Lars Rotzsche, Chefwindplaner der Städtische Werke AG in Kassel

Lars Rotzsche, Chefwindplaner der Städtische Werke AG in Kassel

Bild: © Städtische Werke AG

Die Windbranche ist in Aufruhr. Von der Regierung aus Nordrhein-Westfalen wird mit großem Druck versucht, den Mindestabstand zwischen Windkraftanlage und Bebauung auf 1500 Meter auszuweiten. Wie steht Ihr Unternehmen zu dieser Forderung?

Die Städtische Werke AG befürchtet, dass bei einer Ausweitung des Abstandes zwischen Siedlungen und Windparks pauschal auf 1500 Meter nicht mehr genügend substantiell geeignete Flächen im Außenbereich gefunden werden, die ein sinnvolles Ziel zur Umsetzung der Energiewende mit Windenergieanlagen auf zwei Prozent der konfliktarmen, aber windhöffigen Nutzungsfläche in Deutschland ermöglichen.

Eine Studie, die vom Bundesverband Windenergie zur Ermittlung von nutzbaren Flächen ohne Restriktionen für die Windenergienutzung dazu im Mai 2011 veröffentlicht und durch das Fraunhofer IWES Institut in Kassel (heute Fraunhofer IEE Institut) erarbeitet wurde, hat dargestellt, dass allein fast 78 Prozent der Fläche Deutschland für die Windenergienutzung nicht nutzbar ist.

Die Studie hat ebenfalls dargestellt, dass bei einer Erhöhung des Siedlungspuffers von 1000 Meter (entspricht dem Siedlungspuffer in Hessen) um 50 Prozent die nutzbare Fläche ohne Restriktionen um 60 Prozent auf drei Prozent der deutschen Fläche reduziert wird.

Wie steht Ihr Unternehmen zu einer Aufhebung der Privilegierung von Windkraftanlagen?

Die Städtische Werke AG begrüßt, dass Windkraftanlagen als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich gelten, sofern öffentliche Belange (unter anderem kommunale Bauleitplanungen) nicht entgegenstehen.   

Der Gesetzgeber hat die Privilegierung von Windenergieanlagen zu Recht mit einem Planvorbehalt verbunden. Es gab bei Einführung der Privilegierung auch extra eine Übergangsphase, um den Regionalplanungen und Kommunen die Erstellung einer lenkenden Planung für die Ausweisung von „Windvorrangflächen oder Sondernutzungsgebieten für Windenergie“ zu ermöglichen und gleichzeitig die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Außenbereich ausschließen.

In einigen Bundesländern wurde das Instrument der lenkenden Regionalplanung leider sehr wenig ergriffen und die Erfüllung von Planvorbehalten wurde den Kommunen überlassen. Oft haben aber Kommunen reihenweise den Planvorbehalt genutzt, um qualitativ minderwertige „Windenergie- Verhinderungsplanungen“ in der kommunalen Bauleitplanung umzusetzen und haben „Alibi-Flächen“ ausgewiesen, die der Windenergie keinen substantiellen Raum gegeben haben. Diese Verhinderungsplanungen sind von den ausgebremsten „Windmüllern“ regelmäßig durch Klagen vor den Verwaltungsgerichten „gekippt“ worden, so dass der Planvorbehalt nicht mehr griff und die Windkraftanlagen aufgrund der jetzt greifenden Privilegierung zu genehmigen waren.

Welche Folgen erwarten Sie, sollte es zu einer Aufhebung der Privilegierung beziehungsweise 1500 Meter Abstand kommen?

Wir befürchten, dass bei Abschaffung der Privilegierung Windkraftanlagen im Außenbereich regelmäßig nur noch dann zulässig wären, wenn die Kommunen über eine Bauleitplanung (Aufstellung eines Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplans) Flächen für die Nutzung der Windenergie ausweisen würde.

Wir als Stadtwerke, die Windenergieanlagen als wichtiger Bestandteil der Energiewende betrachten, wären erneut darauf angewiesen, dass im kommunalpolitischen Raum soviel positiver Gestaltungswille vorherrscht, um die zur Erreichung der Klimaziele notwendigen Windnutzungsflächen mit guter Qualität und substantieller Windeignung auszuweisen. Dieser positive Gestaltungswille für die Energiewende ist bei kommunaler Bauleitplanung leider oft nicht vorhanden. Bürgermeister und Kommunen vermeiden Konflikte um die Ausweisung kontrovers diskutierter Windenergieanlagen gern in den Gemeindeparlamenten und sind in der Regel froh, wenn diese Konflikte von der übergeordneten Regionalplanung in demokratischen Raumordnungsprozessen durchgeführt werden.

Zusätzlich steht zu befürchten, dass nach Streichung der Privilegierung der Windenergienutzung im Außenbereich verstärkte Nutzungskonflikte mit anderen Landnutzungen (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft), die bei immer stärkeren Forderungen nach biologischer und nachhaltigerer Wirtschaftsweise, möglicherweise keine weiteren Flächen für die (recht wenig Aufstellfläche beanspruchende) Windkraft bereitstellen will.

Wie kann Akzeptanz geschaffen werden?

Für die Schaffung von Akzeptanz ist es viel wichtiger, die Planung von Windenergieprojekten offen und transparent durchzuführen. Die Bürger müssen nicht nur im Planungsprozess „mitgenommen“ werden, es muss auch eine umsetzbare Perspektive auf Teilhabe sowohl am Planungs- als auch am späteren Betriebsprozess der Windparks deutlich werden. Die Städtische Werke AG hat zusammen mit den Partnern der Stadtwerke Union Nordhessen (SUN) die Gewissheit, dass eine regionale Energiewende nur gemeinsam mit den Bürgern gelingen kann. Eine nachhaltige Entwicklung der Energiewende in der Region nimmt die Anliegen und Interessen der Bürger ernst, spricht mit den Bürgern und versucht, die gesellschaftlichen Vorteile für Umwelt und Klima, aber auch für unsere Region herauszuarbeiten. So haben die SUN-Partner von Anfang an mit Windbaustellentagen, Informationsveranstaltungen und Zukunftswerkstätten die Bürger in die Entwicklung der Windparks einbezogen. Die Offenheit gegenüber den Bedenken von Anwohnern und widerstreitenden Meinungen werden von den Besuchern dieser Veranstaltungen ebenso wertgeschätzt wie die Informationstiefe, die ihnen die Windplaner der Stadtwerke bieten.

Die SUN-Partner haben sich in ihrem Codex verpflichtet, große Anteile an den Windparkgesellschaften den Menschen in der Region zur Verfügung zu stellen. Diese umfassende Zusage und die erfolgreiche Umsetzung in vielen Projekten ist deutschlandweit einmalig. Besonders durch die offene Beteiligung der Bürgerenergiegenossenschaften ist der SUN eine breite Akzeptanz gelungen. Wichtiges Merkmal dieser Partizipation an der Energiewende sind die geringen Mindestbeteiligungssummen, die vielen Menschen über die Genossenschaften eine monetäre Teilhabe ermöglichen. So sind durch die SUN in der Region seit 2011 sechs Bürgerenergiegenossenschaften mit über 3000 Mitgliedern entstanden. Die konservativen Ertragskalkulationen der SUN-Partner haben im Gegensatz zu vielen anderen ambitioniert kalkulierten Projekten privater Projektentwickler dazu geführt, dass die Erwartungen der finanziell beteiligten Menschen in der Regel auch erfüllbar sind. Dies schafft Vertrauen in die handelnden Akteure und letztlich auch Vertrauen in die regionale Energiewende. Dieses Vertrauen ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass viele Menschen die von der SUN errichteten Windparks nicht als störende Objekte empfinden, sondern sich mit diesen Anlagen als Teil der eigenen Versorgung identifizieren.

Was wäre aus Ihrer Sicht ein konstruktiver Vorschlag für mehr Akzeptanz?

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht verschiedene verpflichtende Akzeptanzverbesserungsmaßnahmen vor und formuliert: „Wir werden durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien (EE), die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau führt.“ Dieses Ziel des Koalitionsvertrages begrüßen wir.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat im März 2018 eine interessante Studie zum Thema  „Mechanismen finanzieller Teilhabe am Ausbau der Windenergie“ veröffentlicht und viele Vorschläge zur Verbesserung dargestellt und bewertet. Wir haben noch kein finales Konzept zur branchenübergreifenden verpflichtenden Akzeptanzverbesserung und sehen neben der in Frage 3 dargestellten eigenen musterhaften Vorgehensweise folgende weitere Aspekte als wichtig an:

  • Akzeptanzverbesserungsmodell muss obligatorisch sein.
  • Es sollen ausschließlich Neuanlagen betroffen sein, da nachträgliche Regelungen für Bestandsanlagen schwierig umzusetzen sind.
  • Anstatt oder neben einer direkten finanziellen Beteiligung der Kommunen sollten auch Optionen geschaffen werden, wonach weiteren Akzeptanzmaßnahmen (zum Beispiel Vereinsspenden, vergünstigte Gemeinde- und Bürgerbeteiligungen, regionale Stromtarife) als Variante zur direkten finanziellen Beteiligung der Kommunen umgesetzt werden können.
  • Das EEG zur obligatorischen Implementierung eines Akzeptanzverbesserungsmodells erscheint sinnvoll.
  • Neben der Ausgestaltung eines Modell zur stärkeren Beteiligung der Standortgemeinden an der Wertschöpfung von EE-Anlagen könnte überlegt werden, ob darüber hinaus weitere akzeptanzfördernde Maßnahmen erarbeitet/zusammengestellt werden könnten, wie zum Beispiel eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit in der oder die zusätzliche Einrichtung einer „Servicestelle Wind“ in den einzelnen Bundesländern. (Beispiel Thüringer Modell zum Siegel Faire Windenergie).
  • Eine bundeseinheitliche Regelung sollte dann obligatorische Regelungen in den einzelnen Bundesländern ersetzen.

Wie schnell kann es aus Ihrer Sicht zu einer Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) kommen?

Eine Novelle des BauGB in Bezug auf die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, da wie oben dargelegt, die Privilegierungsregelung sinnvoll ist. (al)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper