Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen sowie für Biomethananlagen bekanntgegeben: Erstmalig in der Geschichte der Ausschreibung, war die Biomasse laut Bundesnetzagentur "deutlich" überzeichnet. Für Biomethananlagen sei indes keine Gebote eingereicht worden, die wie Behörde mitteilt.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 300 MW wurden in der Ausschreibung für Biomasseanlagen 495 Gebote mit einer Gebotsmenge von 532 MW eingereicht. Zum Vergleich: Im September 2022 hatten sich noch rund 100 Gebote mit einer eingereichten Menge von 101 MW auf eine ausgeschriebene Menge von 285 MW beworben. Dabei entfielen in der April-Ausschreibung sieben Gebote mit 29 MW auf Neuanlagen und 488 Gebote im Umfang von 503 MW auf Bestandsanlagen.
Die Höchstewerte wurden angehoben
Die Bundesnetzagentur hatte die Höchstwerte für dieses Ausschreibungssegment vor dem Gebotstermin für Neuanlagen auf 17,67 ct/kWh und für bestehende Anlagen auf 19,83 ct/kWh angehoben. Im September 2022 lagen diese Werte noch bei 16,24 ct/kWh für Neuanlagen und bei 18,22 ct/kWh für Bestandsanlagen.
Im Ergebnis konnten 271 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 302 MW einen Zuschlag erlangen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 13,60 ct/kWh bis 19,49 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 18,92 ct/kWh.
Erstmalig: Beihilfe für die Südregion
Erstmals fanden in dieser Gebotsrunde die nunmehr beihilferechtlich genehmigten Regelungen für die Südregion Anwendung. Danach werden zunächst Gebote für Anlagen in der Südregion, die in etwa der Main-Linie entspricht, für eine Zuschlagsmenge von 50 Prozent bevorzugt bezuschlagt. Ziel der Regelung ist es mehr gesicherte Leistung im Süden zu installieren, um die Systemsicherheit langfristig zu erhalten. Diese bevorzugte Zuschlagsmenge konnte voll ausgeschöpft werden. Es wurden insgesamt 130 Gebote im Umfang von 151 MW in der Südregion und 141 Gebote im Umfang von 151 MW außerhalb der Südregion bezuschlagt.
Regional betrachtet gingen ein Drittel der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (108 MW, 107 Zuschläge); folgend von Geboten für Standorte in Niedersachsen (62 MW, 53 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (48 MW, 43 Zuschläge). 24 Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Ausschreibungen für Biomethananlagen
Zum dritten Mal hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethananlagen, also für Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas zur Stromerzeugung nutzen, durchgeführt.
Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 19 MW sind keine Gebote eingegangen. "Das Ausschreibungsvolumen dieser Runde war vorab von der Bundesnetzagentur reduziert worden, weil eine Unterzeichnung zu erwarten war", so die Behörde in ihrem Mitteilung.
"Ein politischer Offenbarungseid"
Der Biogasrat erklärt sich die fehlenden Gebote mit einer "massiven" Verschlechterung der Rahmenbedingungen in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2022. In seinem Pressestatment betont der Verband: "Die heute veröffentlichten Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde spiegeln diese Verschlechterung in aller Deutlichkeit wider und sind ein politischer Offenbarungseid."
Der Biogasrat regt zur Verbesserung des EEG an. Dazu gehöre insbesondere die Anhebung der Volllaststunden für den Betrieb der Biomethan-Blockheizkraftwerke (BHKW) von derzeit zehn Prozent auf 50 Prozent.
Ziel in weite Ferne nach dem "Desaster"
Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer VDMA Power Systems, lässt sich in seinem Pressestatment zur Biomethan-Ausschreibung wie folgt zitieren: "Das Desaster bei der Biomethanausschreibung – es wurde kein Gebot abgegeben – zeigt, wie dringlich die Vorlage der Kraftwerksstrategie ist." Der Bau von mehr als 2 GW Biomethananlagen als Beitrag zur Schließung der Kraftwerkslücke werde damit immer schwieriger zu realisieren.
"Insbesondere die Ausschreibungsdetails für Wasserstoffkraftwerke müssen im Vorfeld mit der Branche abgestimmt werden, damit es nicht auch dort wegen fehlender Gebote zu einem Andauern der Kraftwerkslücke kommt. Zum Bau der erforderlichen mehr als 20 GW bis 2030 braucht die Branche schnellstens Klarheit", so Rendschmidt.
(gun)
