Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nach Angaben der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) und ihrer 50-Prozent-Tochter Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) ein gegen die beiden Unternehmen ergangenes Urteil im Streit um Fernwärme aufgehoben. Das nun gekippte Urteil hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 2019 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erstritten.
Die Unternehmen hatten 2015 ihre Kunden gleichlautend darüber informiert, dass durch eine öffentliche Bekanntmachung ein neues Fernwärme-Preissystem eingeführt werde. Der BGH habe nun zugunsten von EVO und EVD entschieden, dass die Informationsschreiben an die Kunden vom vzbv nicht als unzutreffend angegriffen werden durften. Vielmehr handelt es sich bei den Kundenanschreiben um die ohne weiteres zulässige Äußerung einer Rechtsauffassung.
Ein Sprecher der Unternehmen wertete das BGH-Urteil als Erfolg. Zugleich sprach er sich für eine Versachlichung der Debatte im Fernwärme-Streit aus. Beide Unternehmen kündigten an, die klimaschonende Fernwärme auch in den nächsten Jahren im Sinne der Kunden weiterzuentwickeln und mögliche Erkenntnisse aus dem BHG-Urteil in die Arbeit einfließen zu lassen. Ziel sei es, das Produkt noch attraktiver und zukunftsfähiger zu entwickeln. (wa)
