Deutschland

WindSeeG: Erneutes Drängen auf Differenzverträge

Seit Monaten drängt die Offshore-Branche darauf den Entwurf zum Windenergie-auf-See-Gesetz zu ändern. Statt einer zweiten Gebotskomponente, sollen Differenzverträge das Problem mehrere 0-Cent-Gebote lösen. Nun folgt ein erneuter Appell.
09.09.2020

Die Offshorebranche gibt nicht auf. Seit Monaten wird darum gerungen, die Bundesregierung für Differenzverträge im Wind-auf-See-Gesetz zu begeistern. Bislang ohne Erfolg.

Nachdem das Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes bereits Anfang Juni beschlossen wurde, findet am Mittwoch eine Anhörung dazu im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag statt. Das nutzt der BDEW, um wie viele andere Verbände und Unternehmen erneut für die Einführung von Differenzverträgen zu werben, um die umstrittene zweite Gebotskomponente, wie sie aktuell im Gesetzesentwurf geplant ist, doch noch zu umgehen.

„Die 2. Gebotskomponente würde die Finanzierungsrisiken deutlich erhöhen und damit die Kosten für den Ausbau der Offshore-Windenergie in die Höhe treiben. So lassen sich die Ausbauziele kaum erreichen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Hieran ändere auch die nun geplante Evaluierung dieses Modells nichts. „Andere Länder bieten wesentlich attraktivere Investitionsbedingungen. Die Gefahr ist groß, dass Windkraft-Investoren auf andere Märkte ausweichen. Das reduziert den Wettbewerb und erhöht da-mit unnötig die Kosten für den zwingend notwendigen Offshore-Ausbau“, mahnt Andreae weiter.

Das Ziel der 2. Gebotsrunde, bei Null-Cent-Geboten eine Entscheidung über den Zuschlag für den Bau des ausgeschriebenen Meereswindparks zu treffen, lasse sich auch laut BDEW anders erreichen: „Die Bundesregierung sollte dringend auf Alternativen wie zum Beispiel Differenzverträge zurückgreifen“, sagt Andreae. In Großbritannien beispielsweise seien seit Einführung der Ausschreibungen durch Differenzverträge im Jahr 2015 die in den Auktionen von den Unternehmen aufgerufenen Mindestvergütungen um 65 Prozent gesunken.

Neben einer Verbesserung der Rahmen- und Investitionsbedingungen müssen aus Sicht des BDEW auch Flächenpotenziale effizienter genutzt werden, um die Ausbauziele zu erreichen. „Die Bundesregierung muss dringend eine Prüfung weiterer Flächenpotenziale für die Offshore-Windenergie im Küstenmeer und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee einleiten“, fordert Andreae. „Das minimiert das Risiko für den Fall, dass das langfristige Ausbauziel bis 2040 nicht allein mit Flächen in der Nordsee erreicht werden kann.“ Gleichzeitig hätte dies auch positive Auswirkungen auf die Offshore-Industrie und deren Zulieferer.

„Zum Erreichen des 65-Prozent-Ziels Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 kann die Offshore-Windenergie einen wesentlichen Beitrag leisten. Mit der Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes hat die Bundesregierung die Chance, dafür jetzt die richtigen Weichen zu stellen. Diese Chance sollte sie nutzen“, sagt Andreae. Gerade in An-betracht des schleppenden Ausbaus von Windenergie an Land wäre es fatal, die Potenziale auf See leichtfertig zu verschenken.“ (lm)