Mit der Umsetzung des Zahlungsmoratoriums und den daraus entstehenden möglichen finanziellen Risiken beschäftigt sich zurzeit die gesamte Energiewirtschaft. Kunden können während der aktuellen Coronakrise vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zahlungen können dadurch aufgeschoben werden. Wenn der Kunde nachweisen kann, dass er durch die Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten kommt.
Erste kommunale Energieversorgungsunternehmen (EVU) merken die steigende Nachfrage: In der eigenen Stadtwerke Bochum (SWB)-Hotline für Gewerbekunden gab es in den vergangenen Wochen mit rund 130 Fällen den höchsten Bedarf bis dato. Denn zahlreiche Kleinstunternehmen seien in ihrer Existenz bedroht, erläutert Geschäftsführer Frank Thiel.
Wie wird der Anspruch geprüft?
Bei der niedersächsischen LeineNetz GmbH in der Nähe von Hannover erörtert Geschäftsführer Dieter Lindauer wie sie mit der neuen Rechtslage umgehen: "Die Prüfung des Leistungsverweigerungsanspruchs erfolgt über ein von unseren Energierechtsanwälten zur Verfügung gestelltes Formular." Diese Stundungserklärung müsse der Kunde ausfüllen, bevor eine Anpassung erfolge.
Auch Rheinenergie arbeitet mit Stundungen, hinzukommen Absenkungen von Abschlägen und Ratenvereinbarungen. "Schriftliche Nachweise von Kunden werden erbeten, sind aber nicht zwingende Voraussetzung etwa für eine Stundung bis Ende Juni", erklärt ein Unternehmenssprecher.
Lekker: "Jeden Einzelfall prüfen, können und wollen wir nicht"
Relativ unbürokratisch handhabt es die Lekker Energie GmbH, eine Tochter der Stadtwerke Krefeld. Das Unternehmen hat ein Formular erstellt, in dem es seine Kunden bittet, zu bestätigen, dass sie durch die Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind. "Jeden Einzelfall wirklich prüfen, können und wollen wir nicht. Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen und keine Behörde", erhielt die ZfK als Antwort.
Die Stadtwerke Bochum haben bereits präventiv eine Entscheidung getroffen, die die Kunden freuen dürfte: "Wir haben bereits frühzeitig zum Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland entschieden, bis auf Weiteres auf Strom- und Gassperren zu verzichten", sagt Thiel.
Umsetzung noch reibungslos
Bei der Umsetzung des Zahlungsmoratoriums sehen die befragten Energieunternehmen derzeit noch keine großen Schwierigkeiten: "Im schlimmsten Falle gibt es viele Anträge gleichzeitig, die dann zeitlich nur mit ein wenig Verzögerung abgearbeitet werden können", merkt Dieter Lindauer von LeineNetz an.
Rheinenergie hingegen betrachtet den rechtlichen Rahmen noch als klärungsbedürftig: Die Frage des Nachweises, was "coronabedingte Schwierigkeiten" sind, müsse definiert werden. "Richtig kritisch wird es im Forderungsmanagement erst nach Beendigung des Moratoriums. Allerdings lässt sich dazu der Zeitpunkt heute nicht bestimmen und auch sind weitere gesetzgeberische Vorgaben zu erwarten", sagt ein Unternehmenssprecher.
Etwas schwieriger seien die Regelungen im insolvenzrechtlichen Bereich. Da würden sich in zeitlicher und rechtlicher Hinsicht Abgrenzungsfragen stellen, die die Gerichte "sicherlich noch beschäftigen werden".
Das raten die EVU ihren Kunden
Der Beratungsbedarf bei den Kunden "ist schon deutlich erhöht, wichtig erscheint aber vor allem, bereits heute darauf hinzuweisen, dass das Moratorium keinen Zahlungserlass bedeutet, sondern Zahlungen später nachzuholen sind", erläutert ein Unternehmenssprecher von Rheinenergie.
Auch die LeineNetz weist ihre Kunden darauf hin, dass die Zahlungspflicht trotz Aufschüben fortbesteht: "Aktuell raten wir unseren Kunden – wenn möglich – zur Zahlung Ihrer Forderungen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben", betont Lindauer. Das sei ihren Kunden aber auch bewusst. Eine Anpassung des Abschlages habe es bisher nur bei Gewerbekunden, welche unmittelbar betroffen sind, gegeben. Bei den Privatkunden würden weiterhin anstandslos Zahlungen geleistet und SEPA-Mandate vergeben.
Wie die Stadtwerke Bochum bietet auch Lekker den Kunden, die von dem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen, möglichst individuelle Alternativen zur Zahlungsaussetzung an. Das könnten Ratenvereinbarungen sein oder die Anpassungen der Abschlagszahlung, die Kunden im Kundenportal auch selbst vornehmen könnten.
Auswirkungen auf das Jahresergebnis sind ungewiss
Die Energieversorger können schwer einschätzen, wie sich die Zahlungsaufschübe konkret auswirken werden und werden die Entwicklung weiterhin eng begleiten und monitoren. Die Stadtwerke Bochum erwarten "spürbare Auswirkungen" und auch Rheinenergie rechnet mit "einem erhöhten Forderungsausfallrisiko". Aber nicht in einer Größenordnung, bei der sie sich finanziell absichern müssten, da der Cash-Flow nach wie vor ausreiche. (gun)
