Das Hochspannungs- und Gashochdruck-Netz in der Landeshauptstadt geht an die Stadtwerke-Tochter Stuttgart Netze GmbH. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und wies damit die Revision der Netze BW zurück. Das Urteil ist rechtskräftig.
In dem langjährigen Streit geht es um die Herausgabe des Strom-Hochspannungs- und Gas-Hochdrucknetzes in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Die Stadt Stuttgart hatte 2014 die Konzession für die Strom- und Gasnetze auf ihrer Gemarkung der Stuttgart Netze GmbH übertragen.
Erfolge in den Vorinstanzen
Diese versucht seitdem, die Herausgabe von der Altkonzessionärin Netze BW GmbH rechtlich durchzusetzen – mit Erfolg: Bereits in erster und zweiter Instanz waren der Stuttgart Netze das Leitungsnetz sowie die Mehrzahl der zugehörigen netztechnischen Anlagen auf der Gemarkung Stuttgart zugesprochen worden.
Die 2011 gegründeten Stadtwerke Stuttgart halten an der Stuttgart Netze GmbH die Mehrheit von 74,9 Prozent, die EnBW-Tochter Netze BW 25,1 Prozent.
Erleichterung über das Urteil
"Wir sind erleichtert, dass in dieser Frage nun endlich Klarheit herrscht", sagt Olaf Kieser, Geschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart, in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Stuttgart Netze. "Nun kann die Entflechtung des Strom-Hochspannungsnetzes und des Gas-Hochdrucknetzes beginnen. Hinsichtlich der Übernahme der Betriebsführung sind wir bereits in Gesprächen mit der Netze BW. Die Zuverlässigkeit der Strom- und Gasversorgung wird von der Entflechtung nicht beeinträchtigt."
Das bekräftigte auch Christoph Müller, Geschäftsführer von Netze BW. Er bezeichnete die BDH-Entscheidung als bedauerlich. "Wir hatten in der mündlichen Verhandlung im Dezember auch vor dem BGH noch einmal deutlich gemacht, dass nach unserer Auffassung Hochspannungs- und Hochdruckleitungen überregionale Bedeutung haben und deshalb nicht unter die städtische Konzession fallen. Aber natürlich werden wir die Entscheidung jetzt respektieren", sagte er. (amo)