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Von Julian Korb

Inmitten der Energiekrise entschied sich die Bundesregierung, die hohen Strompreise durch eine Preisbremse abzufedern. Um diese zu finanzieren, wurden auch Ökostromerzeuger zur Kasse gebeten. Und das zu Recht, wie nun das Bundesverfassungsgericht entschied.

Die Karlsruher Richter argumentieren: Es handelte sich um eine Krise mit "ganz außergewöhnlicher Dimension". Die Abschöpfung sogenannter "Übergewinne" war daher rechtmäßig.

Denn Verbraucher hätten angesichts einer Verzehnfachung des Preises in der Spitze im August 2022 gegenüber dem Durchschnittspreis im Jahr 2021 einen "Kostenschock" erlitten. Durch die Umverteilung sei ein angemessener Ausgleich zwischen den außerordentlich begünstigten Stromerzeugern und den erheblich belasteten Stromverbrauchern hergestellt worden.

Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Übergewinne der Betreiber von Ökostromanlagen wurden dazu von Dezember 2022 bis Juni 2023 teils abgeschöpft.

Investitionen nachträglich entwertet

Die Beschwerdeführer zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht. "Wir hätten uns ein anderes Urteil gewünscht", sagte Marc Wallraff von der Betreibergesellschaft Lichtblick Solarpark Calbe. Es sei den Klägern nicht ums Geld gegangen, versicherte er, sondern um klare Regelungen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer warnte gar vor weiteren Eingriffe in den Strompreis. "Ein Preissignal ohne politische Eingriffe ist zentral, damit es auf dem Strommarkt zum sicheren Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. "Betreiber von Kraftwerken und erneuerbaren Energien benötigen zudem die Sicherheit, dass die Politik nicht nachträglich durch Eingriffe Investitionen entwertet."

Erlöse nur gewälzt

Zahlreiche betroffene Ökostromerzeuger hatten Verfassungsbeschwerde gegen die Abschöpfung eingelegt. Die Begründung: Die Bewältigung der Energiekrise sei Verantwortung des Staates, und daher aus Steuermitteln zu finanzieren. Es ging um abgeschöpfte Gewinne von rund 750 Millionen Euro.

Wie die Verfassungsrichter feststellten, habe der Staat zwar "mit erheblichem Gewicht in die Berufsfreiheit der betroffenen Stromerzeuger" eingegriffen. Der Eingriff sei allerdings kurz befristet und daher milde gewesen. Auch sei ein wesentlicher Teil der Zusatzerlöse nicht abgeschöpft worden. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei deshalb gerechtfertigt und verfassungsgemäß gewesen.

Zudem habe sich der Bund durch die Abschöpfung keine Einnahmen verschafft. Vielmehr seien die Beträge etwa über die Netzbetreiber bis zu den Verbrauchern "gewälzt" worden. Somit handele es sich um eine "Umverteilung unter Privaten".

Strenge Vorgaben für die Zukunft

Beschwerdeführer Lichtblick konnte dem Urteil aber auch Positives abgewinnen. "Die Richter*innen haben die Erlösabschöpfung für die Krisensituation zwar gebilligt, aber gleichzeitig anerkannt, dass der staatliche Eingriff die Grundrechte abgeschöpfter Unternehmen beeinträchtigt hat", lässt sich der Chefjurist des Ökostromerzeugers, Markus Adam, zitieren. "Damit setzen sie klare Grenzen für derart tiefe Eingriffe." Eingriffe in der Zukunft seien demnach nur in "absoluten Ausnahmefällen verfassungskonform und angemessen".

Für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen war der Abschöpfungszeitraum herausfordernd. So brach etwa der Markt für Stromdirektlieferverträge, auch PPA genannt, in weiten Teilen ein. Auch die großen Erneuerbaren-Verbände hatten während der Gerichtsverhandlung deshalb an der Rechtsmäßigkeit der Abschöpfung gezweifelt.

Hohe Kosten für Gaskraftwerke

Bei der Strompreisbremse wurde ein Teil des Stromverbrauchs zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten. So erhielten Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für Industriekunden lag die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Ursache der sogenannten "Übergewinne" während der Energiekrise waren die extrem hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs. Denn nach dem sogenannten Merit-Order-Mechanismus richten sich die Preise aller Stromerzeugungsarten nach den Kraftwerken mit den höchsten Kosten. Auch PV- und Windanlagen profitierten dabei von den hohen Kosten von Gaskraftwerken, obwohl sie selbst geringere Produktionskosten aufwiesen. (mit dpa)

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