Am Mittwoch um 16.10 Uhr wird das Amtsgericht München die vorläufig insolvente Bayerische Energieversorgung GmbH (BEV) für "insolvent" erklären und das Insolvenzverfahren einleiten. Dies erfuhr die ZfK vorab aus gut informierten Kreisen. Das Gericht selbst kündigte am Dienstag lediglich eine "zeitnahe" Verfahrenseröffnung an.
Ob der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Münchner Kanzlei MHBK dann auch der endgültige Insolvenzverwalter wird, blieb am Dienstag unklar. Jedenfalls machte Boris Wehlauer, der ehemalige Chef der ebenfalls im Konkurs befindlichen schweizerischen BEV-Mutter Genie Holding AG, am Montag in einer Mitteilung einen Rundumschlag gegen Bierbach und die Insolvenzrichterin, die die Aufsicht über ihn als sogenannten "schwachen Insolvenzverwalter" führt, sowie gegen die von ihm beauftragten Inkassogesellschaften. Die massiven Vorwürfe werden von ihnen entweder zurückgewiesen oder als normale Vorgänge im Sinne der Gläubiger dargestellt.
"Dreiviertelmillion Kunden"
Von der Zahl der Gläubiger her ist die BEV-Insolvenz eine der größten Pleiten der bisherigen deutschen Wirtschaftsgeschichte, schätzt Philipp Ganzmüller. Er ist Sprecher der "Arbeitsgemeinschaft BEV-Insolvenz" mehrerer Creditreform-Gesellschaften und geschäftsführender Gesellschafter bei der Creditreform München Ganzmüller, Groher & Kollegen KG. Die BEV hatte ihm zufolge etwa eine Dreiviertelmillion Kunden. Es werden von anderen Quellen aber auch weit niedrigere Zahlen genannt. Ganzmüller weiß nicht, wie viele davon Gläubiger sind, der Discounter ihnen also noch Boni oder den Wert nicht verbrauchter Energie schuldete. Ein Gutteil davon sind auch Verbraucher, die vor der Insolvenz gekündigt haben und teilweise weder Gläubiger noch Schuldner sind.
Die Gläubiger jedenfalls müssen ihre Forderungen nach der Eröffnung zur Insolvenztabelle anmelden, um überhaupt etwas zurückzubekommen, und dürften am Schluss des Verfahrens einen gewissen niedrigen Prozentsatz davon erhalten. Aus ordnungspolitischer Sicht Philipp Ganzmüllers ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aber für sie immer noch das kleinere Übel als eine Abweisung des Verfahrens mangels Masse. Ihr würde nämlich umgehend die Liquidierung der Pleitegesellschaft folgen. Dann gingen sie sicher gleich ganz leer aus. Im Juli hatte eine repräsentative Umfrage von Kreutzer Consulting und Nordlight Research ergeben, dass Ex-Kunden von früheren Pleite-Unternehmen wie Teldafax, Eveen oder DEG selten auf die Seriosität und Bonität ihres nächsten Versorgers achten.
"Gleich zweifach ausgetrickst"
Die Vorwürfe Boris Wehlauers gegen den Insolvenzverwalter, die Insolvenzrichterin und Creditreform sowie die Entgegnungen im Einzelnen:
- Rund 300.000 Kundenabrechnungen mit Nachforderungen über in Summe 12 Mio. Euro seien fertig, es seien aber bis 19. August nur 100.000 verschickt worden, bei denen BEV und ihr Insolvenzverwalter Geldeinnahmen erwartet; das Gros der Abrechnungen mit Kundenguthaben von insgesamt 27 Mio. Euro werde zurückgehalten, obwohl sie gesetzlich sechs Wochen nach Lieferende bei den Endkunden sein müssten. Das sei ein Versuch, "die BEV-Kunden gleich zweifach auszutricksen". Der Verwalter verunmögliche den Widerspruch gegen falsche Abrechnungen und die Anmeldung von Forderungen in die Insolvenztabelle.
- Bierbach hat zwar andere Zahlen – 142.000 von 400.000 – doch bestätigt er: "Mehr als 260.000 Abrechnungen mit Kunden-Guthaben können erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Gläubiger versandt werden. Denn erst dann können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden." Ohne Insolvenz keine Insolvenztabelle, und eine vorläufige Insolvenz ist keine Insolvenz. Philipp Ganzmüller von Creditreform ergänzt, es werde in Kürze zu diesem Zweck ein Gläubiger-Onlineportal eingerichtet.
"Zu hohe Rechnungen" gegen "unkooperatives Verhalten"
- »Tausende« Kundenabrechnungen seien falsch und überhöht, weil der Neukundenbonus nicht eingerechnet oder der Verbrauch AGB-widrig geschätzt sei, der Insolvenzverwalter gebe aber für sie seinen Namen her und – unausgesprochen – verleihe ihnen damit öffentlichen Glauben. Creditreform wisse das alles und agiere daher bei Inkassoaufträgen im rechtlichen Sinne "bösgläubig". Die Verbraucherzentralen (VZBV) bereiteten eine Musterfeststellungsklage vor.
- Bierbach mache sich strafbar in Fällen, in denen ein und derselbe Kunde sowohl Abrechnungen mit Guthaben als auch mit Nachzahlung erwartet und er das verschweige, nachdem ihn ein solcher Kunde darauf hingewiesen habe. Der Verwalter und Creditreform bestätigen "seltene" Fälle mit gegenläufigen Saldi, zum Beispiel einen Strom- und einen Gasliefervertrag, Bierbach hält sogar die Aufrechnung der Salden für zulässig. Doch Philipp Ganzmüller sagt, dass die "penibel" geführte Kundenverwaltungs-Software der BEV solche vertragsübergreifenden Sachverhalte nicht zeige. Man sei, so wiederum Bierbach, darauf angewiesen, dass die Kunden ihn über das verfügbare Kontaktformular darauf hinweisen.
- Creditreform habe sich das "lukrative" Inkasso-Mandat für den Insolvenzverwalter geangelt, indem es die Abrechnung für 3 Mio. Euro vorfinanziert habe. Philipp Ganzmüller bestätigt den Kredit, nur auf seiner Basis könne überhaupt abgerechnet werden. Er sei mittlerweile zurückgezahlt. Bierbach komme nur seiner gesetzlichen Aufgabe nach, so viel Insolvenzmasse wie rechtlich möglich einzuholen, damit sich das endgültige Insolvenzverfahren finanzieren lässt und die Gläubiger so viel wie möglich zurückbekommen. Dabei helfe ihm Creditreform.
- Creditreform schüchtere Kunden ein, die etwas zahlen müssen, mit der Drohung "hoher" Gebühren und mit Schufa-Einträgen. Wehlauer spricht von einem "rüden Auftritt". Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen Erpressung auf Anzeige eines Ex-Kunden. Philipp Ganzmüller sagt dazu, das Inkassoverfahren im rechtlichen Sinne greife erst und auch dann nur in Absprache mit BEV-Geschäftsführer Ralph Steger und Bierbach, nachdem die "wenigen" Schuldner nicht auf die Zahlungsaufforderung in der Abrechnung reagierten und ein Mahnverfahren fruchtlos bleibe. Mit der Schufa arbeite man hier nicht zusammen, wohl aber verwende man die erlebte Zahlungsmoral für die eigene Bonitätsbeurteilung. Die zuständige Staatsanwaltschaft München I teilte der ZfK mit, sie prüfe derzeit "eine Vielzahl" von Anzeigen "gegen die BEV" und zwei Anzeigen gegen den Insolvenzverwalter.
- Der Insolvenzverwalter habe im Januar – dem Monat der Insolvenzanmeldung – einen fertigen Kaufvertrag für die BEV pflichtwidrig ausgeschlagen und danach wegen Desinteresse den Geschäftsbetrieb eingestellt. "Dies", erwidert der so angegriffene Axel Bierbach lapidar, "entspricht nicht der Wahrheit.
- Das Insolvenzgericht bleibe angesichts des Gebarens des vorläufigen Insolvenzverwalters "untätig", so Wehlauer. Die Pressestelle des Gerichts antwortete darauf, das Vorgehen Axel Bierbachs sei so, wie er es in seiner Pressemitteilung darstellt, "jeweils mit dem Amtsgericht München abgestimmt" gewesen. Die fast neun Monate bis zur Eröffnung und der Erstellung des Insolvenzgutachtens seien aufgrund der Komplexität der Vorgänge "nachvollziehbar". (geo)



