten, wenn sie ihre Erzeugungsstruktur ändern und im Zuge dessen neue Ausgangspreise festlegen wollen. Fernwärmekunden haben dann die Möglichkeit, ihre vereinbarte Leistung zu prüfen und zu ändern.

Künftig sollen Versorger aber auch im laufenden Vertrag die Ausgangspreise anpassen können, wenn sie in die Dekarbonisierung investieren. Dann gibt es für sie eigentlich keinen Grund mehr, aus Altverträgen auszusteigen. Der Vertrag von 1978 könnte also einfach weiterlaufen, ohne dass Kunden ihre Leistung anpassen können.

Wie stehen Sie grundsätzlich dazu, dass Versorger künftig ihre Preise einseitig anpassen können, wenn sie in die Dekarbonisierung und den Ausbau ihrer Netze investieren?

Problematisch ist, dass es in den Eckpunkten keinerlei Begrenzung gibt, wie sehr und wie oft Versorger ihre Kosten weitergeben können. Das ist aus Verbrauchersicht ein großes Problem.

Dafür soll eine Preisaufsicht Verbraucher schützen.

Allerdings soll die Preisaufsicht lediglich prüfen, ob die aufgerufenen Preise durch die nachgewiesenen Kosten gerechtfertigt sind. Was aber, wenn Versorger in Wärmenetze investieren, die im Vergleich mit anderen Heizungslösungen überhaupt nicht wirtschaftlich sind? Können sie ihre Kosten dann einfach umlegen? Wenn das möglich ist, entsteht für Vermieter und Verbraucher ein großes Kostenrisiko. Wir fordern deshalb einen Price-Cap, der sich an den Vollkosten einer Wärmepumpe orientiert.

Aber glauben Sie wirklich, dass Versorger in Wärmenetze investieren, die sich nicht rechnen? Schließlich steht auch die Fernwärme im Wettbewerb mit anderen Wärmetechnologien.

Bei Neukunden mag das vielleicht noch so sein. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen Haushalte gar keine andere Wahl als die Fernwärme haben, weil der Einbau einer Wärmepumpe technisch nicht möglich ist und das Gasnetz stillgelegt wird. Das Wettbewerbsargument geht aber vor allem bei Kunden in die Leere, die bereits ans Wärmenetz angeschlossen sind. Sie können nicht einfach wechseln und sind ihrem Versorger ausgeliefert.

Versorger warnen, ein Price-Cap könne dringend benötigte Finanzgeber abschrecken und den Fernwärmeausbau abwürgen. Was entgegnen Sie?

Der Fernwärmeausbau ist kein Selbstzweck. Wir wollen verhindern, dass Netze gebaut werden, die schlicht nicht wirtschaftlich sind. Es gibt Konstellationen, in denen Fernwärme im Kostenvergleich mit einer Wärmepumpe schlechter abschneidet, der Bau eines Wärmenetzes aber trotzdem gesamtgesellschaftlich sinnvoll ist – etwa, wenn vor Ort eine Wärmequelle verfügbar ist, die genutzt werden soll. In diesen Fällen bräuchte es dann aber eine zusätzliche Förderung. Es geht nicht, dass am Ende die Mieter allein die Zeche zahlen.

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