Zahlungsmoratorium: So setzt es die Branche um

Durch das Leistungsverweigerungsrecht müssen Energieversorger mit ausbleibenden Zahlungen rechnen.
Mit der Umsetzung des Zahlungsmoratoriums und den daraus entstehenden möglichen finanziellen Risiken beschäftigt sich zurzeit die gesamte Energiewirtschaft. Kunden können während der aktuellen Coronakrise vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zahlungen können dadurch aufgeschoben werden. Wenn der Kunde nachweisen kann, dass er durch die Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten kommt.
Erste kommunale Energieversorgungsunternehmen (EVU) merken die steigende Nachfrage: In der eigenen Stadtwerke Bochum (SWB)-Hotline für Gewerbekunden gab es in den vergangenen Wochen mit rund 130 Fällen…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In