Wohnraum ist knapp und in diversen Metropolen kaum noch bezahlbar, die Sanierungsquote ist mit nicht einmal einem Prozent verschwindend gering. Soll es mit einem klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 klappen, muss energetisch saniert werden. Das Mietanpassungsgesetz (MietAnpG), das am Mittwoch im Bundeskabinett diskutiert wird, soll Mieter vor steigenden Modernisierungskosten bewahren. Der Versuch der Regierung Gegensätzliches zu vereinen, lässt bei Verbänden Alarmglocken leuten. Wenn es nach der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), dem Verband für Wärmelieferung (VfW) und dem Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker - Bundesverband (GIH) geht, muss beim jetzigen Referentenentwurf nachgebessert werden.
Mit dem Gesetzesentwurf soll die Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Weitergabe von Sanierungskosten an den Mieter angepasst werden. Konkret heißt das, die Modernisierungsumlage von derzeit elf Prozent soll auf acht Prozent abgesenkt werden. Zudem soll eine Kappungsgrenze von drei Euro/qm eingeführt werden und die Gesamtkosten für den Mieter weiter eingrenzen. Damit das Ziel, den Energieverbrauch in Bestandgebäuden in den nächsten Jahren um mindestens 60 Prozent zu reduzieren, erreicht wird, tut laut Verbänden eine Kappungsgrenze von mindestens vier Euro/qm not. Andernfalls droht ein „Sanierungsdumping“. Um das zu verhindern, müssten andere Anreize für Vermieter her.
Vereinfachtes Verfahren für Sanierungen unter 10 000 Euro
Eine Möglichkeit wäre aus Sicht der Verbände der Verbleib von öffentlichen Fördergeldern beim Eigentümer. Die Pflicht geförderte Kosten von der umlegbaren Modernisierungssumme abzuziehen, würde damit entfallen. Gleichzeitig soll die Kappungsgrenze von drei Euro/qm nicht unterschritten werden. Außerdem soll die Abrechnung von Sanierungskosten unter der 10 000 Euro Grenze vereinfacht werden. Das MietAnpG sieht vor die Härtefallklausel bei der Mieterhöhung zu streichen – DENEFF und Co. wollen zudem die Härtefallregelung bei der Duldung von Sanierungsmaßnahmen aufweichen. So müsste der Mieter nicht nur eine Mieterhöhung hinnehmen, sondern könnte auch von seinem Recht der Sonderkündigung bei Sanierungsmaßnahmen nicht mehr Gebrauch machen. Ein Mietanstieg im vereinfachten Verfahren könne durch die Obergrenze von 10 000 Euro jedoch nicht zu einer unzumutbaren Härte führen.
Ein Ansatz der sowohl Eigentümer als auch Mieter entlasten könnte, wäre die Verbesserung der KfW-Förderkonditionen. Zwar planen die Koalitionsparteien das Subventionsvolumen der Staatsbank für energetisches Bauen und Sanieren stetig auszuweiten, allerdings haben sich die KfW-Konditionen seit April dieses Jahres deutlich verschlechtert. So wurde die Zinsbildung von 20 auf zehn Jahre halbiert, die zinsfreie Bereitstellungszeit ging von zwölf auf sechs Monate zurück und das Sondertilgungsrecht ist entfallen. Die Verbände fordern nun, die Verschlechterungen umgehend rückgängig zu machen.
Fehlender Mieterschutz für Einkommensschwächere
Auch eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Modernisierungsmaßnahmen könnte einen energieeffizienten Gebäudebestand voranbringen. Bislang können Umbaumaßnahmen an Mietobjekten über 50 Jahre abgeschrieben werden, wenn es nach den Verbänden geht, soll sich dieser Zeitraum auf fünf bis zehn Jahre verkürzen und ab dem ersten Jahr möglich sein. Außerdem soll eine Sofortabschreibung im ersten Jahr möglich sein, wenn das Objekt verkauft wird.
Während die Stellungnahme der Verbände auf eine stärkere Gebäudesanierung abzielt, kritisiert Chris Kühn, Sprecher für Wohnungspolitik bei den Bündnisgrünen den fehlenden Mieterschutz: „Die Absenkung der Modernisierungsumlage auf acht Prozent wird die Menschen mit kleinerem Einkommen nicht vor Verdrängung schützen. Notwendige Verbesserungen beim Kündigungsschutz oder bei der Begrenzung von Mieterhöhungen werden gar nicht erst angegangen.“
Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Münster sieht das ähnlich: „Damit einkommensschwächere Mieter nicht aus ihren angestammten Quartieren verdrängt werden, muss überzogenen Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen Einhalt geboten werden. Deshalb ist es vernünftig, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeiten für Vermieter zu reduzieren, Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen.“ (ls)