Über Monate hatten sich über ein Dutzend Direktvermarkter, darunter auch die MVV Energie, Trianel und die Stadtwerke München, für eine Branchenlösung zur Kappung der Ausgleichsenergiepreise stark gemacht (siehe ZfK 11/19, 26). Begründet wurde dies mit dem Risiko weiterer Rekordpreise. Nun zeichnet sich ab, dass die Anstrengungen wohl vergebens waren. Mit einem Zustandekommen wird nicht mehr gerechnet, erfuhr die ZfK aus gut unterrichteten Kreisen. Die Diskussionen gestalteten sich sehr mühsam.
Insbesondere bremsten einige große Energiekonzerne mit größeren konventionellen Portfolien, die durchaus von der aktuellen Konstellation am Regelenergiemarkt profitieren würden. "Sachlich wäre eine Branchenlösung immer noch sinnvoll. Es ist aber aktuell in der Branche keine entsprechende Positionierung zu erreichen", so der Tenor. Zudem hätte die Mitte Oktober von der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingeführte Gebotsobergrenze für Regelarbeitspreise in Höhe von 9999 Euro pro MWh "ein wenig Luft aus dem Thema genommen". Hinzu komme, dass bereits im Juni dieses Jahres die Märkte für Regelleistung und Regelarbeit getrennt werden sollen und die Übertragungsnetzbetreiber bereits mit den Vorbereitungen darauf gut ausgelastet seien.
BDEW: "Vorschläge nicht konsensfähig"
Darauf verweist auch der Verband BDEW. Bereits am 1. Mai 2020 wird der neue Bilanzkreisvertrag eingeführt und anschließend soll im Sommer der Regelarbeitsmarkt starten. Vor diesem Hintergrund wäre die Zeit sehr knapp für die Entwicklung und Umsetzung weiterer Vorschläge", kommentierte ein BDEW-Sprecher auf ZfK-Anfrage. Man habe sich als einziger Verband inhaltlich zu der diskutierten Branchenlösung positioniert. "Die Vorschläge einiger Direktvermarkter waren in der vorgeschlagenen Form jedoch nicht für die gesamte Branche konsensfähig", heißt es weiter. Auf Basis der Erfahrungen des BDEW bei der Koordination der bisherigen Branchenlösungen zum Strommarktzugang sei aber eine breite Zustimmung in der Branche sehr wichtig. Die Regelenergie-Thematik werde auch in Zukunft wichtig bleiben. Der BDEW werde hierzu weiterhin mit allen Akteuren in intensivem Austausch stehen.
Natgas-Insolvenz
Die Initiative der Direktvermarkter hatte eine temporäre Einführung der Branchenlösung vorgeschlagen. Deren dauerhafte Notwendigkeit sollte dann sechs Monate nach Einführung des Regelarbeitsmarktes überprüft werden. Einen Schutz gegen Extrempreise im vierstelligen Bereich sollte dabei eine zweistufige Kappung der Ausgleichsenergiepreise gewährleisten. In einer ersten Stufe wäre die Kappung analog der Branchenlösung von 2016 erfolgt. In der zweiten Stufe sollte diese auch für absolute Regelzonen-Salden größer als 500 MW gelten. Lauten Branchenstimmen spielten die stark gestiegenen Preise für Ausgleichsenergie seit der Abschaffung des Mischpreisverfahrens auch eine Rolle bei der Insolvenz des Gasgroßhändlers Natgas. Das Unternehmen, das auch der Brancheninitative angehörte, verfügte über ein Direktvermarktungsportfolio von über 2000 MW. (hoe)
