In der Energiekrise sollen Steinkohlekraftwerke, die aus der Reserve zurückgeholt werden, länger am Netz bleiben dürfen. Darauf verständigte sich die Bundesregierung am Mittwoch. Zum 1. Oktober können außerdem Braunkohlekraftwerke in den Strommarkt zurückkehren.
Ziel ist eine weitere Stärkung der Vorsorge für den kommenden Winter, wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch mitteilte. Mit mehr Kohlekraftwerken in der Stromerzeugung soll die Stromerzeugung aus Gas verringert und so Gas eingespart werden.
Übergangsfrist um elf Monate verlängert
Bisher können Steinkohlekraftwerke, die aus der sogenannten Netzreserve zurückkommen, bis zum 30. April 2023 befristet am Strommarkt teilnehmen. Bleibt die Alarmstufe Gas bestehen oder wird die Notfallstufe ausgerufen, können die Kraftwerke aus der Netzreserve laut Wirtschaftsministerium nun bis zum 31. März 2024 am Markt bleiben. Damit solle die Rückkehr an den Markt planbarer und damit attraktiver ausgestaltet werden.
Bislang sind erst zwei Steinkohlekraftwerke aus der Reserve an den Markt zurückgekehrt: Mehrum in Niedersachsen und Heyden in Nordrhein-Westfalen.
Es geht um vier Steinkohlekraftwerke von Steag und einen Steinkohleblock von Uniper
Der Energiekonzern Steag will auf der Grundlage des Gesetzes zwei Kraftwerke in Bergkamen (Nordrhein-Westfalen) und in Völklingen (Saarland) weiterlaufen lassen, die Ende Oktober eigentlich stillgelegt werden sollten. Außerdem will das Unternehmen im Saarland spätestens ab November zwei weitere Kraftwerke aus der Netzreserve (Bexbach und Weiher) wieder an den Markt bringen.
Der Energiekonzern Uniper prüft noch, ob er einen Steinkohleblock in Gelsenkirchen Ende Oktober in die Reserve versetzt oder weiterbetreibt. Eine mögliche Rückkehr von drei Uniper-Ölkraftwerken (Irsching 3/Ingolstadt 3 und 4) aus der Reserve ist aktuell nicht geplant. "Die Anlagen sind schon älter", erklärte ein Firmensprecher.
Braunkohlekraftwerke der LEAG und von RWE
Das Bundeskabinett beschloss außerdem, dass Braunkohlekraftwerke aus der sogenannten Sicherheitsbereitschaft zum 1. Oktober an den Markt zurückkehren können. Betroffen sind laut Ministerium die LEAG-Kraftwerksblöcke Jänschwalde E & F im Lausitzer Revier sowie die RWE-Kraftwerksblöcke Niederaußem E & F und Neurath C im Rheinischen Revier. Sie sollen zunächst befristet bis zum 30. Juni 2023 an den Markt zurückkehren können.
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Rückkehr klimaschädlicher Kohlekraftwerke mit Blick auf den Klimaschutz wiederholt als bittere Nachricht bezeichnet. Die Rückkehr sei aber wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf die Gasversorgung unvermeidlich.
Mehr Planungssicherheit für Betreiber - erhoffte preissenkende Wirkung
"Mit der Entscheidung, die aus der Reserve geholten Kohlekraftwerke bis Ende 2024 am Netz zu belassen, sorgen wir für Planungssicherheit bei den Betreibern. Dies wird positive Auswirkungen auf den Strommarkt haben und somit die Preise senken“, erklärte der Berichterstatter zum Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes der FDP-Bundestagsfraktion, Olaf in der Beek.
"Es ist gut, dass wir uns jetzt einig sind, dass die Stromkapazitäten deutlich ausgeweitet werden müssen", sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. (dpa/hcn)



