Deutschland

Umweltministerin mit Gesetzentwurf zur Mehrwegpflicht bei «to go»

Speisen und Getränke zum Mitnehmen sind im Trend. Damit dabei weniger Plastikmüll anfällt, soll bei «to go» bald eine Mehrwegverpackung verpflichtend zum Angebot gehören.
17.01.2021

Wer Kaffee oder Speisen außer Haus verkauft, soll demnach ab Januar 2023 auch eine Mehrwegvariante anbieten müssen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze macht Ernst bei ihrem Vorhaben, noch mehr Plastikmüll zu vermeiden. Wer Kaffee oder Speisen außer Haus verkauft, soll demnach ab Januar 2023 auch eine Mehrwegvariante anbieten müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle die SPD-Politikerin am Mittwoch im Bundeskabinett einbringen, wie das ARD-Hauptstadtstudio und die «Bild am Sonntag» berichteten.

Die Regelung würde demnach alle Gastronomen, Caterer und Lieferdienste betreffen, ausgenommen Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche und maximal fünf Mitarbeitern. Für Filialen großer Ketten gilt…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In