Durch zu geringe Niederschläge trocknen die Böden aus.

Durch zu geringe Niederschläge trocknen die Böden aus.

Bild: © dpa

Die Kommission hat heute (28. Mai) neue Vorschriften vorgeschlagen, um die Wiederverwendung von Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung in der EU zu erleichtern. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass aufbereitetes Wasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen bestmöglich genutzt wird und eine alternative Möglichkeit der Wasserversorgung bietet. Diese Vorschrift kann als Antwort auf die Wasserknappheit in einigen Ländern Europas gesehen werden.

Was schlägt die Kommission vor?

  • Mindestanforderungen, die sich auf mikrobiologische Aspekte (zum Beispiel Konzentration von E-coli-Bakterien) und Anforderungen an die Routine- und die Validierungsüberwachung erstrecken. Diese Mindestanforderungen werden garantieren, dass das nach den neuen Vorschriften erzeugte aufbereitete Wasser sicher ist, sodass es für die Bewässerung genutzt werden kann.
  • Risikomanagement, um etwaige weitere Gefahren zu beseitigen, die der sicheren Wasserwiederverwendung entgegenstehen.
  • Mehr Transparenz: Die Öffentlichkeit wird online Zugang zu Informationen über die Wasserwiederverwendungspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten haben.

Das Potenzial der Wasserwiederverwendung wird derzeit in der EU bei Weitem nicht ausgeschöpft, erklärte die Kommission. Zudem leidet ein Drittel der Gesamtfläche der EU ganzjährig unter Wasserstress, und Wasserknappheit gibt in vielen EU- Mitgliedstaaten Anlass zu großer Sorge. Zunehmend unberechenbare Wetterlagen, wie etwa schwere Dürreperioden, dürften ebenfalls negative Folgen für Menge und Qualität der Süßwasserressourcen haben.

Klare Mindestanforderungen an Qualität

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Vorschlag. Er definiere klare, europaweit gültige Mindestanforderungen an die Qualität von Abwasser, das die Landwirtschaft zur Bewässerung wiederverwenden will. Karsten Specht, VKU-Vizepräsident der Sparte Wasser- und Abwasserwirtschaft: „Es ist richtig, dass die EU-Kommission die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser nicht generell erlaubt, sondern die Zulassung an strenge Auflagen zur Risikobewertung und Qualitätsstandards knüpft. Damit stellt die EU-Kommission den Schutz der Trinkwasserressourcen und die Gesundheit der Verbraucher klar über wirtschaftliche Interessen.“

Die EU-Kommission berücksichtige mit ihrem Vorschlag die unterschiedlichen Wasserresourcen der Mitgliedstaaten, erklärt der VKU. Für Regionen, die unter Wasserknappheit leiden, sei die Wiederverwendung von Abwasser eine Chance. Zugleich übe die EU-Kommission auf wasserreiche Länder wie Deutschland keinen Zwang aus.

In Deutschland ist die Wiederverwertung die Ausnahme

Specht betont: „In Deutschland ist eine Wiederverwendung von Abwasser derzeit die Ausnahme. Die EU-Regelung darf unsere hohen Standards in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht berühren. Letztlich kommt es auf die praktische Umsetzung der Verordnung durch Bund und Länder an. Sie können durch Anwendungsempfehlungen für Sicherheit bei der Einzelfallprüfung sorgen.“ (al)

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