Der Stadtwerkeverband VKU hat mit Skepsis auf mögliche rechtliche Pflichten für Energieversorger bei einer Abschaffung der EEG-Umlage reagiert. Dabei geht es darum, sicherzustellen, dass die Abschaffung auch bei Verbrauchern ankommt.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur, in der liberalisierten Stromversorgung außerhalb der Grundversorgung werde der Preisdruck im Wettbewerb dafür sorgen, dass sich der Wegfall der EEG-Umlage auf die Höhe der Strompreise auswirken werde. «Regulatorische Vorgaben des Gesetzgebers sind daher nicht erforderlich, ganz abgesehen davon, dass der damit verbundene Aufwand einen unnötigen Kostentreiber darstellt, der eher kontraproduktiv und nicht kostendämpfend wirkt.»
Wirtschaftsministerium prüft rechtliche Pflichten der EVU
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) will bei einer Abschaffung der EEG-Umlage eine Weitergabe der Entlastung an Verbraucher sicherstellen. Dazu würden aktuell rechtliche Pflichten der Energieversorger geprüft, hieß es aus Kreisen des Ministeriums.
Der bisherige Plan der Ampel-Koalition ist es, die EEG-Umlage über die Stromrechnung zum 1. Januar 2023 abzuschaffen, sie soll dann über den Bundeshaushalt finanziert werden. Der Wegfall bereits zu einem früheren Zeitpunkt wird derzeit finanziell und rechtlich in der Bundesregierung geprüft.
Liebing sagte, in der regulierten Grundversorgung bestehe bereits jetzt die gesetzliche Verpflichtung der Stadtwerke, die Minderung oder den Wegfall staatlich veranlasster Umlagen und Abgaben, wie die EEG-Umlage, kostensenkend in der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Liebing: "Wer Kostensenkungen nicht weitergibt, verliert rasch Kunden"
Dem «Spiegel» sagte Liebing auf die Frage, ob die Stadtwerke die Strompreise um 3,7 Cent pro Kilowattstunde senken, wenn die Umlage in Höhe von derzeit 3,7 Cent pro Kilowattstunde wegfällt: «So funktioniert das nicht. Gestiegene Einkaufpreise und Wegfall der Umlage werden verrechnet. Das hat für den Preis aber sicher einen dämpfenden Effekt.» Weiter sagte er, wer Kostensenkungen nicht weitergebe, verliere rasch Kunden.
«Eine undifferenzierte gesetzliche Vorgabe zur Senkung würde in alle Verträge eingreifen und den gesetzlichen Regelungen der Berücksichtigung als Kostenbestandteil widersprechen», sagte auch die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, der Deutschen Presse-Agentur. «Es wäre ein beispielloser Eingriff in die freie Preisbildung und ordnungspolitisch höchst problematisch.»
Energieversorger kalkulieren Preise neu
Andreae betonte ebenfalls, bei einer Abschaffung der EEG-Umlage seien die Energieversorger in den meisten Fällen vertraglich verpflichtet, ihre Preise aufgrund der veränderten Kostensituation neu zu kalkulieren, und sie würden dies auch tun. «Zur Wahrheit gehört aber, dass die Unternehmen auch die erheblich gestiegenen Beschaffungskosten in die Kalkulation einbeziehen müssen. Insofern kann nicht für alle Konstellationen garantiert werden, dass der Preis um die EEG-Umlage sinken wird.»
Es gebe einen funktionierenden, sehr intensiven Wettbewerb am Endkundenmarkt für Strom, so Andreae. «Dieser Wettbewerb ist das wirksamste Instrument, eine adäquate marktgerechte Umsetzung der Umlagensenkung in die Preise sicherzustellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Senkungen in größtmöglichem Umfang weitergegeben werden.
Lindner signalisiert Abschaffung zur Jahresmitte
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte eine Abschaffung der EEG-Umlage zur Jahresmitte in Aussicht gestellt. Habeck hatte gesagt: «Wenn es möglich ist, die Abschaffung der EEG-Umlage vorzuziehen, dann sollte das probiert werden.» Die Abschaffung der Umlage werde den Anstieg der Energiepreise aber nur dämpfen. (dpa/hoe/hil)
