Deutschland

Wie können die Kommunen auch in Corona-Zeiten Kosten sparen?

Der Hessische Rechnungshof warnt vor explodierenden Kosten im Bäderbereich. Förderungen nach dem Gießkannenprinzip seien der falsche Ansatz. Die Eröffnung neuer Bäder sei auch wegen Corona sehr mit Vorsicht zu genießen.
25.09.2020

Für Kommunen und kommunale Unternehmen sind Bäder in der Regel ein Verlustgeschäft.

Der Landesrechnungshof sieht bei vielen hessischen Kommunen deutliches Potenzial, die Haushaltsmittel gezielter einzusetzen. In ihrem Kommunalbericht 2020 richten die obersten Kassenprüfer des Landes den Fokus auf die Ausgaben für Frei- und Hallenbäder sowie die Kultur.

Hessen hat nach Angaben des Rechnungshofes mit Blick auf die Einwohner und die Fläche mehr Frei- und Hallenbäder als der Länderdurchschnitt. Das habe aber zur Folge, dass kommunale Haushaltsmittel in Millionenhöhe gebunden werden. Allein die 14 für den Bericht geprüften Kommunen bezuschussten demnach ihre Bäder mit rund acht Millionen Euro jährlich.

Bäder: Keine Förderung nach dem Gießkannenprinzip

Durch die Corona-Krise mit deutlich weniger Badegästen verstärkt sich nach Einschätzung der Experten der Existenzkampf einiger Bäder, da die Fixkosten für die Einrichtungen weiter anfallen. Der Rechnungshof warnt daher vor einer Förderung nach dem Gießkannenprinzip und ruft dazu auf, neue Bäder wegen des hohen Finanzbedarfs nur in enger Abstimmung auf Kreisebene und mit einem klaren Entwicklungsplan anzugehen.

Bei den Ausgaben der Kommunen für die Kultur kritisiert der Landesrechnungshof in seinem Bericht vor allem die Zuwendungen für die Kunstausstellung documenta sowie die Staats- und Landestheater. Dabei seien auf Basis von Verträgen Zuwendungen ohne festes Budget gewährt worden, die eine Fehlbetragsfinanzierung vorsahen. Eine Steuerung durch die Städte sei zudem erschwert gewesen, weil eine schriftlich dokumentierte Berichterstattung nicht vorlag.

Verstöße gegen das Vergaberecht

Unter den öffentlichen Anbietern seien die Kommunen zwar der wichtigste Akteur für Kulturangebote. In der Hälfte der geprüften nationalen Vergaben über 7500 Euro seien jedoch nicht genügend Angebote eingeholt oder diese nicht dokumentiert wurden. Diese Praxis verstößt laut Rechnungshof gegen das Vergaberecht. (dpa/amo)