Preisbremsen: Bundeskartellamt leitet erste Missverbrauchsverfahren gegen Gasversorger ein

Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt.
Bild: © Wolfilser/Adobestock
Das erste Anschreiben des Bundeskartellamtes dürften mittlerweile bei einer zweistelligen Zahl an Gasversorgern angekommen sein. Es geht um möglicherweise überhöhte Erstattungsbeträge aus den Energiepreisbremsen. In dem Schreiben werden die als „auffällig“ eingestuften Unternehmen nach ZfK-Informationen aufgefordert, nähere Angaben zu ihrer Erlös- und Kostenstruktur sowie zum Beschaffungsverhalten zu machen.
Grund hierfür ist die Einleitung erster Prüfverfahren durch die Wettbewerbsbehörde auf der Basis der Energiepreisbremsen-Gesetze. Die Verfahren betreffen Unternehmen, die für die…
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