Die neue Verordnung umfasst die Ebenen der Messtechnik, der Integration in die Abrechnung, der Anpassung der Rechnungsstellung sowie der Bereitstellung der Informationen an den Kunden.

Die neue Verordnung umfasst die Ebenen der Messtechnik, der Integration in die Abrechnung, der Anpassung der Rechnungsstellung sowie der Bereitstellung der Informationen an den Kunden.

Bild: © finecki/AdobeStock

Der Städte- und Gemeindebund hat sich dafür ausgesprochen, die Fristen für die Wärmeplanung kleiner Kommunen bis 2030 auszuweiten. «Kommunen ab 10 000 Einwohnern verfügen über eine Frist bis Ende 2027. Insofern ist es vorstellbar, für kleinere Kommunen weiter nach hinten gestaffelte Fristen zu erwägen», sagte Verbandsexpertin Marianna Roscher den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

«Dies könnte beispielsweise in Form einer niedrigschwelligen Verpflichtung bis 2030 in Betracht kommen.» Darüber hinaus seien bei allen Fristen Verlängerungs- und Härtefallklauseln zu erwägen.
 

Die kommunale Wärmeplanung bis 2028 soll nach den Worten von Bundesbauministerin Klara Geywitz auch für Kleinstädte und Dörfer gelten. Die ursprüngliche Schwelle von 10 000 Einwohnern soll fallen, hatte die SPD-Politikerin kürzlich im Bundestag angekündigt.

Wenig Planungskapazität

An Kommunen im ländlichen Raum mit wenig Planungskapazität könne man aber nicht die gleichen gesetzlichen Anforderungen anlegen wie an die großen Kommunen, hatte Geywitz hinzugefügt.

Die Wärmeplanung soll zeigen, welche Möglichkeiten es zum Beispiel für Fernwärme gibt. Das soll mehr Optionen für eine Umstellung auf klimafreundlichere Heizungen bringen. Bürger können dann sehen, ob ihr Haus bald an ein Wärmenetz angeschlossen werden könnte oder ob sie auf eine Wärmepumpe auf dem eigenen Grundstück setzen sollten.

Die Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatten vereinbart, das umstrittene Gebäudeenergiegesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz zu koppeln und beides zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. In manchen Kommunen gibt es bereits Wärmeplanungen. (dpa/hoe)

 

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