Die Debatte über den erzielten Kompromiss der Kohlekommission hat erst begonnen.

Die Debatte über den erzielten Kompromiss der Kohlekommission hat erst begonnen.

Bild: © Julian Stratenschulte/dpa

In einem gemeinsamen Brief haben sich mehrere Verbände an die Bundeskanzlerin gewandt. Darin kritisieren Sie, dass die aktuellen Entwürfe für ein Kohleausstiegsgesetz an zentralen Stellen vom Kompromiss der "Kohle-Kommission" abweichen würden. Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören der VKU, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und das Öko-Institut e.V.

Nach Ansicht der Verbände würden die geplanten entschädigungslosen gesetzlichen Stilllegungen von Kraftwerken dem Vorschlag der Kommission widersprechen. Ordnungsrechtliche Stilllegungen sollten nur zum Tragen kommen, wenn das Ausschreibungsverfahren scheitern sollte. Zusätzlich solle das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), inklusive des Kohleersatzbonus, ausreichende Anreize für einen Brennstoffwechsel hin zu Gas und erneuerbaren Energien bieten, so die Forderung der Verbände.

"Lösungen finden für Datteln 4 und Co."

Für bereits gebaute Kraftwerke sollte entsprechend der Kommissionsempfehlungen eine Verhandlungslösung gefunden werden, damit diese nicht in Betrieb gehen. Dies gilt zum Beispiel für das umstrittene Kraftwerk Datteln 4. Alle Maßnahmen zur Reduzierung der Kohleverstromung sollten entsprechend evaluiert werden. Hierzu schlagen die Verbände ab dem Jahr 2023 regelmäßige Überprüfungen im Abstand von drei Jahren vor.

Die geplanten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz zur Entlastung privater und gewerblicher Stromverbraucher entsprächen nach Ansicht der Verbände dem Kommissionskompromiss, müssten jetzt aber rechtzeitig umgesetzt werden. Auch die Sicherheitszusage für die Beschäftigten solle der Gesetzgeber einhalten, um soziale Härten und wirtschaftliche Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden und betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Zusätzlich müsse der Gesetzgeber die Grundlagen für das Anpassungsgeld schaffen. (pm)

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