Die Fernwärme ist eine Technologie, die viele Erzeuger, auch erneuerbaren Ursprungs, einbinden kann. Das Bild zeigt Fernwärmerohre in Duisburg.

Die Fernwärme ist eine Technologie, die viele Erzeuger, auch erneuerbaren Ursprungs, einbinden kann. Das Bild zeigt Fernwärmerohre in Duisburg.

Bild: © Stadtwerke Duisburg

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), zum Mieterstrom und zu den sogenannten Redispatch-Maßnahmen im Rahmen des Energiesammelgesetzes. Die Verlängerung der KWK-Förderung bis 2025 sei ein positives Signal für die Wärmewende und den Klimaschutz vor Ort. Die Verlängerung werde endlich wieder Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen in Gang bringen, die derzeit auf Eis lägen. Bislang galt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nur bis Ende 2022. Somit fehlte es Investoren an Perspektiven, ob und wenn ja, welche Förderung Anlagen bekämen, die danach in Betrieb gingen.

Als positiv stuft der VKU die Situation um den Mieterstrom ein: Die Einschnitte wurden abgemildert. Der Abschlag solle nun 8 Cent pro kWh betragen – statt 8,5 Cent wie im Regierungsentwurf angedacht. Mieterstrom habe damit weiterhin eine Chance, auch wenn im kommenden Jahr neu über weitere Erleichterungen diskutiert werden sollte.

Als Erfolg wertet der VKU, dass die Regelungen zum sogenannten Redispatch von Erneuerbaren-Energien- und KWK-Anlagen aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen wurden. Dazu bedarf es ausgewogener Regelungen zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. "Die Herausnahme der entsprechenden Maßnahmen aus dem Gesetz verschafft allen Beteiligten nun die nötige Zeit, um passende Strategien für diese komplexe Herausforderung zu finden", heißt es. Der VKU hatte kritisiert, dass essentielle Fragen der zukünftigen Prozesse im Entwurf nicht geklärt waren. Gleiches galt für die Anerkennung der beim Netzbetreiber anfallenden Kosten. (al)

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