Der Bundesrat hat mehrere im Klimapaket vorgesehene Steuer-Änderungen vorerst gestoppt. Darunter finden sich die Erhöhung der Pendlerpauschale, die steuerliche Förderung für Gebäudesanierung und die Steuersenkung für Bahntickets im Fernverkehr. Die Länderkammer beschloss dazu am Freitag in Berlin einstimmig, den Vermittlungsausschuss anzurufen. In diesem müssen nun der Bundestag und der Bundesrat nach Kompromissen suchen.
Auch an anderen Teilen des Klimapakets gab es Kritik, aber keine Einigung auf einen Auftrag für den Vermittlungsausschuss. Denn: Diese Teile sind nicht zwingend zustimmungspflichtig. Somit ist der Weg für diese frei. Dazu gehören:
- die festen Vorgaben für das Einsparen von Treibhausgasen in Einzelbereichen wie Verkehr oder Landwirtschaft,
- ein CO2-Preis im Verkehr und beim Heizen, der fossile Kraft- und Heizstoffe verteuern soll, und
- die Erhöhung der Ticketsteuer beim Fliegen.
Die Länder sind sich uneinig
Die Länderchefs erläutern ihr Votum. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte, niemand wolle faire Bahnpreise verhindern. Aber man müsse noch über die Frage sprechen, welche Einnahmen wem zugute kämen. Baden-Württemberg hatte dagegen vor der Sitzung beantragt, das Gesamtpaket im Vermittlungsausschuss zu verhandeln. Der CO2-Preis habe "Konstruktionsfehler", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Der Einstieg sei zu niedrig, um zu lenken, und es gebe verfassungsrechtliche Bedenken.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verteidigte hingegen den geplanten CO2-Preis als Handel mit Verschmutzungsrechten. Er sei ein großer Schritt. "Überall außerhalb Deutschlands wird dieses Klimapaket begrüßt", so Laschet. Es sei aber gut, dass der Bundesrat geschlossen beim Steuerrecht den Vermittlungsausschuss anrufe.
Bundesregierung reagiert bereits
Die Bundesregierung möchte zum einen für die gestoppten Regelungen vor Weihnachten Kompromisse finden. Zum anderen hat sie bereits Nachbesserungen zugesagt. Dabei geht es darum, Belastungen von energieintensiven Unternehmen bei einer CO2-Bepreisung zu vermeiden. Ab dem 1. Januar 2022 solle deshalb eine Rechtsverordnung erforderliche Maßnahmen erlassen, damit die Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet werde. Verhindert werden soll, dass Firmen wegen Belastungen abwandern und in anderen Ländern CO2 ausstoßen.
Der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels fordert ebenso: "Alle offenen Fragen sollten noch in diesem Jahr geklärt werden, damit wir im kommenden Jahr, in dem wir auch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bekleiden, einen entscheidenden Sprung hin zum klimaneutralen Kontinent vollziehen können." Grundsätzlich begrüßt der VKU die Umsetzung des Klimapakets und die geplanten Maßnahmen. (ab/dpa)



