Bei der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestags am Dienstag wurde deutlich: Entscheidend ist nicht nur, wie schnell ein Wärmeplan entsteht, sondern ob er später Gas-, Strom- und Wärmenetze koordiniert und Investitionen auslöst.
Der größte deutsche Energiewirtschaftsverband BDEW und die Stadtwerke München begrüßen die Entlastung für kleine Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern. Zugleich verlangen sie eine verbindliche Verzahnung der Wärmeplanung mit der Netzplanung sowie einen verlässlichen Förderrahmen für die Umsetzung. Damit rückt die nächste, größere Reform des Wärmeplanungsgesetzes bereits in den Blick.
Welche Netze sollen künftig nebeneinander bestehen?
Die kommunale Wärmeplanung soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für kleine Gemeinden einfacher werden. Bei der Datenerhebung sind unter anderem klare Schwellenwerte und alternative Wärmebedarfsdaten vorgesehen. Für größere Kommunen kommt bei der Fortschreibung die Planung der Kälteversorgung hinzu.
Für den BDEW ist die Wärmeplanung ein zentrales Instrument der Infrastrukturtransformation. Andreas Klingemann, Leiter der Abteilung Wärme beim BDEW, warnte in der Anhörung jedoch davor, die Energiewirtschaft erst am Ende des Verfahrens zu beteiligen. Gas- und Wasserstoffnetzpläne müssten in die kommunale Wärmeplanung einfließen. Andernfalls drohten Entscheidungen, die später nicht mit der Entwicklung der Netze zusammenpassten.
Klingemann verwies dabei auf die mögliche Stilllegung von Gasnetzen und die künftige Planung von Wasserstoffnetzen. Die Wärmeplanung müsse den Kund:innen in solchen Fällen eine belastbare Perspektive für eine alternative Wärmeversorgung geben. In seiner Stellungnahme fordert der BDEW deshalb: "Die Gas- und Wasserstoffverteilernetzentwicklungspläne gemäß § 16b ff. EnWG sind bei der Erstellung und Aktualisierung der Wärmepläne von der planungsverantwortlichen Stelle zu berücksichtigen." Die Forderung zielt darauf, kommunale Wärmeplanung und künftige Gas- und Wasserstoffnetze von Beginn an aufeinander abzustimmen.
Wie viel Vereinfachung verträgt die Planung?
Der BDEW begrüßt die kleine Wärmeplanung, hält das Verfahren aber für zu unübersichtlich. Neben der neuen Regelung bestehen bereits eine verkürzte Wärmeplanung, ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Kommunen und das sogenannte Konvoi-Verfahren für mehrere Gemeinden. Der Verband schlägt vor, das bisherige vereinfachte Verfahren nach Paragraf 22 zu streichen und die Beteiligung der Energieversorger bereits bei der Gebietseinteilung und den Umsetzungsmaßnahmen gesetzlich zu sichern.
Auch die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Wahlmöglichkeit für kleine Kommunen. Sie warnen aber vor einem falschen finanziellen Anreiz: Eine Gemeinde, die sich für eine umfassendere Planung entscheidet, müsse dafür auch den vollständigen Belastungsausgleich erhalten. Eva Bode vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sagte in der Anhörung: "Wer umfänglicher plant, leistet mehr und das muss auch finanziert werden". Für die neu vorgesehene Kälteplanung hält sie den im Gesetzentwurf angesetzten Aufwand von 1700 Euro je Kommune und Jahr für nicht realistisch.
Zehn Milliarden Euro brauchen einen stabilen Rahmen
Die Stadtwerke München verbinden die Debatte über die Wärmeplanung mit einer konkreten Investitionsfrage. Hans Lerchl, Leiter Energiewirtschaft der Stadtwerke München, sagte in seinem Eingangsstatement: "Wer wie die Stadtwerke München knapp 10 Milliarden Euro in den nächsten Jahren in die Dekarbonisierung von Wärmenetzen investieren will, der braucht auch Sicherheit, dass die vergleichbaren Versorgungssysteme auch dauerhaft unter vergleichbaren Bedingungen betrieben werden können". Aus Sicht der Stadtwerke konkurrieren Wärme- und Gebäudenetze sowie dezentrale Lösungen um dieselben Kund:innen, würden aber nicht denselben Anforderungen unterliegen.
Besonders kritisch sehen die Stadtwerke München, dass Gebäudenetze von Teilen der Dekarbonisierungsvorgaben ausgenommen sein könnten. Das könne Projektentwickler dazu bewegen, neue Vorhaben als Gebäudenetze auszugestalten, statt sie in bestehende oder geplante Wärmenetze zu integrieren. Der BDEW hält die derzeitige Definition von Gebäudenetzen im Gebäudemodernisierungsgesetz ebenfalls für nicht sachgerecht und schlägt eine qualitative Abgrenzung vor. Die Stadtwerke München formulieren es in ihrer schriftlichen Stellungnahme so: "Das Wärmeplanungsgesetz muss an das GModG angepasst werden, damit für Wärme- und Gebäudenetze mit vergleichbarer Funktion gleiche regulatorische Bedingungen gelten."
Zur Investitionssicherheit gehört aus Sicht von BDEW und Stadtwerken München auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Beide Verbände verlangen, die Förderung gesetzlich abzusichern und langfristig verlässlich auszustatten. Der BDEW schlägt dafür eine Ergänzung des Wärmeplanungsgesetzes vor. Andreas Klingemann ergänzte in der Anhörung, ideal wäre eine haushaltsunabhängige Finanzierung des Förderrahmens.
Zudem sehen BDEW und Stadtwerke München einen konkreten Konflikt zwischen dem Wärmeplanungsgesetz und laufenden BEW-Verfahren. Der Entwurf könne so verstanden werden, dass Transformationspläne bis zum 31. Dezember 2026 veröffentlicht werden müssten. Das passe nach ihrer Einschätzung nicht zu den Förderverfahren, deren Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate dauern kann. Die Veröffentlichungspflicht müsse deshalb an den Projektfortschritt oder das Ende des Bewilligungszeitraums gekoppelt werden.
Mehr Daten sollen helfen
Die Stadtwerke München verlangen außerdem einen besseren Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von Informationen über kritische Infrastrukturen. Eine bloße Vertraulichkeitskennzeichnung reiche nicht aus. Sensible Daten sollten grundsätzlich nur aggregiert oder abstrahiert übermittelt werden. Wo das nicht möglich sei, müsse ein gesetzliches Verweigerungsrecht greifen. Der BDEW setzt den Schwerpunkt an anderer Stelle: Er fordert bundesweit einheitliche Schnittstellen und Datenformate, damit Netzbetreiber die Ergebnisse der Wärmeplanung für ihre eigene Infrastrukturplanung nutzen können.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen zugleich eine Lücke bei der Datenerhebung. Der Gesetzentwurf erfasse dezentrale Wärmeerzeugungsanlagen mit Verbrennungstechnik, nenne Wärmepumpen aber nicht ausdrücklich. Dadurch könnten Gebäude bei der Planung falsch eingeordnet werden.
Eine zusätzliche Perspektive bringt das Bündnis Bürgerenergie ein. Harald Jann Hinrich Uphoff warnte davor, dass die kleine Wärmeplanung mögliche gemeinschaftliche Wärmenetze im ländlichen Raum übersehen könnte. Ob ein kleines Netz wirtschaftlich betrieben werden könne, hänge nicht allein von Strukturdaten ab. Entscheidend sei auch, ob ein Betreiber durch direkte Ansprache eine ausreichende Anschlussquote erreiche. "Erreiche ich die Anschlussquote, baue ich das Netz. Erreiche ich sie nicht, baue ich es nicht", sagte Uphoff. Das Bündnis fordert, ein konkretes Interesse an einem solchen Projekt als Grund für ein Prüfgebiet anzuerkennen und Prüfgebiete auf höchstens drei Jahre zu befristen.
Die kleine Novelle kann damit den Einstieg in die Wärmeplanung erleichtern. Die zentrale Aufgabe bleibt jedoch offen: Wärmeplanung, Netzplanung, Gebäuderegulierung und Förderung müssen zu einem verlässlichen Infrastrukturrahmen zusammenfinden. Der BDEW hat deshalb bereits eine große Novelle des Wärmeplanungsgesetzes gefordert. Offen ist, ob der Gesetzgeber diese grundsätzliche Frage noch im laufenden Verfahren aufgreift oder den nächsten Reformschritt vertagt.