Der Präsident des BWE, Hermann Albers, sagte, dass die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden unterbesetzt seien.

Der Präsident des BWE, Hermann Albers, sagte, dass die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden unterbesetzt seien.

Bild: © BWE

Die Bundesnetzagentur hat bekanntgegeben, die Umrüstungsfrist für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen bis zum 31.06.2021 zu verlängern. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) teilte mit, dass er diese Fristverlängerung begrüße. Er verweist jedoch auch auf eine Reihe ungeklärter Fragen, die eine bundesweite Umsetzung der Technologie an bis zu 17.500 Bestandsanlagen zum ursprünglich geplanten Stichtag verhindern.

Eine von Beginn an zu kurze und für die Akteure nicht realisierbare Umsetzungsfrist helfe niemandem, merkte Hermann Albers, Präsident des Verbandes, an. Weder den Anlagenbetreibern, denen der Verlust der Einspeisevergütung drohe, noch den Herstellern technischer BNK-Systeme und genauso wenig den Behörden und Anwohnern. "Wir begrüßen daher die von der Bundesnetzagentur eingeräumte Fristverlängerung", kommentiert Albers.

Gründe für die Verlängerung

Die Bundespolitik habe neun Monate gebraucht, um einen Vorschlag zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV-Kennzeichnung) vorzulegen. "Dadurch kam es zu Verzögerungen im Vertrieb, die sich nicht mehr einholen lassen und eine Fristverlängerung dringend notwendig machen", fuhr er fort. Nicht nur die Installation seitens der Betreiber sei zeitaufwendig. Auch seitens der Deutschen Luftsicherung (DFS) und der Genehmigungsbehörden werde zusätzlicher Personalbedarf notwendig, um die Umrüstungen der bis zu 17.500 Bestandsanlagen abzunehmen.

"Dass die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden bereits heute oftmals personell unterbesetzt sind und die Genehmigungsverfahren immer länger dauern, erfahren unsere Mitglieder in ihrer täglichen Arbeit", betont Albers. Dies sei ein "wesentlicher Verzögerungsfaktor", denn für die Umrüstung auf BNK müsste bei Bestandsanlagen die ursprüngliche Genehmigung angepasst werden. Die DFS sowie die Landesluftfahrtbehörden seien nach dem Kenntnisstand des Verbandes personell noch nicht für diese Menge an BNK-Anfragen ausgestattet, kritisiert er. (ab)

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