Der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels.

Der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels.

Bild: @ VKU

Gewogen und für die Energiewende als wenig hilfreich befunden: das Urteil des VKU zum derzeitigen Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes, das am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, fällt alles andere als positiv aus. Das Gesetz bleibe "weit hinter seinen Möglichkeiten zurück" und biete für kommunale Unternehmen "keine ausreichenden Investitionsanreize". "Ein holpriger Ausstiegspfad für Stein- und Braunkohle, nicht genügend Anreize für die Kraft-Wärme-Kopplung und keine substantiellen Regelungen, um den Ausbau der Erneuerbaren voran zu bringen", fasste der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels seine Analyse bei einem Pressegespräch am Freitag in Berlin zusammen.

Ungemach droht vor allem aus zwei Richtungen. Bund und Länder haben sich bei ihren Gesprächen darauf geeinigt, die Reduzierung der Braunkohlekapazitäten nach hinten zu verschieben. Der vor allem auf Druck der Braunkohleländer zustande gekommene Kompromiss führe dazu, dass "hochmoderne Steinkohlekraftwerke deutlich vor alten Braunkohlekraftwerken vom Netz sollen, ab dem Jahr 2027 sogar vollständig entschädigungsfrei", erklärte Wübbels. Und das treffe eben auch kommunale Kraftwerksbetreiber. Den betroffenen Stadtwerken fehle dadurch das notwendige Geld für den Umbau der Energieversorgung vor Ort.

Millionenschwere Abschreibungen drohen

Schlimmer noch: es drohten bei kommunalen Unternehmen bilanzielle Probleme durch millionenschwere Abschreibungen. Aufgrund einer frühen Stilllegung moderner Steinkohleblöcke seien Abschreibungen im Umfang eines "deutlich hohen dreistelligen Millionenbetrages" möglich. Von einer ab dem Jahr 2024 möglichen ordnungsrechtlichen Abschaltung von Steinkohlekraftwerken könnten zudem auch Anlagen mit Fernwärmeauskopplung betroffen sein. In solchen Fällen bliebe den Betreibern vor Ort nur wenig Zeit, einen Brennstoffwechsel umzusetzen und so die Wärmeversorgung sicher zu stellen. "Wir laufen bei der lokalen Wärmeversorgung in ein Versorgungs- oder Kostenproblem hinein", warnte Wübbels.    

Nach VKU-Berechnungen sind moderne Steinkohlekraftwerke mit einer Kapazität von insgesamt über 7 Gigawatt (GW) von einer entschädigungslosen Stilllegung ab 2027 betroffen, die erst 2013 oder später ans Netz gegangen sind. Davon entfielen etwa 3 GW Kapazität auf eine kommunale Eigentümerschaft. Betroffen wären danach etwa das Trianel-Kohlekraftwerk Lünen (735 MW), das Kraftwerk Walsum der Steag (725 MW), der Block 9 des Grosskraftwerks Mannheim (843 MW, MVV-Anteil: 28 Prozent) und das Kraftwerk Wilhelmshaven (731 MW, WSW-Anteil: 15 Prozent).

Zu wenig Anreize für den Brennstoffwechsel

Das zweite Problemfeld hat der VKU bei den geplanten Änderungen des KWK-G ausgemacht. Hier biete das Gesetz deutlich zu wenig, um einen wirksamen Brennstoffwechsel von Kohle zu Gas anzureizen. Der Stadtwerke-Verband fordert eine Aufstockung des so genannten Kohleersatzbonus um den Faktor 2,5, was eine Erhöhung von heute 180 auf 450 Euro je Kilowattstunde installierter Leistung bedeutet. Der bisherige Kohleersatzbonus habe lediglich zu einer Umstellung auf gasbefeuerte KWK-Anlagen in einem Umfang von 170 MW geführt. Es gebe im Gesetzentwurf zwar vernünftige Ansätze bezüglich der Fördersystematik, die Förderhöhe verharre jedoch auf dem Status quo. Auch die Regelung zu den vermiedenen Netzentgelten bei Neuanlagen müsse verlängert werden.

"Eine ordnungsrechtliche Stilllegung bestehender Steinkohlekraftwerke in wenigen Jahren in Verbindung mit zu geringen Anreizen, neue Gas-KWK-Anlagen zu errichten, sind eine gefährliche Kombination", sagte Wübbels. Das könne zulasten der Bezahlbarkeit der Wärme und der Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme gehen. Der Verband will im parlamentarischen Verfahren noch deutliche Verbesserungen im Gesetzentwurf erreichen. Zudem sollen in einem möglichst kurzfristig stattfindenden Spitzentreffen mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Konsequenzen für die kommunale Versorgungswirtschaft verdeutlicht werden. (hil)        

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