Gute Nachrichten für die Gasverteilnetzbetreiber: Sie sollen auch ihre bestehenden Gasnetze künftig schneller als bisher geplant abschreiben dürfen. Spätestens bis Ende 2044 sollen Netzbetreiber bei Bedarf die Wertminderungen an der entsprechenden Leitungsinfrastruktur komplett berücksichtigt haben können.
Das hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, jetzt in einem Interview im Handelsblatt in Aussicht gestellt. Bisher galt diese Regelung nur für Neuinvestitionen in Gasnetze.
Um das zu ändern, soll jetzt die Gasnetzentgeltverordnung angepasst werden. Die Festlegung soll im ersten Quartal dieses Jahres zur Konsultation gestellt werden, bis Ende des Jahres soll das Verfahren abgeschlossen sein.
Müller: "Setzen auf ein Modell, das Flexibilität garantiert"
„Wir sehen die Nöte der Gasnetzbetreiber. Sie brauchen jetzt Sicherheit und Klarheit, wie sie mit der Situation umgehen können“, erklärte Müller. Er setze dabei auf ein Modell, das Flexibilität garantiere. Wenn ein Netzbetreiber deutlich früher mit der Abschreibung durch sein wolle, werde man das möglich machen.
Auf dieses Signal der Aufsichtsbehörde hatte die Branche seit Längerem gewartet. Im Zuge der Dekarbonisierung der Energieversorgung wird der Verbrauch konventionellen Gases bis 2045 massiv zurückgehen.
Olaf Unruh und Michael Seidel vom Beratungsunternehmen BET hatten im Frühjahr 2023 in einem ZfK-Interview geschätzt, dass gebietsabhängig künftig nur noch 20 bis 30 Prozent der heutigen Netzlänge gebraucht werden könnte. Der Gasverbrauch könnte sogar um 50 bis 70 Prozent im Vergleich zu heute zurückgehen.
GGEW-Chef Hoffmann: "Gasnetze nicht verteufeln"
Carsten Hoffmann, Vorstand des Bensheimer Kommunalversorgers GGEW, begrüßte auf ZfK-Anfrage den Vorstoß der BNetzA. „Dies würde den Netzbetreibern die Möglichkeit bieten, ihre Investitionen in die Energiewende und Netzsicherheit bedarfsgerecht umsetzen zu können“. Je nach regionaler Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung würde dieser Schritt die Chance bieten, Alternativen zum Heizen mit fossilen Gasen schneller voranzutreiben.
„Allerdings muss auch eine langfristige Versorgung mit klimaneutralen Gasen gewährleistet werden, wenn diese in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Wir werben für einen technologieoffenen Umgang mit der Wärmewende unter Einbeziehung der Gasnetze mit klimaneutralen Gasen“, so Hoffmann weiter.
Die bestehenden Gasnetze seien dann ein wichtiger Grundstein für die Energiewende und die Versorgungssicherheit, gerade in der Übergangszeit. „Wir dürfen nicht dazu verfallen, die Gasnetze zu verteufeln“.
Gasnetz entspricht 20 Prozent des Anlagevermögens der GGEW
Dies sei auch wichtig, um die Ausschüttungsfähigkeit der Unternehmen in der Wärmewende sicher zu stellen. Bei der GGEW machten allein die Gasnetze rund 20 Prozent des gesamten Anlagevermögens und der Abschreibungen gemessen am Jahresabschluss 2022 aus.
Die zurückgehenden Ergebnisse des Gasbetriebs und -vertriebs werden erst zeitverzögert ersetzt durch die Ergebnisse aus den neuen Geschäftsfeldern der Wärmewende. Das werde die Finanz- und Ertragslage der Energieversorger bis 2045 vor große Herausforderungen stellen, bringe aber auch Chancen mit sich, betonte der GGEW-Chef.
VKU spricht von "sinnvoller Herangehensweise"
Das deutsche Gasverteilnetz hat laut Schätzungen des Gasfachverbands DVGW einen Wiederbeschaffungswert von mindestens 270 Mrd. Euro. Wie hoch die Restwerte sind, die insgesamt in den Büchern der Branche noch stehen, ist nicht bekannt.
Der VKU begrüßte auf Anfrage die Ankündigung des Präsidenten der Bundesnetzagentur und sprach von einer „sehr sinnvollen Herangehensweise“. Gleichzeitig gelte es aber auch, die Entwicklung der Gasnetzentgelte für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht aus dem Auge zu verlieren.
Rund 1,6 Mio. Gewerbe- und Industriekunden hingen am Gasverteilnetz, für diese könnten verkürzte Abschreibungszeiträume zu einem kurzfristigen Anstieg der Gasnetzentgelte führen. (hoe)
