Die Stadtwerke Unna beziehen dieses Jahr per PPA Windstrom. (Symbolfoto)

Die Stadtwerke Unna beziehen dieses Jahr per PPA Windstrom. (Symbolfoto)

Bild: © Chris Barbalis/Unsplash

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren dem Land rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Das Land NRW hatte im Sommer eine neue Vorschrift zur Genehmigung von Windkraftanlagen eingeführt. Diese sehen die obersten Verwaltungsrichter des Landes als problematisch an.

Kreis Soest setzte Genehmigungsverfahren aus

Bei der umstrittenen Vorschrift handelt es sich um Vorgaben zur Genehmigung von Windkraftanlagen und zur Aussetzung von Verfahren nach Landesrecht. Ein Kläger im Kreis Soest (NRW) wollte eine Anlage bauen und hat im September 2023 einen entsprechenden Genehmigungsantrag gestellt. Seit Juni 2024 gilt aber eine neue Vorschrift im Landesplanungsgesetz. Demnach dürfen Genehmigungsverfahren für ein Jahr ausgesetzt werden, falls die Anlage nicht in einem Bereich liegt, in dem laut Regionalplanentwurf Anlagen bevorzugt zugelassen werden sollen.

Aufgrund der neuen Vorschrift setzte der Kreis Soest das Genehmigungsverfahren bis zum Juli 2025 aus. Zu Unrecht, wie das OVG jetzt vorläufig entschieden hat. Die Aussetzungsvorschrift nach Landesrecht sei offensichtlich rechtswidrig, weil sie gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz verstoße, so das OVG. Allerdings sei das im Fall des Klägers auch unerheblich, weil die Voraussetzung für die Aussetzung offenkundig nicht vorliege.

Die zur Genehmigung gestellte Einzelanlage erschwere das Regionalplanverfahren nicht und mache es auch nicht unmöglich, begründete der 22. Senat seine Entscheidung. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, wie das Gericht in Münster mitteilte (Az.: 22 B 727/24.AK). Beim OVG sind noch 17 weitere Eilverfahren zu 50 Windkraftanlagen im Bereich der Bezirksregierung Arnsberg und Detmold anhängig, bei denen es um die Aussetzungsvorschrift nach Landesrecht geht. (dpa/am)

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