Damit die Energiewende gelingt, müssen Deutschlands Stromnetze nicht nur ausgebaut, sondern auch flexibilisiert und kosteneffizient modernisiert werden. Baukostenzuschüsse (BKZ), also die finanzielle Beteiligung von AnlagenbetreiberInnen an den Kosten für Netzanschluss oder Netzverstärkung, sind dabei eine Steuerungsmöglichkeit, die es sowohl in den durchgestochenen Netzpaketentwurf geschafft hat als auch in die laufende Netzentgeltreform der Bundesnetzagentur, kurz Agnes.

40 bis 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Anschlussleistung werden derzeit von den Netzbetreibern in Rechnung gestellt. Betroffen sind Energiespeicher und zukünftig laut Agnes-Vorschlag auch Einspeiseanlagen. Doch was auf den ersten Blick als wirtschaftlich sinnvolle Lenkungsmaßnahme erscheint, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Zementierung bestehender Marktstrukturen mit weitreichenden Folgen für Wettbewerb, Investitionssicherheit und die Rolle kommunaler Energieversorger.

Baukostenzuschüsse zwischen Lenkung und Oligopol

Baukostenzuschüsse sind im Kern ein Instrument, um die Kosten für den Anschluss neuer Stromerzeugungsanlagen – etwa Solarparks, Windkraftwerke oder Batteriespeicher – verursachergerecht zu verteilen. Sie setzen einen marktwirtschaftlichen Anreiz: Gebaut wird dort, wo der Netzanschluss bereits vorhanden oder günstig ausgebaut werden kann. So sollen volkswirtschaftlich ineffiziente Investitionen vermieden und der Netzausbau optimiert werden.

Auswirkungen auf kommunale Energieversorger

Für Energieversorger sind Baukostenzuschüsse ein zweischneidiges Schwert. Einerseits eröffnen sie die Möglichkeit, durch gezielte Standortwahl und Kooperation mit Netzbetreibern Anschlusskosten zu optimieren. Andererseits verschärfen sie den Wettbewerb um attraktive Standorte – insbesondere dort, wo bestehende Infrastruktur, beispielsweise ehemalige Kernkraftwerksstandorte, bereits vorhanden und abgeschrieben ist.

Großkonzerne mit Altstandorten profitieren von minimalen Baukostenzuschüssen, während Neulinge an anderen Standorten mit erheblichen Zusatzkosten konfrontiert werden. Darauf weist auch das Bundeskartellamt in seinem jüngsten Bericht hin. Das Risiko: Die ohnehin dominante Marktstellung der "alten" Stromwirtschaft wird in die neue Energiewelt verlängert.

Wenn Baukostenzuschüsse also künftig darüber entscheiden, wer in Deutschland Strom erzeugen oder speichern darf, stellt sich die Frage: Sind wir bereit, die Zukunft der Energieversorgung einer Systemlogik zu überlassen, die das Oligopol der Vergangenheit in die Märkte der Zukunft trägt? Oder anders gefragt: Ist es ordnungspolitisch vertretbar, dass die Zukunft der deutschen Stromwirtschaft auf den Fundamenten einer Infrastruktur gebaut wird, die von der Allgemeinheit finanziert und nun von wenigen Konzernen genutzt wird, während neue Akteure systematisch benachteiligt werden? Oder braucht es nicht gerade jetzt einen neuen Ordnungsrahmen, der Innovation, Wettbewerb und Gemeinwohl gleichermaßen in den Mittelpunkt stellt?

Standortvorteile durch Altinfrastruktur

Das Problem liegt dabei nicht nur in der ökonomischen Logik, sondern vor allem in der ordnungspolitischen Wirkung: Großkonzerne wie RWE, ENBW und Vattenfall verfügen über zahlreiche Standorte, an denen ehemals Kernkraftwerke betrieben wurden. Diese Standorte sind mit leistungsfähigen Netzanschlüssen, Transformatoren und sonstiger Infrastruktur ausgestattet, die bereits voll bezahlt, abgeschrieben und von der öffentlichen Hand subventioniert wurden. Für neue Projekte wie Batteriespeicher oder Solarparks fallen dort kaum Baukostenzuschüsse an, weil der Netzanschluss praktisch gratis ist.

Andere Marktteilnehmer stehen vor dem Problem, dass sie für den Netzanschluss ihrer Anlagen an weniger erschlossenen Standorten hohe Baukostenzuschüsse zahlen müssen. Das erhöht die Investitionskosten und erschwert den Markteintritt. Die Folge: Die Großkonzerne erhalten einen Startvorteil, den sie nicht durch eigene Innovationsleistung, sondern durch historische Standortprivilegien erlangen.

Zementierung alter Marktstrukturen

Die Energiewende sollte eigentlich den Wettbewerb fördern und neue Akteure ins Spiel bringen. Doch die Baukostenzuschüsse bewirken das Gegenteil: Großkonzerne können ihre angestammte Marktposition in die neue Energiewelt übertragen, weil sie systematisch bevorzugt werden.

Die Entscheidung, wo und wie gebaut wird, liegt letztlich beim Netzbetreiber. Dieser ist nicht selten ein Unternehmen aus dem Kreis der Großkonzerne. Damit wird einer privatwirtschaftlichen Instanz eine hoheitliche Steuerungsfunktion übertragen, ohne dass eine wirksame Kontrolle durch Wettbewerbsbehörden oder Regulierungsinstanzen erfolgt. Weder Bundeskartellamt noch Bundesnetzagentur haben bislang eingegriffen, obwohl die Wettbewerbsverzerrung offensichtlich ist.

Diese systemische Bevorzugung der Großkonzerne gefährdet die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung und bei InvestorInnen. Die Innovationskraft des Marktes wird gebremst, während die alten Strukturen erhalten bleiben.

Fazit

Die Energiewende braucht offene, faire und innovationsfreundliche Wettbewerbsbedingungen. Baukostenzuschüsse, wie sie im Netzpaket und im Agnes-Prozess diskutiert werden, sind kein neutraler Anreizmechanismus. Sie wirken zunächst einmal einseitig: Der Anschlussbegehrende zahlt für Netzverstärkung oder -ausbau eine nicht unerhebliche Summe, ohne im Gegenzug etwa eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens erwirken zu können.

Weiterhin zahlen Speicher, die eine hohe netzdienliche Wirkung entfalten können, sobald sie die richtigen Marktsignale empfangen, hohe Kosten, die kaum planbar sind: Netzbetreiber können die Höhe des Baukostenzuschusses in ihrem Netzgebiet frei bestimmen. Sie können einerseits durch einen hohen Baukostenzuschuss ein marktliches Signal setzen, dass das Netz in ihrem Gebiet zu überlasten droht und daher nur sehr finanzstarke Verbraucher aufnehmen kann. Wie aber kann man sicher sein, dass Baukostenzuschüsse nicht nur die Netzsituation widerspiegeln, sondern in Zeiten knapper werdender Kassen als ein Quer- oder Refinanzierungsinstrument angesehen werden?

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